Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Die Tagesordnungspunkte 5 und 6 werden gemeinsam aufgerufen.

 

Herr Deutenbach erläutert die Vorlage an Hand von Plänen.

 

Danach beantwortet er die Fragen des Ausschusses.

 

Beschluss:

a)        Es soll eine frühzeitige Bürgerbeteiligung durch Aushang durchgeführt werden.

b)       Der von der Verwaltung ausgearbeitete Entwurf zur Neuaufstellung des B 193 – Norderstedt – für das Gebiet: Stichstraße zwischen Ossenmoorgraben und Glashütter Damm Haus Nr. 32-58/ gegenüber Einmündung Immenhorst, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung – und dem Teil B – Text –, wird gebilligt.
Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 1 zur Vorlage Nr. B 00/0269
(Stand: 18.01.2001) gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 193 – Norderstedt – (Neuaufstellung) sowie die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von den zur öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen Änderungen des Bebauungsplanentwurfs ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine Beteiligung gemäß § 3 Abs. 3 BauGB durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen

 

Beschlußkopie an: 69