Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:36 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Beschluss:

 

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird für den Bereich der Stichstraße zwischen Ossenmoorgraben und Glashütter Damm, Haus Nr. 32-58/gegenüber Einmündung Immenhorst, der Bebauungsplan Nr. 193 (Neuaufstellung) aufgestellt.

 

Planungsziele sind:

 

-          Neufestsetzung vorhandener und bereits geplanter Verkehrsflächen

-          Neufestsetzung vorhandener und geplanter Wohnbauflächen

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmung: Die Vorlage wurde mit 36 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.

 

Protokollauszug: Amt 69