Sitzung: 15.03.2001 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B00/0644
Die
Tagesordnungspunkte 5 und 6 werden gemeinsam aufgerufen.
Herr
Deutenbach erläutert die Vorlage an Hand von Plänen.
Danach
beantwortet er die Fragen des Ausschusses.
Beschluss:
a)
Es soll eine frühzeitige Bürgerbeteiligung
durch Aushang durchgeführt werden.
b)
Der
von der Verwaltung ausgearbeitete Entwurf zur Neuaufstellung des B 193 –
Norderstedt – für das Gebiet: Stichstraße zwischen Ossenmoorgraben und
Glashütter Damm Haus Nr. 32-58/ gegenüber Einmündung Immenhorst, bestehend aus
dem Teil A – Planzeichnung – und dem Teil B – Text –, wird gebilligt.
Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 1 zur Vorlage Nr. B 00/0269
(Stand: 18.01.2001) gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 193 – Norderstedt – (Neuaufstellung) sowie die Begründung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die betroffenen Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von den zur öffentlichen
Auslegung zu benachrichtigen.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen
Änderungen des Bebauungsplanentwurfs ergeben, die die Grundzüge der Planung
nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine Beteiligung gemäß § 3 Abs.
3 BauGB durchzuführen.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der
Abstimmung anwesend: ...
Die
Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen
Beschlußkopie
an: 69