Sitzung: 23.06.2022 Kulturausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: B 22/0267
Beschluss mit den o.g. Änderungen:
Die Verwaltung wird
beauftragt, die externe Begleitung des Kulturentwicklungsplanes gemäß
nachfolgender Projektskizze und Bewertungsmatrix auszuschreiben.
Kulturentwicklungsplan
für Norderstedt / Projektskizze
Ausgangslage
Die Stadt
Norderstedt, in der Metropolregion Hamburg gelegen, versteht ein reges und
kreatives Kulturangebot als unverzichtbares Gestaltungsmerkmal des sozialen
Miteinanders in einer diversen Gesellschaft. Unterschiedliche
Veranstaltungsformate aus Kunst, Kultur und Bildung tragen in erheblichem Maße
zur Lebensqualität der Stadt bei. Diese Angebotsvielfalt gilt es perspektivisch
nicht nur zu erhalten, sondern in großem Einvernehmen auch qualitativ wie
quantitativ weiterzuentwickeln. In unmittelbarer Nachbarschaft zu Hamburg steht
die Stadt Norderstedt jedoch vor der besonderen Herausforderung, ein
eigenständiges Profil zu entwickeln, das nicht in falsch verstandener
Konkurrenz zu den Möglichkeiten der Millionenmetropole steht, sondern mit
seiner Unmittelbarkeit, bei Schaffenden und Rezipienten gleichermaßen, seine Einzigartigkeit
behauptet.
Aufgaben eines
Kulturentwicklungsplanes
Politik und
Verwaltung begreifen die Erarbeitung eines Kulturentwicklungsplanes nicht nur
als Orientierungsrahmen, der Ziele und Handlungsfelder einer engagierten
Kulturpolitik für einen längeren Zeitraum beschreibt, sondern vor allen Dingen
als Gradmesser für die Entwicklung des angestoßenen Prozesses. Daher soll der
Kulturentwicklungsplan insbesondere Maßnahmen scharf umreißen und konkrete
Handlungsschritte definieren, an deren Erfüllungsgrad sich die Umsetzung des
Kulturentwicklungsplanes jederzeit transparent nachvollziehen lässt. Der
Kulturentwicklungsplan soll somit der Politik und der Verwaltung gewissermaßen
als verlässliches Steuerungsinstrument dienen können.
Als Grundlage,
gewissermaßen als Ausgangspunkt für den Kulturentwicklungsplan, wird eine
präzise Beschreibung des Status Quo der kulturellen Topographie erwartet. Davon
ausgehend soll den Teilnehmenden an diesem Prozess die Möglichkeit gegeben
werden, vorhandene Strukturen und Angebote kritisch zu hinterfragen und
unvoreingenommen neue Themen zu setzen. Auf Offenheit und Durchlässigkeit ist
im gesamten Prozess stets zu achten, um auch neuen Ideen, unkonventionellem
Denken im besten Sinne eine Bühne geben zu können.
Erarbeitung des
Kulturentwicklungsplanes
Politik und
Verwaltung sind sich darüber einig, dass der Kulturentwicklungsplan für
Norderstedt auf Basis einer breitestmöglichen Beteiligung der Öffentlichkeit
erarbeitet werden soll. Hierzu sind partizipative Formate anzuwenden, die
sowohl punktuell und anlassbezogen (Konferenzen o. ä.) als auch in einer
kontinuierlichen Wiederkehr (Arbeitsgruppen o. ä.) die Akteur*innen der Stadt
über einen längeren Zeitraum in den Diskurs einbinden. Unter einer
breitestmöglichen Öffentlichkeit verstehen Politik und Verwaltung die
Kulturschaffenden, institutionell gebunden oder aus der freien Szene, die
politischen Mandatsträger*innen sowie das gesamte Spektrum der
kulturinteressierten Öffentlichkeit.
Für die Erarbeitung
des Kulturentwicklungsplanes ist von der Auftragserteilung bis zur
Beschlussvorlage in der Stadtvertretung ein Zeitraum von ca. zwei Jahren
vorgesehen.
Rahmenbedingungen
Die Erarbeitung des
Kulturentwicklungsplanes ist im Dezernat II bei der 2. Stadträtin Katrin Schmieder
angesiedelt. In enger Abstimmung mit ihr zeichnet der Leiter des Amtes für
Bildung und Kultur, Dieter Powitz, für die Ausführung verantwortlich. Für die
geschäftsführenden Arbeiten im Rahmen des Kulturentwicklungsplanes steht eine
halbe Vollzeitstelle des Amtes für Bildung und Kultur zur Verfügung.
Angebot
Der beigefügten
Bewertungsmatrix ist zu entnehmen, dass neben der Schriftform auch eine
persönliche Präsentation des Angebotes erwartet wird, um insbesondere Fragen
zum Projektfahrplan, zum methodischen Vorgehen und zu den vorgestellten
Veranstaltungs-formaten vertiefend erörtern zu können.
Abstimmung:
|
AfD |
B90/DIE GRÜNEN |
CDU |
Die Linke |
FDP |
FW |
SPD |
WiN |
Ja |
- |
2 |
3 |
1 |
1 |
1 |
3 |
1 |
Nein |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
Enthaltung |
1 |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
Der Kulturausschuss
beschließt mit 12 Ja-Stimmen und einer Enthaltung einstimmig.