Beschluss: Kenntnisnahme

Sachverhalt:

 

Frau Hahn wünscht eine nähere Erläuterung der folgenden Positionen im Haushalt 2022/2023 des Amtes 70.

 

TOP Ö11 Haushalt 2022/2023 Amt 70

Punkt 11: B21/0416/2 Haushalt 2022/2023 - überplanmäßigen Aufwendung gemäß § 82 GO

 

1.    537000.438100 Erträge aus Auflösung SoPo Gebührenausgleich

2.    537000.545300 Erstattung an Zweckverbände

3.    537000.545700 Erstattung an private Unternehmen

4.    538100.785254 Kanalinstandsetzung (durch Amt 60 bewirtschaftet)

 

Antwort der Verwaltung:

 

Die Entsorgungskosten sind im Vergleich der Kosten für den Recyclinghof/Wertstoffhof nicht berücksichtigt worden, da diese Kosten in beiden Fällen an Dritte geleistet werden müssen und für den Vergleich nicht relevant sind.

 

Erläuterung:

 

Mit der Entscheidung für den Betrieb eines eigenen Wertstoffhofs hat die Stadt Norderstedt auch die bisher durch den WZV verauslagten Entsorgungskosten der angenommenen Abfälle mit Ausnahme des Hausmülls zu tragen. Durch Stellenvakanz wurden die dafür vorgesehenen Haushaltsansätze 2021 nicht entsprechend angepasst.

Deshalb wurde der Hauptausschuss um Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung für 2021 gebeten.

Im Grundhaushalt 2022/2023 wurde dieser Tatsache Rechnung getragen und die Ansätze auf dem Produktkonten 537000.545300 Erstattung an Zweckverbände (Entsorgungskosten Hausmülls und geringer Mengen Gewerbeabfalls) und 537000.545700 Erstattung an private Unternehmen (übrige Abfälle und Gewerbeabfälle) entsprechend.

 

Aufgrund einer Stellenvakanz konnte keine Maßnahmenplanung erfolgen und somit auch keine §12 Unterlagen erstellt werden. Daher wurde zunächst nur ein Betrag von 100.000 Euro unter 538100.785254 eingestellt.

Sofern sich konkrete Sanierungsmaßnahmen abzeichnen, die den Ansatz übersteigen, werden entsprechende Mittel im Nachtrag eingeworben.