Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 05.12.2019 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschlossen (B 19/0725), dass das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 305 weitergeführt wird. Es wurde weiterhin durch die Verwaltung dargestellt, dass eine Abwandlung des Konzeptes angestrebt wird.

 

Voraussetzung für die Weiterführung eines Verfahrens ist stets die Verständigung der Grundeigentümer, ein Projekt gemeinsam zu entwickeln und damit Vertragspartner des städtebaulichen Vertrages zu werden. In diesem wird u.a. die Umsetzung des geförderten Wohnungsbaus geregelt.

 

Für den nördlichen Teil ist bisher keine Verständigung erfolgt; die südlichen Eigentümer

sind an die Stadtherangetreten, mit dem Ziel zunächst die südliche Freifläche gemeinschaftlich zu entwickeln und der Frage, ob für diese Umsetzung der Bebauungsplan in zwei Teilflächen und damit zwei separate Plangebiete (Nr. 305 A und 305 B) geteilt werden kann.

 

Die Verwaltung hat diesen Wunsch geprüft und kann sich die Teilung vorstellen, um zumindest einen Teil des dringend benötigten Wohnungsbaus zu realisieren.

In den zunächst weiter zu führenden Teilbereich (Nr. 305 A) soll voraussichtlich die südliche Freifläche einschließlich des Richtwegs sowie der nördlich davon angrenzenden Wohnbebauung, der Buschweg und die neugeplante Erschließungsstraße eingefasst werden. Die übrigen Flächen zwischen der Bebauung am Richtweg, der neuen Erschließungsstraße und dem Buschweg sollen Teil des zweiten Plangebiets (Nr. 305 B) werden.

 

Die Anlagen 5 bis 9 werden zu Protokoll gegeben.