Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Der Vorsitzende Herr Lange fragt den Innenminister nach der Möglichkeit eines Beibehaltens der freiwilligen Feuerwehr für Norderstedt auch bei Erreichen einer Einwohnerzahl von 80.000.

 

Herr Buß antwortet, dass eine befristete Genehmigung erteilt werden kann, wenn alle Voraussetzungen nach dem BrSchG erfüllt werden.

Es ist ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung zu stellen. Dieser sollte u.a. Angaben über:

 

·         Hilfsfrist

·         Nachwuchssituation

·         Leistungsfähigkeit / Leistungsbereitschaft

·         Angaben, ob es Probleme mit Arbeitgeber für die Freistellung für den
Feuerwehrdienst gibt bzw. ob viel der Arbeitgeber in Norderstedt ansässig sind

·         Fortbildung - sind alle Facetten abgedeckt / ist Fachkompetenz vorhanden?

·         Verfügbarkeit im Einsatz - Weg der Feuerwehrleute vom Arbeitsplatz zur Wache,
Anzahl der Feuerwehrleute

 

enthalten.

 

Der Innenminister steht dem Wunsch der Stadt Norderstedt zum Beibehalten der freiwilligen Feuerwehr positiv gegenüber.

 

Protokollauszug: Dez. I, Amt 32