Sitzung: 02.05.2001 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B01/0193
Herr
Dr. Freter erläutert die Vorlage und stellt die Sachlage dar.
Herr
Bertram beschreibt die derzeitige räumliche Situation an der Grundschule
Harksheide – Nord. Eine mögliche feuertechnische Aufrüstung der Räume des
ehemaligen Stadtarchivs würde laut Mitteilung des Amtes für Gebäudewirtschaft
ca. DM 115.000,- kosten, ein Anbau an das vorhandene Schulgebäude ca. DM
100.000,-.
An
der GS Pellwormstraße gibt es derzeit keine freien Räume für eine
Elterninitiative. Zum Schuljahr 2002 / 2003 hingegen wird voraussichtlich der
Schulkindergarten aufgelöst, so dass diese Räumlichkeiten dann möglicherweise
genutzt werden können.
Wenn
die Betreuung über eine Elterninitiative grundsätzlich politisch gewünscht
wird, könnten sich die betroffenen Eltern auch eine Übergangslösung (mobil
zwischen den einzelnen Klassenräumen) bereits zum Schuljahr 2001 / 2002
vorstellen.
Herr
Dr. Freter erläutert die drei Zeitpläne, wobei die Variante C befolgt werden
sollte.
Der
Zeitplan wird als Anlage 3 Protokoll beigefügt.
Frau
Menzzer, Schulleiterin der GS Pellwormstr., unterstützt die Bedürfnisse nach
einer Elterninitiative, da die Hortplätze nicht ausreichen.
Herr
Bertram bietet an, beide Initiativen über das Ergebnis im Ausschuss zu
informieren sowie eine Vorlage als Grundlage für eine Entscheidung zur
Umsetzbarkeit an den GS Harksheide-Nord und Pellwormstraße in der Sitzung am
16.05.2001 zu erstellen.
Frau
Dehnert erläutert den Werdegang der Arbeitsgruppe und deren Ziele.
Änderungsanträge
zur Vorlage:
Herr
Nicolai schlägt vor, im ersten Abschnitt die Passage “Schulaufsicht” zu
entfernen, da dieser Begriff eine feststehende Bedeutung hat und diese hier
irreführend ist.
Weiterhin
soll im zweiten Abschnitt, zweiter Absatz den Ergebnisse der Arbeitsgruppe
nicht zugestimmt werden sondern diese sollen lediglich zur Kenntnis genommen
werden. Demnach muß auch der Folgesatz entsprechend geändert werden.
Diesen
Änderungen wird durch den Ausschuss einvernehmlich zugestimmt.
Beschluß
Der
Ausschuss für junge Menschen beschließt:
1.
Eine
ergänzende Schulkindbetreuung durch Elterninitiativen ist an Norderstedter
Grundschulen grundsätzlich möglich. Diese Schulkindbetreuung findet außerhalb
des Kindertagesstättengesetzes statt und wird von Elternvereinen getragen. Es
wird in der Regel kein Fachpersonal eingesetzt und in der Regel kein
Mittagstisch vorgehalten.
Die konkrete Ausgestaltung der Betreuung richtet sich nach dem Bedarf und nach
den räumlichen und organisatorischen Möglichkeiten des jeweiligen Standortes
sowie nach den jeweiligen Finanzierungsbedingungen.
2.
Das
Angebot für die Hortbetreuung in den städtischen Einrichtungen ist nach dem
Betreuungsbedarf der Eltern anzupassen. Dies setzt u.a. die Möglichkeit von
Teilzeitbetreuung im Hort voraus.
Der Ausschuss nimmt das Arbeitsergebnis des Arbeitskreises “Zukunft der Horte”
(siehe Anlage, Text ak Horte 01.doc)
zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung auf dieser
Grundlage für die Kindertageseinrichtungen zu überarbeiten, um den Eltern
verschiedene Betreuungsformen im Hort anbieten zu können. Die Anpassungen, die
keiner Satzungsänderung bedürfen, setzt der Fachbereich eigenständig um.
Das Angebot eines Mittagstisches bleibt den städtischen Einrichtungen
vorbehalten.
3.
Der
Ausschuss bekräftigt die Grundaussage, dass die Hortbetreuung als
Ganztagsbetreuung ausgelegt ist. Die Regelgebühr für die Hortbetreuung
entspricht somit der Regelgebühr für die Ganztagsbetreuung in Höhe von zurzeit
450,00 DM monatlich (ab 01.01.2002 = 230 Euro monatlich). Von diesem Grundpreis
leitet sich die Gebühr für die Halbtags- oder Dreiviertelbetreuung oder andere
Betreuungsformen ab.
4.
Die
Satzung wird nach Zeitplan C erstellt.
Die
Vorlage wurde einstimmig beschlossen.
Auszug 401
402