Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Dr. Freter erläutert die Vorlage und stellt die Sachlage dar.

 

Herr Bertram beschreibt die derzeitige räumliche Situation an der Grundschule Harksheide – Nord. Eine mögliche feuertechnische Aufrüstung der Räume des ehemaligen Stadtarchivs würde laut Mitteilung des Amtes für Gebäudewirtschaft ca. DM 115.000,- kosten, ein Anbau an das vorhandene Schulgebäude ca. DM 100.000,-.

An der GS Pellwormstraße gibt es derzeit keine freien Räume für eine Elterninitiative. Zum Schuljahr 2002 / 2003 hingegen wird voraussichtlich der Schulkindergarten aufgelöst, so dass diese Räumlichkeiten dann möglicherweise genutzt werden können.

Wenn die Betreuung über eine Elterninitiative grundsätzlich politisch gewünscht wird, könnten sich die betroffenen Eltern auch eine Übergangslösung (mobil zwischen den einzelnen Klassenräumen) bereits zum Schuljahr 2001 / 2002 vorstellen.

 

Herr Dr. Freter erläutert die drei Zeitpläne, wobei die Variante C befolgt werden sollte.

Der Zeitplan wird als Anlage 3 Protokoll beigefügt.

 

Frau Menzzer, Schulleiterin der GS Pellwormstr., unterstützt die Bedürfnisse nach einer Elterninitiative, da die Hortplätze nicht ausreichen.

Herr Bertram bietet an, beide Initiativen über das Ergebnis im Ausschuss zu informieren sowie eine Vorlage als Grundlage für eine Entscheidung zur Umsetzbarkeit an den GS Harksheide-Nord und Pellwormstraße in der Sitzung am 16.05.2001 zu erstellen.

 

Frau Dehnert erläutert den Werdegang der Arbeitsgruppe und deren Ziele.

 

Änderungsanträge zur Vorlage:

Herr Nicolai schlägt vor, im ersten Abschnitt die Passage “Schulaufsicht” zu entfernen, da dieser Begriff eine feststehende Bedeutung hat und diese hier irreführend ist.

Weiterhin soll im zweiten Abschnitt, zweiter Absatz den Ergebnisse der Arbeitsgruppe nicht zugestimmt werden sondern diese sollen lediglich zur Kenntnis genommen werden. Demnach muß auch der Folgesatz entsprechend geändert werden.

Diesen Änderungen wird durch den Ausschuss einvernehmlich zugestimmt.

 

Beschluß

Der Ausschuss für junge Menschen beschließt:

 

1.        Eine ergänzende Schulkindbetreuung durch Elterninitiativen ist an Norderstedter Grundschulen grundsätzlich möglich. Diese Schulkindbetreuung findet außerhalb des Kindertagesstättengesetzes statt und wird von Elternvereinen getragen. Es wird in der Regel kein Fachpersonal eingesetzt und in der Regel kein Mittagstisch vorgehalten.

Die konkrete Ausgestaltung der Betreuung richtet sich nach dem Bedarf und nach den räumlichen und organisatorischen Möglichkeiten des jeweiligen Standortes sowie nach den jeweiligen Finanzierungsbedingungen.

2.        Das Angebot für die Hortbetreuung in den städtischen Einrichtungen ist nach dem Betreuungsbedarf der Eltern anzupassen. Dies setzt u.a. die Möglichkeit von Teilzeitbetreuung im Hort voraus.

Der Ausschuss nimmt das Arbeitsergebnis des Arbeitskreises “Zukunft der Horte” (siehe Anlage, Text ak Horte 01.doc)  zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung auf dieser Grundlage für die Kindertageseinrichtungen zu überarbeiten, um den Eltern verschiedene Betreuungsformen im Hort anbieten zu können. Die Anpassungen, die keiner Satzungsänderung bedürfen, setzt der Fachbereich eigenständig um.

Das Angebot eines Mittagstisches bleibt den städtischen Einrichtungen vorbehalten.

3.        Der Ausschuss bekräftigt die Grundaussage, dass die Hortbetreuung als Ganztagsbetreuung ausgelegt ist. Die Regelgebühr für die Hortbetreuung entspricht somit der Regelgebühr für die Ganztagsbetreuung in Höhe von zurzeit 450,00 DM monatlich (ab 01.01.2002 = 230 Euro monatlich). Von diesem Grundpreis leitet sich die Gebühr für die Halbtags- oder Dreiviertelbetreuung oder andere Betreuungsformen ab.

 

4.        Die Satzung wird nach Zeitplan C erstellt.

 

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

 

 

 

Auszug  401

                                402