Sitzung: 15.05.2001 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:36 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B00/0645
Beschluss:
Gemäß
§§ 2 ff. BauGB wird für den Bereich der Stichstraße zwischen Ossenmoorgraben
und Glashütter Damm, Haus Nr. 32-58/gegenüber Einmündung Immenhorst, der
Bebauungsplan Nr. 193 (Neuaufstellung) aufgestellt.
Planungsziele
sind:
-
Neufestsetzung
vorhandener und bereits geplanter Verkehrsflächen
-
Neufestsetzung
vorhandener und geplanter Wohnbauflächen
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 36 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.
Protokollauszug:
Amt 69