Sachverhalt:
Anfrage der SPD-Fraktion an die Verwaltung in der
Sitzung des Umweltausschusses am
16.06.2021.
Maßnahmen gegen das Wegwerden von Zigarettenkippen.
Mit jeder weggeworfenen
Zigarettenkippe gelangen Gifte in den Boden und in die Gewässer, darunter
Nikotin, Arsen, Blei, Chrom und Pestizidrückstände aus dem Tabakanbau. Die
Filter, bestehend aus Zelluloseazetat, zerfallen über viele Jahre und werden
als Mikroplastik von Lebewesen aufgenommen.
Appelle und das Aufstellen
von Aschenbechern helfen gegen das Wegwerfen von Kippen nur bedingt. Dabei
handelt es sich in rechtlicher Hinsicht um einen Verstoß gegen § 28
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), wonach Abfälle zum Zwecke der Beseitigung
nur in dafür zugelassenen Anlagen behandelt, gelagert oder abgelagert werden dürfen.
Nach § 69 Abs. 1 Ziffer 2 KrWG handelt ordnungswidrig, wer gegen diese
Vorschrift verstößt.
Die Stadt Flensburg z. B.
ahndet solche Verstöße. Der dortige Fachbereich „Einwohnerservice, Schutz und
Ordnung" hat uns auf Anfrage mitgeteilt: „Derzeit werden uns teils von
Kollegen Autofahrer angezeigt, die Zigarettenkippen aus dem Fenster werfen.
Auch kommt es von der Polizei zu Anzeigen von Personen, die im Rahmen
polizeilicher Ermittlungen angesprochen werden und in diesem Zusammenhang
Zigarettenkippen, o.ä., wegwerfen. ln diesen Fällen setzen wir Verwarngelder
fest bzw. leiten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein."
ln dem Zusammenhang bitten
wir um Antwort auf folgende Frage:
Welche Maßnahmen hält die
Verwaltung für geeignet, um ordnungsrechtlich auf Norderstedter Stadtgebiet
gegen
das Wegwerfen von
Zigarettenkippen vorzugehen, ggf. in Abstimmung mit der Polizei?
Wir bitten um schriftliche
Beantwortung
Antwort durch die Verwaltung:
Zunächst
einmal wird gebeten die verspätete Beantwortung zu entschuldigen.
Natürlich
sind die achtlos auf den Boden geschnippten Zigarettenkippen auch in
Norderstedt ein Ärgernis und werden, wie auch die unzulässige Entsorgung von
sonstigen Abfällen z. B. in den Wäldern oder die Vermüllung der
Containerstandorte vom Ordnungsamt bereits jetzt als Ordnungswidrigkeit
verfolgt.
Wie
auch in Flensburg geschieht dies auf Anzeige oder aufgrund von Ermittlungen des
Kommunalen Ordnungsdienst oder der Polizei. Überdies können die Kosten der
Entsorgung dem Verursacher auferlegt werden.
Derartige
Maßnahmen, als auch die Festsetzung von Verwarnungsgeldern bzw. die Einleitung
eines Bußgeldverfahrens setzen natürlich voraus, dass die Vermüllung einem
Verursacher zweifelsfrei zugeordnet werden kann. Das ist leider im Nachhinein
bei der Vielzahl der entsorgten Zigarettenkippen schwer möglich und setzt
häufig voraus, das dies in flagranti geschieht und sich die Identität des
Täters dabei auch feststellen lässt.“