Sitzung: 04.04.2001 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M01/0153
In der Anlage dieser Vorlage
sind die dem Ausschuss für junge Menschen eingereichten Vorschläge der Jungen
Union, der Jungsozialisten und des Schülers Jan Phillip Kötting zum Vergleich
gegenübergestellt.
Unter Berücksichtigung der
Erfahrungen des Beteiligungsprojektes der Stadt Elmshorn und weiterer
Erfahrungsberichte aus Schleswig-Holstein, sowie einer Stellungnahme der
Regionalleitungen der Jugendarbeit der Stadt Norderstedt wird vom Fachamt zu
den Vorschlägen wie folgt Stellung genommen:
Allgemeines
Beteiligung oder
Mitbestimmung von Jugendlichen sollte in erster Linie an den Voraussetzungen
und Bedürfnissen der Jugendlichen diskutiert werden. Schlagwörter wie
Jugendparlament, Beirat, Forum o.ä. werden hier mit Absicht nicht weiter
verfolgt. Die Jugendlichen können den Gremien selber einen Titel geben.
Aufgaben, Rechte und Pflichten lassen sich in jeder Beteiligungsform z.B. per
Satzung definieren.
In den Entwürfen
genannte Ziele
·
Politische Interessen
und politische Bildung fördern / motivieren
·
Einbindung in die
kommunalpolitische Arbeit
·
Planungsbeteiligung
·
Bedarfsgerechte
Angeboten, selber etwas bewegen, Mitgestalten der Umwelt
Maßnahmen zur
Zielerreichung
1. Politische Interessen
und politische Bildung fördern / motivieren
Was hindert |
Was hilft |
Konsequenzen / Maßnahmen |
·
Zu viele bürokratische
Strukturen ·
Keine eigenen
Kompetenzen ·
Unklare
Zuständigkeiten in Politik und Verwaltung ·
Viel Papier durchlesen ·
Verwaltung und Politik
nehmen Jugendliche nicht ernst ·
Langwierige, komplexe
Strukturen (nicht lebensnah für Jugendliche) |
·
Treffen jeden Monat ·
Treffen müssen
vorbereitet sein ·
Feste pädagogische
Leitung ·
Klare Kompetenzen ·
Klare Aufgabenstellung ·
Zuständigkeit für
einen überschaubaren Bereich ·
Schnelle, sichtbare
Erfolge (neben langwierigen Projekten ·
Ernst nehmen – durch
Politiker/-innen und Verwaltung ·
1 Ansprechpartner/-in
in Verwaltung und 1 Gremium in Politik ·
Zeitraum für
politisches Lernen ist gegeben ·
z.B. Wochenendseminare
für gewähltes Gremium ·
politische Bildung in
Schulen für alle |
·
Zuständig:
Regionalleitungen und Ausschuss für junge Menschen ·
Stadteilgremien ·
Eigener Etat ·
Etat für Fortbildung ·
Amtsperiode 2 Jahre ·
Individuelle
Wahlbenachrichtigung ·
Wochenendseminare für
gewähltes Gremium |
2. Einbindung in die
kommunalpolitische Arbeit
Was hindert |
Was hilft |
Konsequenzen / Maßnahmen |
·
Amtssprache ·
Fehlende Bereitschaft
Kompetenzen abzugeben ·
Politischer
Darstellungswunsch contra Effektivität ·
“Generationengraben! ·
Sitzungen lange und
abends ·
Unüberschaubare
Prozesshaftigkeit ·
Unklare gesetzliche
Grundlage ·
Langatmigkeit (Lange
Wege) |
·
Klare Kompetenzen ·
Kurze Sitzungen ·
Dialog (Amtssprache in
Normalsprache übersetzen) ·
Geschulte
Poltiker/-innen und Verwaltung ·
Sitzungen an
wechselnden Orten ·
Feste Ansprechpersonen
(mit Vertrauen) ·
Ernst genommen werden |
·
Gemeinsame
Verabredungen (Rechte / Pflichten) ·
Zuständigkeit: Regionalleitungen
und Ausschuss für junge Menschen ·
Hohes Maß an
“good-will” der Politiker/-innen |
3. Planungsbeteiligung
Was hindert |
Was hilft |
Konsequenzen / Maßnahmen |
·
Jugendliche und ihre
Gremien werden nicht ernst genommen ·
Unterlagen zu komplex,
zu groß, Amtssprache ·
Zeitraum sehr lange |
·
Beteiligung in beide
Richtungen (auch Jugendliche dürfen einfordern) ·
1 Ansprechperson in
der Verwaltung ·
gezielte
Zusammenarbeit, z.B. Stadtplanung – Bauamt – Abt. Jugendarbeit ·
kurze Zeit ·
Mitbestimmung in klar
umrissenen Bereichen ·
Rede- und Antragsrecht
in allen Ausschüssen |
·
Nachvollziehbarer
Zeitplan ·
Kinder- und
Jugendbeauftragte/r ·
Rede- und Antragsrecht
in allen Fachausschüssen ·
Mitbestimmung
(Stimmrecht) im Ausschuss für junge Menschen ·
Zusammenarbeit mit
Verwaltung: Alle Ämter geben Infos und berichten über laufende Vorgänge |
4. Bedarfsgerechte
Angebote, selber etwas bewegen, Mitgestalten der Umwelt
Was hindert |
Was hilft |
Konsequenzen / Maßnahmen |
·
|
·
Eigener Etat ·
Unterstützung durch
Hauptamtliche ·
Akzeptanz der
Anwohner/-innen, Einwohner/-innen, Politiker/-innen |
·
Eigener Etat ·
Feste Ansprechperson
(Hilfe) ·
Akzeptanz in der Stadt |
Strukturen
Pro und Contra
1. Fünf Stadtteilgremien
Pro |
Contra |
·
Kurze Fahrwege ·
Schnelle Erfolge ·
Bessere
Betreuungsmöglichkeiten durch Regionalleitungen ·
Probleme sind
lebensnah ·
Übersichtlichkeit /
kleiner Bereich ·
Erreichbarkeit von
Jugendlichen ·
“man kennt sich” ·
Klare
Entscheidungswege |
·
Fehlende Koordination
der Stadtteile untereinander ·
Geringere Bedeutung in
Politik ·
Rechte und Pflichten
müssen extra festgelegt werden ·
Entspricht nicht den
politischen Strukturen in Norderstedt ·
Höherer Zeitaufwand
für Hauptamtliche (Koordinierung) Ausschuss ·
Kleinerer Etat
(Aufteilung) ·
Geringeres politisches
Gewicht |
2. Fünf Stadtteilgremien
mit einem übergeordneten Gremium
Pro |
Contra |
·
Interessensvertretung
vor der Stadt ·
Bessere Koordination
der Stadtgremien ·
Ein/e
Ansprechpartner/-in für politischen Ausschuss und Verwaltung ·
Größeres politisches
Gewicht |
·
Kompetenzgerangel ·
Mögliche
Instrumentalisierung durch die Politik ·
Noch kleinerer Etat ·
Mehr Gremienarbeit für
Jugendliche |
3. Ein Stadtgremium
Pro |
Contra |
·
Alleinige
Etatverwaltung ·
Entspricht jetzigen
politischen Strukturen ·
Klare
Entscheidungswege ·
Geringerer Zeitaufwand
(?Für Wen?) |
·
Große Distanz zu
örtlichen Problemen ·
Abstand / Distanz /
Hemmschwelle für Jugendliche ·
Fehlende Spontaneität ·
Jugendliche müssen
schon älter sein, d.h. größere Fluktuation ·
Aufgaben und
Prioritäten durcheinander |
Abschließende
Stellungnahme und Bewertung
Seitens des Fachamtes wird
die Auffassung vertreten, dass ein größtmöglicher lokaler Bezug für Jugendliche
am sinnvollsten ist. Dieses bietet am ehesten Gewähr möglichst viele
Jugendliche zu erreichen, da die Hemmschwelle am niedrigsten ist und dieses
auch der Struktur der Jugendarbeit in Norderstedt (Aufteilung nach Regionen )
entspricht. Zuständig für die Betreuung wären in diesem Fall die
Regionalleitungen.
Die Einbindung der Kinder-
und Jugendlichen hängt ganz wesentlich von der Akzeptanz des Modells ab. Hierzu
gehört auch die Bezeichnung des Gremiums, die von den Jugendlichen selbst
gewählt werden sollte.
Eine
Wahlperiode von zwei Jahren erscheint sinnvoll, da gerade in der Anfangszeit
der Konstituierung und Aufgabenfindung viel Zeit verloren gehen wird.
Die
Kompetenzen müssen konkret beschrieben werden oder es wird festgeschrieben,
dass die Mitglieder des Gremiums am Beginn der Wahlperiode in Form einer
moderierten Sitzung ihre Aufgaben konkretisieren. Die Erfahrungen haben hier
gezeigt, dass durch eine eher projektorientierte Arbeit Kontinuität der Arbeit
und der Mitglieder eher gewährleistet werden kann.
Bisherige Projekte haben
gezeigt, dass nicht nur eine flexible unbürokratische verwaltungsseitige
Betreuung notwendig ist, sondern auch eine pädagogische Betreuung sinnvoll ist.
Es muss vor allem gewährleistet werden, dass die gefassten Beschlüsse oder
Empfehlungen rasch behandelt oder umgesetzt werden. Ansonsten ist ein
Misserfolg und scheitern des Projektes vorprogrammiert.
Ein Zeitanteil für die
Wahlorganisation, Begleitung sowie die Betreuung der Stadtteilgremien muss
gewährleistet sein.
Zusammenfassend wird die Ansicht vertreten, dass die Partizipation von
Jugendlichen o.g. Konsequenzen und Maßnahmen bedarf.
Herr
Nicolai dankt der Verwaltung für die übersichtliche Zusammenstellung der
verschiedenen Varianten in dieser Vorlage.
Aufgrund der folgenden
Diskussion stellen sich folgende Punkte für die es Vorwege einer Entscheidung
Bedarf dar:
-
Einrichtung des
Beteiligungsmodells auf regionaler Ebene (dezentral) oder zentral ?
-
In welcher Weise soll
die Mitbestimmung erfolgen ?
-
Welche Kompetenzen
erhält das Gremium ?
-
Erfolgt die Wahl direkt
oder über Vereine, Verbände, Schulen, Jugendfreizeitheime ?
19:05 Uhr: Herr Krebber
verläßt die Sitzung. Herr Jäger vertritt ihn.
Frau Kleinschmidt berichtet
hiernach von ihren Erfahrungen mit der Kinderbeiratsarbeit innerhalb der
Einrichtung.
Die Verwaltung wird gebeten,
den Fraktionen eine Diskussionshilfe (Pro und Contra zum zentralen und
dezentralen Beteiligungsmodell) bis zum 19.04.2001 (spätestens mit der
Einladung zur Sitzung am 02.05.2001) zukommen zu lassen. Hierbei sollen auch
die Erfahrungen anderer vergleichbarer Städte mit einfließen.
In der Sitzung am 16.05.2001
soll verwaltungsseitig eine Beschlussvorlage mit beiden Varianten zur
Abstimmung kommen, vor der Sommerpause im Ausschuss über Form und Inhalt des
Beteiligungsmodells entschieden werden.
Für den September ist dann
die Beschlussfassung in der Stadtvertretung geplant.
Auszug: 402