Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

In Beantwortung der Anfrage von Frau Hutterer vom 21.02.01 gibt Herr Struckmann einen Bericht des Umweltamtes als Anlage 9 zu Protokoll.

 

Überblick über die bisher durchgeführten Asbestuntersuchungen im Schulzentrum-Nord, die mit Hilfe von Auskünften von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Amtes für Gebäudewirtschaft und nach Aktenlage zusammengestellt wurden:

 

1988 und 1989 wurden umfangreiche Begehungen und Untersuchungen durch den TÜV-Norddeutschland, die damalige Hochbauabteilung, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und das Umweltamt durchgeführt. Dabei wurden Materialproben aus der Deckenverkleidung und einer Feuerschutztür entnommen und untersucht. Zusätzlich wurden mehrere Raumluftuntersuchungen durchgeführt (Lehrer/-innenzimmer, Chemievorbereitung, Klassenraum, Aula, Turnhalle). Die Ergebnisse der Raumluftuntersuchungen lagen jeweils unter dem vom Bundesgesundheitsamt für unbedenklich gehaltenen Wert von 1000 Fasern pro Kubikmeter Luft.

 

1998 ergab eine Untersuchung von Deckenleuchten auf asbesthaltige Materialien, dass auch einige Leuchten im Schulzentrum Nord Asbest enthalten. Die Bewertung der Sanierungsdringlichkeit ergab damals die Sanierungsdringlichkeitsstufe II. Es bestand somit kein akuter Handlungsbedarf. Die Asbestpappen in den Leuchten müssen bei Einstufung in die Sanierungsdringlichkeitsstufe II nach der Asbest-Richtlinie in Abständen von höchstens 2 Jahren erneut bewertet werden (vgl. nächster Absatz). Bereits 1998 wurden in einem ersten Schritt die Leuchten in den Fluren des Schulzentrums ausgetauscht. Die Sanierung der restlichen Leuchten wurde für das Jahr 2001 vorgesehen.

 

Eine erneute Bewertung nach Asbest-Richtlinie fand im November 2000 statt. Sie ergab, dass sich in 2 von 3 untersuchten Lampengehäusen im Laufe der Zeit asbesthaltige Stäube gebildet haben, “die grundsätzlich eine Sekundärquelle für die Freisetzung von Asbestfasern darstellen. Es muss jedoch angemerkt werden, dass es sich um sehr geringe Mengen von asbesthaltigen Stäuben handelt, die relativ gut anhaften” (Asbestsachverständiger Dipl.-Chem. Dr. Naumann).

 

Die Bewertung dieser Sekundärquelle in den Leuchtstofflampen führte in Anlehnung an die Vorgaben der Asbest-Richtlinie zur Einstufung in die Sanierungsdringlichkeits­stufe I. Die Leuchtstofflampen sind demnach “unverzüglich” zu sanieren. Falls die endgültige Sanierung nicht sofort möglich ist, müssen laut Asbest-Richtlinie unverzüglich vorläufige Maßnahmen zur Minderung der Asbestfaserkonzentration im Raum ergriffen werden, wenn er weiter genutzt werden soll. Mit der endgültigen Sanierung muss jedoch nach spätestens 3 Jahren begonnen werden.

Die Sanierung wird in den Sommerferien 2001 stattfinden, wobei die asbesthaltigen Leuchten gegen neue Leuchten ausgetauscht werden sollen.

 

Im Zusammenhang mit dem Asbestfall an einer Schule in Henstedt -Ulzburg  gibt es keine Hinweise darauf, dass gleiches oder ähnliches asbesthaltiges Material auch im Schulzentrum-Nord verbaut worden ist. Die Bauweise und das Baujahr der genannten Gebäude sind unterschiedlich.

 

 

 

Auszug:            15

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