Sitzung: 15.06.2022 Umweltausschuss
Vorlage: M 22/0263
Sachverhalt:
Aus dem Protokoll des
Umweltausschusses ist erkennbar, dass ergänzender Informationsbedarf zu den
Fragen von Frau Hahn aus der Sitzung am 16.03.22 besteht:
1. Wie kommt die Abweichung bei den bilanziellen Abschreibungen zustande? (Seite 7)
Antwort der Verwaltung:
Die Planung der
Abschreibungen erfolgt zu den Haushaltsberatungen des entsprechenden
Doppelhaushaltes. Geplante Investitionsmaßnahmen fließen derzeit nicht in die
Planung der Abschreibungen hinein. Das begründet sich damit, dass insbesondere
die Investitionsplanung erheblich
von den tatsächlichen Investitionszahlungen
abweicht. Die geplanten Abschreibungen sind Bestandteil des Ergebnisplanes. Sie
werden erst wirksam, wenn geplante Investitionsmaßnahmen abgeschlossen sind.
Hierdurch kommt es im Jahresabschluss zu einkalkulierten Abweichungen, die
besonders auffällig bei der kleinteiligeren Produktbetrachtung sind.
3. Die fehlenden Aufträge in der Investitionsdarstellung werden bemängelt und in zukünftigen Berichten sind diese wieder mit aufzunehmen.
Antwort der Verwaltung:
Im 1. Halbjahresbericht
wurden die Aufträge, die für das Jahr 2021 offen waren, bei den Investitionen
mit dargestellt, da die Auftragswerte bei einer Prognosebetrachtung des
möglichen Ergebnisses als Anhaltspunkte zu berücksichtigen sind. Im 2.
Halbjahresbericht sind keine Aufträge dargestellt worden, da im Amt 70 alle
Aufträge geschlossen wurden bzw. Zahlungen auf der Grundlage der Aufträge erfolgt
sind. Für das Jahr 2022 werden ggf. Aufträge wieder neu angelegt, die im 1.
Halbjahresbericht 2022 dargestellt werden.