Sitzung: 04.04.2001 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Herr Schlüter wird zu diesem
Punkt begrüßt.
Für die Zukunft ist an
folgenden Grundschulen eine zusätzliche Kinderbetreuung durch Eltern geplant:
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GS Glashütte-Süd ab 09/2001
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GS Niendorfer Straße ab 2002
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GS Pellwormstraße ab 09/2001
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GS Harksheide-Nord ab 09/2001
Bei den Grundschulen Pellwormstraße
und Harksheide-Nord besteht noch Klärungsbedarf bezüglich der Räumlichkeiten.
GS Harksheide-Nord
Herr Schlüter stellt die
Kostenrahmen der verschiedenen Varianten zur Errichtung einer zusätzlichen
Kinderbetreuung innerhalb des Schulgebäudes (Dachgeschoss, Remise, Container)
vor. Die Kosten belaufen sich bei der 1. Variante auf DM 115.000,--, bei den
übrigen ebenfalls auf mind. DM 100.000,--.
Die Möglichkeit eines Anbaus
bzw. Neubaus muss noch geprüft werden.
GS Pellwormstraße
Hierzu liegen der Verwaltung
zwei Schreiben vor. Zum einen ist dies ein Brief der Schulleitung, der eine
Elternbetreuung trotz der fehlenden Räumlichkeiten wünscht
(s. Anlage 2). Denkbar wäre die Unterbringung in den Räumen des
Schulkindergartens ab Schuljahresbeginn 02/03. Zum anderen ist dies ein
Elternbrief (s. Anlage 3), der sich gegen die Betreuung von
Nicht-Hortkindern im Hort bei Unterrichtsausfall ausspricht.
Eine Umfrage an dieser Schule
hat ergeben, dass eine Betreuung mit geringerer Stundenzahl und geringeren Kosten
erwünscht ist (s. Anlage 4).
In dem einberufenen
Arbeitskreis Horte wurde in der Sitzung am 28.03.2001 (Protokoll s. Anlage 5)
u.a. eine gemeinsame Betreuung der Hort- und Elternbetreuungskinder
vorgeschlagen. Hierzu gibt die Verwaltung jedoch folgende Punkte zu bedenken:
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Lt. Rücksprache mit
Herrn Dr. Otto vom Sozialministerium ergeben sich bei einer gemischten
Betreuung unter einem Dach Probleme zu verschiedenen Punkten, wie z.B.
Zuständigkeiten (Schulaufsicht oder Kreisjugendamt), vorgeschriebene
Fachkräfteprinzip usw. (s. Anlage 6). Es ist eine klare Aussage darüber
erforderlich, ob die angedachte Schulkindbetreuung innerhalb oder außerhalb des
Kindertagesstättengesetzes erfolgen soll. Danach richten sich die zu
beachtenden rechtlichen Vorgaben.
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Wenn eine
Elternbetreuung in den Räumen eines Hortes erfolgen soll, ist dieser
Personenkreis Nutzer des Hortes und unterliegt damit allen rechtlichen
Vorgaben, die für diese öffentliche Einrichtung festgelegt sind. U.a. ist die
Gebührenkalkulation an die Vorgaben des KAG gebunden. Es können nicht einzelnen
Personenkreisen anders kalkulierte Gebührensätze berechnet werden.
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Bei Abweichungen von der
derzeitigen Betreuungsform in den Horten ist eine Änderung der
Betriebserlaubnis durch den Kreis einzuholen. Selbst wenn der Kreis die
Elternbetreuung innerhalb des städtischen Hortes als kindergartenähnlichen
Einrichtungsteil genehmigen sollte, ist die Finanzierung der Betriebskosten
durch Zuschuss des Landes und des Kreises nicht gesichert. Kindergartenähnliche
Einrichtungen sind nicht Bestandteil des Befarfsplanes, Betriebskostenzuschüsse
gibt es aber nur für Einrichtungen, die im Bedarfsplan enthalten sind (§ 25
KiTaG).
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Auch wenn die
Elternbetreuung als kindergartenähnliche Einrichtung in den städtischen Hort
integriert werden sollte, besteht das Fachkräfteprinzip gem. § 15 KiTaG i.V.m.
§ 12 KitaVO, d.h. der Einsatz von Laien ist nur als 2. Hilfskraft denkbar. Die
Gruppenleitung muß durch eine Fachkraft ausgeübt werden.
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Die Änderung der Satzung
müsste dann zum 01.08.2001 erfolgen. Wenn eine Änderung erfolgen soll, sind
klare Vorgaben erforderlich. Wenn eine Verbindung von Elternbetreuung und
städtischen Horten erfolgen soll, sind umfangreiche Vorermittlungen zu den
rechtlichen, finanziellen, räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen
erforderlich. Weiter müssen die Folgen für die städtische Einrichtung
konsequent zu Ende gedacht werden. Angesichts dieser Rahmenbedingungen ist der
Zeitdruck unangemessen und wird der Bedeutung der Sache nicht gerecht.
Die Hinweise der
Elterninitiativen, dass bereits in anderen Städten die gemeinsame Unterbringung
von Horten und Elternbetreuung durchgeführt wird, kann aufgrund von Rückfragen
in den besagten Städten (Lübeck und Neumünster) nicht bestätigt werden.
20:20 Uhr: Frau Hutterer
verläßt die Sitzung
Die Verwaltung wird gebeten,
diesen Punkt am 02.05.2001 mit einer Beschlussvorlage erneut auf die
Tagesordnung zu nehmen.
Bis dahin wird die Verwaltung
gebeten
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einen alternativen
Standort zu prüfen für die Unterbringung der zusätzlichen Kinderbetreuung in
der Grundschule Harksheide-Nord.
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mit der dortigen
Elterninitiative ein weiteres Abstimmungsgespräch zu führen.
Es besteht Konsens, dass
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den Elterninitiativen
frühstmöglich, spätestens im Juni, eine verbindliche Aussage über die
Möglichkeiten des zusätzlichen Betreuungsangebotes gegeben werden soll.
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die städtischen Horte
mehr Flexibilität in den Betreuungszeiten eingeräumt werden soll.
Herr Bialojan gibt zudem zu
bedenken, dass ein Beschluss des Ausschusses noch aussteht, ob konkurrierende
Angebote an Schulen von der Stadt unterstützt werden sollen.
Desweiteren bittet er um
Informationen bezüglich der ab Sommer 2001 gemachten Erfahrungen, zwischen Hort
und Elternbetreuung der GS Glashütte-Süd.
Auszug: 402
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