Sachverhalt:

 

Aus dem Protokoll des Umweltausschusses ist erkennbar, dass ergänzender Informationsbedarf zu den Fragen von Frau Hahn aus der Sitzung am 16.03.22 besteht:

 

 

1.    Wie kommt die Abweichung bei den bilanziellen Abschreibungen zustande? (Seite 7)

 

Antwort der Verwaltung:

 

Die Planung der Abschreibungen erfolgt zu den Haushaltsberatungen des entsprechenden Doppelhaushaltes. Geplante Investitionsmaßnahmen fließen derzeit nicht in die Planung der Abschreibungen hinein. Das begründet sich damit, dass insbesondere die Investitionsplanung erheblich von den tatsächlichen Investitionszahlungen abweicht. Die geplanten Abschreibungen sind Bestandteil des Ergebnisplanes. Sie werden erst wirksam, wenn geplante Investitionsmaßnahmen abgeschlossen sind. Hierdurch kommt es im Jahresabschluss zu einkalkulierten Abweichungen, die besonders auffällig bei der kleinteiligeren Produktbetrachtung sind.

 

3.    Die fehlenden Aufträge in der Investitionsdarstellung werden bemängelt und in zukünftigen Berichten sind diese wieder mit aufzunehmen.

 

Antwort der Verwaltung:

 

Im 1. Halbjahresbericht wurden die Aufträge, die für das Jahr 2021 offen waren, bei den Investitionen mit dargestellt, da die Auftragswerte bei einer Prognosebetrachtung des möglichen Ergebnisses als Anhaltspunkte zu berücksichtigen sind. Im 2. Halbjahresbericht sind keine Aufträge dargestellt worden, da im Amt 70 alle Aufträge geschlossen wurden bzw. Zahlungen auf der Grundlage der Aufträge erfolgt sind. Für das Jahr 2022 werden ggf. Aufträge wieder neu angelegt, die im 1. Halbjahresbericht 2022 dargestellt werden.