Sitzung: 04.04.2001 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M01/0139
In Beantwortung der Anfrage
von Frau Hutterer vom 21.02.01 gibt Herr Struckmann einen Bericht des
Umweltamtes als Anlage 9 zu Protokoll.
Überblick über die bisher
durchgeführten Asbestuntersuchungen im Schulzentrum-Nord, die mit Hilfe von
Auskünften von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Amtes für
Gebäudewirtschaft und nach Aktenlage zusammengestellt wurden:
1988 und 1989 wurden
umfangreiche Begehungen und Untersuchungen durch den TÜV-Norddeutschland, die
damalige Hochbauabteilung, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und das
Umweltamt durchgeführt. Dabei wurden Materialproben aus der Deckenverkleidung
und einer Feuerschutztür entnommen und untersucht. Zusätzlich wurden mehrere
Raumluftuntersuchungen durchgeführt (Lehrer/-innenzimmer, Chemievorbereitung,
Klassenraum, Aula, Turnhalle). Die Ergebnisse der Raumluftuntersuchungen lagen
jeweils unter dem vom Bundesgesundheitsamt für unbedenklich gehaltenen Wert von
1000 Fasern pro Kubikmeter Luft.
1998 ergab eine Untersuchung
von Deckenleuchten auf asbesthaltige Materialien, dass auch einige Leuchten im
Schulzentrum Nord Asbest enthalten. Die Bewertung der Sanierungsdringlichkeit
ergab damals die Sanierungsdringlichkeitsstufe II. Es bestand somit kein akuter
Handlungsbedarf. Die Asbestpappen in den Leuchten müssen bei Einstufung in die
Sanierungsdringlichkeitsstufe II nach der Asbest-Richtlinie in Abständen von
höchstens 2 Jahren erneut bewertet werden (vgl. nächster Absatz). Bereits 1998
wurden in einem ersten Schritt die Leuchten in den Fluren des Schulzentrums
ausgetauscht. Die Sanierung der restlichen Leuchten wurde für das Jahr 2001
vorgesehen.
Eine erneute Bewertung nach
Asbest-Richtlinie fand im November 2000 statt. Sie ergab, dass sich in 2 von 3
untersuchten Lampengehäusen im Laufe der Zeit asbesthaltige Stäube gebildet
haben, “die grundsätzlich eine Sekundärquelle für die Freisetzung von
Asbestfasern darstellen. Es muss jedoch angemerkt werden, dass es sich um sehr
geringe Mengen von asbesthaltigen Stäuben handelt, die relativ gut anhaften”
(Asbestsachverständiger Dipl.-Chem. Dr. Naumann).
Die Bewertung dieser
Sekundärquelle in den Leuchtstofflampen führte in Anlehnung an die Vorgaben der
Asbest-Richtlinie zur Einstufung in die Sanierungsdringlichkeitsstufe I. Die
Leuchtstofflampen sind demnach “unverzüglich” zu sanieren. Falls die endgültige
Sanierung nicht sofort möglich ist, müssen laut Asbest-Richtlinie unverzüglich
vorläufige Maßnahmen zur Minderung der Asbestfaserkonzentration im Raum
ergriffen werden, wenn er weiter genutzt werden soll. Mit der endgültigen
Sanierung muss jedoch nach spätestens 3 Jahren begonnen werden.
Die Sanierung wird in den
Sommerferien 2001 stattfinden, wobei die asbesthaltigen Leuchten gegen neue
Leuchten ausgetauscht werden sollen.
Im Zusammenhang mit dem Asbestfall
an einer Schule in Henstedt -Ulzburg
gibt es keine Hinweise darauf, dass gleiches oder ähnliches
asbesthaltiges Material auch im Schulzentrum-Nord verbaut worden ist. Die
Bauweise und das Baujahr der genannten Gebäude sind unterschiedlich.
Auszug: 15
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