Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Schlüter wird zu diesem Punkt begrüßt.

 

Für die Zukunft ist an folgenden Grundschulen eine zusätzliche Kinderbetreuung durch Eltern geplant:

 

-         GS Glashütte-Süd       ab 09/2001

-         GS Niendorfer Straße       ab 2002

-         GS Pellwormstraße      ab 09/2001

-         GS Harksheide-Nord      ab 09/2001

 

Bei den Grundschulen Pellwormstraße und Harksheide-Nord besteht noch Klärungsbedarf bezüglich der Räumlichkeiten.

 

GS Harksheide-Nord

Herr Schlüter stellt die Kostenrahmen der verschiedenen Varianten zur Errichtung einer zusätzlichen Kinderbetreuung innerhalb des Schulgebäudes (Dachgeschoss, Remise, Container) vor. Die Kosten belaufen sich bei der 1. Variante auf DM 115.000,--, bei den übrigen ebenfalls auf mind. DM 100.000,--.

Die Möglichkeit eines Anbaus bzw. Neubaus muss noch geprüft werden.

 

GS Pellwormstraße

Hierzu liegen der Verwaltung zwei Schreiben vor. Zum einen ist dies ein Brief der Schulleitung, der eine Elternbetreuung trotz der fehlenden Räumlichkeiten wünscht

(s. Anlage 2). Denkbar wäre die Unterbringung in den Räumen des Schulkindergartens ab Schuljahresbeginn 02/03. Zum anderen ist dies ein Elternbrief (s. Anlage 3), der sich gegen die Betreuung von Nicht-Hortkindern im Hort bei Unterrichtsausfall ausspricht.

Eine Umfrage an dieser Schule hat ergeben, dass eine Betreuung mit geringerer Stundenzahl und geringeren Kosten erwünscht ist (s. Anlage 4).

 

In dem einberufenen Arbeitskreis Horte wurde in der Sitzung am 28.03.2001 (Protokoll s. Anlage 5) u.a. eine gemeinsame Betreuung der Hort- und Elternbetreuungskinder vorgeschlagen. Hierzu gibt die Verwaltung jedoch folgende Punkte zu bedenken:

 

-         Lt. Rücksprache mit Herrn Dr. Otto vom Sozialministerium ergeben sich bei einer gemischten Betreuung unter einem Dach Probleme zu verschiedenen Punkten, wie z.B. Zuständigkeiten (Schulaufsicht oder Kreisjugendamt), vorgeschriebene Fachkräfteprinzip usw. (s. Anlage 6). Es ist eine klare Aussage darüber erforderlich, ob die angedachte Schulkindbetreuung innerhalb oder außerhalb des Kindertagesstättengesetzes erfolgen soll. Danach richten sich die zu beachtenden rechtlichen Vorgaben.

-         Wenn eine Elternbetreuung in den Räumen eines Hortes erfolgen soll, ist dieser Personenkreis Nutzer des Hortes und unterliegt damit allen rechtlichen Vorgaben, die für diese öffentliche Einrichtung festgelegt sind. U.a. ist die Gebührenkalkulation an die Vorgaben des KAG gebunden. Es können nicht einzelnen Personenkreisen anders kalkulierte Gebührensätze berechnet werden.

-         Bei Abweichungen von der derzeitigen Betreuungsform in den Horten ist eine Änderung der Betriebserlaubnis durch den Kreis einzuholen. Selbst wenn der Kreis die Elternbetreuung innerhalb des städtischen Hortes als kindergartenähnlichen Einrichtungsteil genehmigen sollte, ist die Finanzierung der Betriebskosten durch Zuschuss des Landes und des Kreises nicht gesichert. Kindergartenähnliche Einrichtungen sind nicht Bestandteil des Befarfsplanes, Betriebskostenzuschüsse gibt es aber nur für Einrichtungen, die im Bedarfsplan enthalten sind (§ 25 KiTaG).

-         Auch wenn die Elternbetreuung als kindergartenähnliche Einrichtung in den städtischen Hort integriert werden sollte, besteht das Fachkräfteprinzip gem. § 15 KiTaG i.V.m. § 12 KitaVO, d.h. der Einsatz von Laien ist nur als 2. Hilfskraft denkbar. Die Gruppenleitung muß durch eine Fachkraft ausgeübt werden.

-         Die Änderung der Satzung müsste dann zum 01.08.2001 erfolgen. Wenn eine Änderung erfolgen soll, sind klare Vorgaben erforderlich. Wenn eine Verbindung von Elternbetreuung und städtischen Horten erfolgen soll, sind umfangreiche Vorermittlungen zu den rechtlichen, finanziellen, räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen erforderlich. Weiter müssen die Folgen für die städtische Einrichtung konsequent zu Ende gedacht werden. Angesichts dieser Rahmenbedingungen ist der Zeitdruck unangemessen und wird der Bedeutung der Sache nicht gerecht.

 

 

Die Hinweise der Elterninitiativen, dass bereits in anderen Städten die gemeinsame Unterbringung von Horten und Elternbetreuung durchgeführt wird, kann aufgrund von Rückfragen in den besagten Städten (Lübeck und Neumünster) nicht bestätigt werden.

 

20:20 Uhr: Frau Hutterer verläßt die Sitzung

 

Die Verwaltung wird gebeten, diesen Punkt am 02.05.2001 mit einer Beschlussvorlage erneut auf die Tagesordnung zu nehmen.

Bis dahin wird die Verwaltung gebeten

-         einen alternativen Standort zu prüfen für die Unterbringung der zusätzlichen Kinderbetreuung in der Grundschule Harksheide-Nord.

-         mit der dortigen Elterninitiative ein weiteres Abstimmungsgespräch zu führen.

 

Es besteht Konsens, dass

-         den Elterninitiativen frühstmöglich, spätestens im Juni, eine verbindliche Aussage über die Möglichkeiten des zusätzlichen Betreuungsangebotes gegeben werden soll.

-         die städtischen Horte mehr Flexibilität in den Betreuungszeiten eingeräumt werden soll.

 

Herr Bialojan gibt zudem zu bedenken, dass ein Beschluss des Ausschusses noch aussteht, ob konkurrierende Angebote an Schulen von der Stadt unterstützt werden sollen.

Desweiteren bittet er um Informationen bezüglich der ab Sommer 2001 gemachten Erfahrungen, zwischen Hort und Elternbetreuung der GS Glashütte-Süd.

 

 

Auszug:                402

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