Sachverhalt:
Frau Hahn wünscht eine
nähere Erläuterung der folgenden Positionen im Haushalt 2022/2023 des Amtes 70.
TOP Ö11 Haushalt 2022/2023 Amt 70
Punkt 11: B21/0416/2 Haushalt 2022/2023 -
überplanmäßigen Aufwendung gemäß § 82 GO
1. 537000.438100 Erträge aus Auflösung SoPo Gebührenausgleich
2. 537000.545300 Erstattung an Zweckverbände
3. 537000.545700 Erstattung an private Unternehmen
4. 538100.785254 Kanalinstandsetzung (durch Amt 60 bewirtschaftet)
Antwort der Verwaltung:
Die Entsorgungskosten sind im
Vergleich der Kosten für den Recyclinghof/Wertstoffhof nicht berücksichtigt
worden, da diese Kosten in beiden Fällen an Dritte geleistet werden müssen und
für den Vergleich nicht relevant sind.
Erläuterung:
Mit der Entscheidung für den
Betrieb eines eigenen Wertstoffhofs hat die Stadt Norderstedt auch die bisher
durch den WZV verauslagten Entsorgungskosten der angenommenen Abfälle mit
Ausnahme des Hausmülls zu tragen. Durch Stellenvakanz wurden die dafür
vorgesehenen Haushaltsansätze 2021 nicht entsprechend angepasst.
Deshalb wurde der Hauptausschuss
um Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung für 2021
gebeten.
Im Grundhaushalt 2022/2023
wurde dieser Tatsache Rechnung getragen und die Ansätze auf dem Produktkonten
537000.545300 Erstattung an Zweckverbände (Entsorgungskosten Hausmülls und
geringer Mengen Gewerbeabfalls) und 537000.545700 Erstattung an private
Unternehmen (übrige Abfälle und Gewerbeabfälle) entsprechend.
Aufgrund einer
Stellenvakanz konnte keine Maßnahmenplanung erfolgen und somit auch keine §12
Unterlagen erstellt werden. Daher wurde zunächst nur ein Betrag von 100.000
Euro unter 538100.785254 eingestellt.
Sofern sich konkrete
Sanierungsmaßnahmen abzeichnen, die den Ansatz übersteigen, werden
entsprechende Mittel im Nachtrag eingeworben.