Beschluss: Kenntnisnahme

Sachverhalt:

 

Anfrage der SPD-Fraktion an die Verwaltung in der Sitzung des Umweltausschusses am  16.06.2021.

Maßnahmen gegen das Wegwerden von Zigarettenkippen.

 

Mit jeder weggeworfenen Zigarettenkippe gelangen Gifte in den Boden und in die Gewässer, darunter Nikotin, Arsen, Blei, Chrom und Pestizidrückstände aus dem Tabakanbau. Die Filter, bestehend aus Zelluloseazetat, zerfallen über viele Jahre und werden als Mikroplastik von Lebewesen aufgenommen.

 

Appelle und das Aufstellen von Aschenbechern helfen gegen das Wegwerfen von Kippen nur bedingt. Dabei handelt es sich in rechtlicher Hinsicht um einen Verstoß gegen § 28 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), wonach Abfälle zum Zwecke der Beseitigung nur in dafür zugelassenen Anlagen behandelt, gelagert oder abgelagert werden dürfen. Nach § 69 Abs. 1 Ziffer 2 KrWG handelt ordnungswidrig, wer gegen diese Vorschrift verstößt.

 

Die Stadt Flensburg z. B. ahndet solche Verstöße. Der dortige Fachbereich „Einwohnerservice, Schutz und Ordnung" hat uns auf Anfrage mitgeteilt: „Derzeit werden uns teils von Kollegen Autofahrer angezeigt, die Zigarettenkippen aus dem Fenster werfen. Auch kommt es von der Polizei zu Anzeigen von Personen, die im Rahmen polizeilicher Ermittlungen angesprochen werden und in diesem Zusammenhang Zigarettenkippen, o.ä., wegwerfen. ln diesen Fällen setzen wir Verwarngelder fest bzw. leiten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein."

 

ln dem Zusammenhang bitten wir um Antwort auf folgende Frage:

Welche Maßnahmen hält die Verwaltung für geeignet, um ordnungsrechtlich auf Norderstedter Stadtgebiet gegen

das Wegwerfen von Zigarettenkippen vorzugehen, ggf. in Abstimmung mit der Polizei?

Wir bitten um schriftliche Beantwortung

 

Antwort durch die Verwaltung:

 

Zunächst einmal wird gebeten die verspätete Beantwortung zu entschuldigen.

 

Natürlich sind die achtlos auf den Boden geschnippten Zigarettenkippen auch in Norderstedt ein Ärgernis und werden, wie auch die unzulässige Entsorgung von sonstigen Abfällen z. B. in den Wäldern oder die Vermüllung der Containerstandorte vom Ordnungsamt bereits jetzt als Ordnungswidrigkeit verfolgt.

Wie auch in Flensburg geschieht dies auf Anzeige oder aufgrund von Ermittlungen des Kommunalen Ordnungsdienst oder der Polizei. Überdies können die Kosten der Entsorgung dem Verursacher auferlegt werden.

Derartige Maßnahmen, als auch die Festsetzung von Verwarnungsgeldern bzw. die Einleitung eines Bußgeldverfahrens setzen natürlich voraus, dass die Vermüllung einem Verursacher zweifelsfrei zugeordnet werden kann. Das ist leider im Nachhinein bei der Vielzahl der entsorgten Zigarettenkippen schwer möglich und setzt häufig voraus, das dies in flagranti geschieht und sich die Identität des Täters dabei auch feststellen lässt.“