Sitzung: 15.06.2022 Umweltausschuss
Vorlage: M 22/0239
Sachverhalt:
Das
Betriebsamt hat sich mit den sehr umfangreichen, detaillierten und sehr
konkreten Fragen ausführlich beschäftigt und beantwortet im Folgenden die
Themen numerisch analog der Antragstellung.
1. Umwandlung der entstehenden Überhang- und Rückzugsflächen
durch Baumpflanzungen zu einem jungen Friedwald.
Zur Kenntnis: Die Begrifflichkeit „Friedwald“ ist
belegt und die Verwendung rechtlich nicht zulässig, da es sich um eine
geschützte Wortmarke der FriedWald GmbH handelt.
Die Stadt
Norderstedt hat bereits vor über 6 Jahren mit der Einrichtung des sogenannten
„Birkenwäldchens“ auf dem Friedhof Glashütte das Angebot einer Baumbestattung
ermöglicht. Ungeachtet dessen ist die Pflanzung von Bäumen auf den Friedhöfen
ein sinnvoller Vorschlag: Innerhalb der ausgewiesenen Kernbereiche ist die Pflanzung
von Bäumen sowie Solitärsträuchern als Bestandteil landschaftlich gestalteter
Grabanlagen sinnvoll. In den Überhang- und Rückzugsflächen werden weitere
Pflanzmaßnahmen zur Förderung der Flora und Fauna erfolgen.
2.
Eine grobe Kostenübersicht
für den Neubau der einzelnen Friedhofskapellen. Erstellung einer
Vergleichstabelle der geschätzten Kosten für alle Kapellen auf den drei
städtischen Friedhöfen mit einem Vergleich der Kosten von Sanierung und Neubau
der Objekte.
Diese Frage bedarf der Konkretisierung, da in dem
vorgestellten Konzept zur baulichen und energetischen Sanierung der
Friedhofsgebäude lediglich bei einem Friedhof (Friedrichsgabe) ein
Neubau als Bestandteil des Konzeptes aufgeführt war. Die Verwaltung geht
aktuell nicht davon aus, dass alle Friedhofsgebäude neu gebaut werden müssen
und hat folglich auch keine Kostenschätzungen für einen Neubau auf den
Friedhöfen Glashütte und Harksheide ermittelt. Sollten diese Punkte weiterhin
in dieser Form konkretisiert werden, so bedarf es weiterer Aufwendungen für
beide Friedhöfe zur Erarbeitung /Entwurf entsprechender Neubaukonzepte (Planung
inkl. Kostenschätzung). Eine Gesamtübersicht der Sanierungskosten wird zur
Vermeidung von Wiederholungen am Ende der Mitteilungsvorlage dargestellt
(Beantwortung der Anfrage der WIN).
3.
Eine Öffnung der
Kapellen nach einer möglichen Sanierung oder einem Neubau für anderweitige
Nutzungen, wie z.B. Musikschulen oder kulturelle Veranstaltungen?
Die Durchführung der oben genannten Veranstaltungen
war von Anfang an geplant und mitgedacht. Somit
besteht diese Option ausdrücklich. Wenn die Akustik für kleinere
Konzerte geeignet ist, kann sogar eine vollständige Konzertreihe in einer
Trauerhalle oder Kapelle durchführt werden. Exemplarisch sei hier das Beispiel
Freiburg i.B. angeführt :https://www.continuo-konzerte.de/veranstaltungsort/. Selbstverständlich könnten auch Lesungen durchgeführt werden,
idealerweise mit Bezug zum Themenkomplex Sterben, Tod, Bestattung, Trauer,
Friedhof als letzte Ruhestätte wie auch als Ort der Lebenden und manchmal auch
der Liebenden. Hier wird es darum gehen Norderstedter Initiativen zu finden,
die diesen Ort adäquat nutzen.
4.
Ein Kolumbarien-Bau als
Außenanlage an überdachten Mauern, betrieben entweder durch die Stadt selbst
oder durch private Unternehmer.
Auf den Friedhöfen Glashütte, Harksheide und
Friedrichsgabe werden bereits seit Jahren Urnenstelen im Freien angeboten. Die
Akzeptanz der Urnenstelen ist im Vergleich zu den hochwertigen
Gemeinschaftsanlagen eher verhalten. Der Betrieb einer Urnenwandanlage durch
einen privatwirtschaftlichen Betreiber wäre rechtlich möglich, jedoch nicht
empfehlenswert, da die Laufzeit eines solchen PPP-Vertrags doch zu lang wäre.
Bislang ist deutschlandweit kein Unternehmen bekannt, das ein so hohes unternehmerischen
Risiko auf sich nimmt.
5.
Alle geeigneten Flächen
sollten als Blühflächen mit dem Schwerpunkt Biodiversität ausgerichtet werden.
Welche Konzepte sind vom Amt für Natur und Landschaft in Zusammenarbeit mit dem
Betriebsamt unter besonderer Berücksichtigung der Biodiversität auf
Norderstedter Friedhöfen geplant?
Hierzu ist festzustellen, dass für die Herstellung
von Blühflächen größere zusammenhängende Flächen notwendig sind. Diese Flächen
stehen in der benötigten Größenordnung nicht zur Verfügung, da sie sich erst im
Zuge der Umsetzung der Friedhofsentwicklungsplanung in den kommenden Jahren
ergeben werden. Es ist jedoch durchaus denkbar, Blühstreifen in den Bestand
einzustreuen. Deren ökologische Funktion ist jedoch „übersichtlich“, es wird
eher ein Zeichen der positiven Identifikation mit diesem Thema gesetzt. Für die
Unterhaltung und Pflege der naturnahen Anlage im Bereich der Friedhöfe zeichnet
sich das Betriebsamt verantwortlich.
Wie
wollen die Verantwortlichen den Kostenrahmen von ca. 4 Millionen Euro deutlich
vermindern, damit die Sanierung oder Neubauten von Politik und Bevölkerung
akzeptiert wird?
Aspekte der Nachhaltigkeit müssen bei der Sanierung der Kapellen im Vordergrund
stehen. Sind z.B. Photovoltaikanlagen, Gründächer und begrünte Fassaden u.v.m.
für die Sanierung der städtischen Kapellen eingeplant?
Eine nachhaltige Sanierung sollte neben den technischen auch rechtliche,
ökologische, ökonomische und soziale Aspekte berücksichtigen. Die Gewichtung
der einzelnen Aspekte einer Sanierung obliegt dabei der Politik. Die Verwaltung
unterbreitet in diesem Zusammenhang Vorschläge, die den verantwortlichen
Entscheidungsträgern in den entsprechenden politischen Gremien eine
Hilfestellung bei der Entscheidungsfindung liefern sollen.
Grundsätzlich
geht eine Kostenreduzierung zumeist mit einer Qualitätsreduzierung der
einzelnen o.g. Aspekte einher. Daher ist eine Beantwortung der gestellten Frage
aus Sicht der Verwaltung nicht möglich ohne dabei eine Gewichtung der
zugrundeliegenden Aspekte vorzunehmen und dem Abwägungsprozess der politischen
Entscheidungsträger vorzugreifen. Das vorgestellte Sanierungskonzept stellt
eine -aus Sicht der Verwaltung- ausgewogene Berücksichtigung aller genannten
Aspekte dar, ohne einzelne Aspekte übermäßig zu gewichten.
Eine
Schwerpunktbildung (sollte sie gewünscht sein) muss durch einen politischen
Diskurs der verantwortlichen Entscheidungsträger geschehen.
Zu den einzelnen Aspekten
Die rechtlichen
Aspekte sind oftmals regulative Vorgaben, die sich nicht
bzw. nur in sehr geringem Maße beeinflussen lassen. Dazu gehören beispielsweise
Vorgaben, die der Sicherheit dienen (wie z.B. die Notwendigkeit von
brandschutztechnischen Anlagen). Diese Vorgaben sind zu erfüllen.
Die ökologischen
Aspekte bieten eine Bandbreite an
Ausführungsmöglichkeiten. Auch hier gibt es einen normativen Mindeststandard,
der erfüllt werden muss. Dieser ist Bestandteil des vorgestellten
Sanierungskonzeptes. Darüber hinaus sind Ausführungen vorstellbar, die eine CO2
neutrale Energieversorgung (z.B. durch erhöhte Wärmedämmung kombiniert mit
Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen) ermöglichen. Hierbei spielen wiederrum die
technischen und ökonomischen Aspekte eine Rolle. Photovoltaikanlagen stellen
besondere Anforderungen an die Statik eines Gebäudes, das hierfür möglichweise
zuvor ertüchtigt werden muss. Auch die Art der Beheizung spielt eine Rolle, da
Wärmepumpen i.d.R. am effizientesten arbeiten, wenn sie mit Flächenheizungen
kombiniert werden. Der Betrieb einer solchen Wärmeerzeugungsanlage muss
aufgrund der Betriebsart einer Kapelle nicht die ökonomisch beste Lösung
darstellen. Eine ökologische Gewichtung kann folglich zu Mehrkosten führen, die
durch die Politik mitgetragen werden müssen. Vor dem Hintergrund der aktuellen
Entwicklung ist politisch auch abzuwägen, in wie weit derzeit fossile
Energieträger noch zeitgemäß sind.
Auch die ökonomischen Aspekte bieten Spielräume. Eine starke Gewichtung
der ökonomischen Aspekte bei einer Sanierung (nur Ausführung unbedingt
notwendiger Maßnahmen: Bsp. notwendige Dachabdichtung, Erneuerung der fossilen
Heizungsanlage und Innenanstrich) muss nicht zum besten Ergebnis für den Bürger
bzw. die Stadt führen. Die Friedhofskapellen sind nach Meinung der Verwaltung
ein Rückzugsort, ein Ort des Abschieds, ein Ort der Erinnerung und der Trauer.
Daher sollten nach Meinung der Verwaltung die Ausgestaltung der Kapellen
angemessen, zumindest aber zeit- und anlassgemäß erfolgen, um den Trauernden
und den Besuchern einen würdigen Rahmen bieten zu können. Auch die Nutzung der
Kapellen für weitere Zwecke, wie bspw. themenbezogene Lesungen oder klassische
Konzerte erfordern möglicherweise Sanierungselemente (bspw. Licht- und
Tontechnik), die einer rein ökonomischen Gewichtung widersprechen.
Die sozialen
Aspekte einer öffentlichen Einrichtung, wie einer Friedhofskapelle,
sind mindestens ebenso vielfältig. Neben den bereits erwähnten weiteren
Nutzungen (und damit einer aktiven Öffnung des Ortes für die Bevölkerung und
der sichtbaren, offensiven Auseinandersetzung der Stadt mit dem Themenkomplex
Tod und Trauer als Teil des Lebens) sind hier auch alternative
Bestattungsformen und Trauerfeiern zu berücksichtigen, die eine gewisse
Flexibilität der Räumlichkeiten erfordern. Nicht zuletzt stellt sich bei den
sozialen Aspekten auch die Frage nach der Bezahlbarkeit, der
Teilhabemöglichkeit an allen angebotenen Bestattungsformen. Als
gebührenfinanzierte Einrichtung sind die Sanierungskosten auf die
Friedhofsgebühren umzulegen. Hier kann jedoch auch eine steuerfinanzierte
Sanierung in Frage kommen, um die Bestattungsgebühren nicht zu belasten und
eine sozioökonomische Ausgeglichenheit sicherzustellen.
Die vorgestellte Sanierungsvariante stellt nach Meinung der Verwaltung eine
ausgeglichene Gewichtung aller o.g. Aspekte dar. Einsparmöglichkeiten sind nach
Einschätzung der Verwaltung nur in Verbindung mit einer aktiven, politischen
Gewichtung der genannten Aspekte möglich. Die Verwaltung wird gerne
Sanierungsvarianten, die auf einer solchen politische Gewichtung/ Abwägung
basieren, erarbeiten.
Welche
Bestattungsformen der Zukunft sind derzeit im Gespräch?
Im Kapitel 2.6 der Friedhofsentwicklungsplanung für die Stadt Norderstedt vom 11.08.2021
sind die bestehenden Bestattungsformen wie auch die Empfehlungen für die
Zukunft aufgeführt. Nachfolgend wird die Gesamtübersicht bereitgestellt,
alle weiteren Informationen sind dem Gutachten zu entnehmen.
Bisher befinden sich anonyme
Sarg- und Urnengräber nur auf den Friedhöfen Friedrichsgabe und Glashütte
(Folie 28/48). Werden diese Gräber auch in Harksheide möglich sein?
Nein, das ist nicht vorgesehen. Es handelt sich
schließlich um anonyme Bestattungsformen, bei denen die Trauernden eben nicht
wissen sollen, wo der Verstorbene ruht. Diese Bestattungsform ist für die Bewältigung
der Trauer von Hinterbliebenen nicht hilfreich, weshalb eher über den Verzicht
auf diese Grabart nachgedacht werden kann als über eine Ausweitung auf dem
Friedhof Harksheide.
Sind
moslemische Bestattungen, Kinder- und Sternenkindergräber weiterhin nur auf dem
Friedhof Friedrichsgabe (Folie 28/48) vorgesehen?
Ja, auch dies soll so bleiben. Für die Anlage eines weiteren derartigen
Grabfelds auf den Friedhöfen Harksheide oder Glashütte besteht kein Bedarf,
zudem stehen hierfür auch keine geeigneten Flächen zur Verfügung.
8. Werden Baumpflanzungen auf allen drei städtischen Friedhöfen möglich
sein in Annäherung an einen Friedwald oder Ruheforst?
Welche Baumarten könnten gepflanzt werden, und wie können die Bäume durch die
Belastungen der Urnen geschützt werden?
Grundsätzlich sollte auf den städtischen Friedhöfen
keine Nachahmung der Konzepte FriedWald GmbH bzw. RuheForst GmbH angestrebt
werden, sondern die Standortvorteile der städtischen Friedhöfe hervorgehoben
werden. Hier seien beispielhaft genannt: Wohnortnähe, barrierefreie
Begehbarkeit, Toiletten, Möglichkeit zur
Ablage von Grabschmuck, würdige Namensnennung etc.. Nachahmenswert ist hingegen
die vorbildliche Öffentlichkeitsarbeit dieser gewerblichen Anbieter. Hierfür
wäre jedoch ein höheres Budget für Öffentlichkeitsarbeit notwendig. Was die
Baumartenauswahl angeht so gibt es bisher bei allen im Bundesgebiet tätigen
Friedhofsträgern keine Einschränkungen durch die Beisetzung von Urnen.
Sicherlich ist in diesem Prüfauftrag damit die zum Teil kontrovers diskutierte
Belastung durch Schwermetalle o. ä. in der Asche der Verstorbenen gemeint, aus
den Erfahrungen auf den Norderstedter Friedhöfen die hierzu vorliegen sind aber
keine Auswirkungen für die umliegenden Bäume nachweisbar und auch nicht
erkennbar. Viel stärker wirkt in diesem Fall der Klimawandel, der insbesondere
durch starke Trockenheit und sehr starke Stürme dem Baumbestand sehr zusetzt.
Bevorzugt werden weiterhin heimische Arten, hier insbesondere Eichen und andere
langlebige Gehölze.
9. Werden Hochbeete o.ä. auf den Freiflächen der städtischen Friedhöfen stehen,
um das Konzept der Essbaren Stadt auf allen öffentlichen Flächen umzusetzen?
Die Streichung der Mittel für die essbare Stadt im
Zuge der Haushaltsberatungen 2022/23 stellt für die Verwaltung einen klaren
politischen Willen dar. Daher wird dieses Konzept derzeit an keiner Stelle im
Haus weiterverfolgt.
10.
Inwieweit werden Rückzugsorte
wie Insektenhotels oder Klotzbeuten sowie Wasserstellen oder kleine Teiche als
Lebensquelle für Insekten, Vögel und Kleinstgetier zur Verfügung stehen?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit zur Anlage
von Kleinstbiotopen und Brutstätten für die Fauna, jedoch ist zu beachten, dass
diese Leistungen nicht über Friedhofsgebühren refinanzierbar sind. In diesem Sinne
wird empfohlen, die öffentlichen Leistungen und Funktionen der Friedhöfe
Norderstedt zu analysieren und zu Gewichten. In diesem Rahmen könnten
entsprechende Maßnahmen in die Bewertung einfließen und dann auch über den
öffentlichen Haushalt finanziert werden.
11. Bisher werden Haustiere nicht in der Präsentation vom 18.08.2021
genannt. Im Tangstedter Forst gibt es einen Tierfriedhof, für den die Stadt
Norderstedt verantwortlich ist. Werden Bestattungen zusammen mit Haustieren als
geliebte Familienmitglieder auch auf den drei städtischen Friedhöfen zukünftig
möglich sein?
Der Tierfriedhof in Tangstedt von dem hier die Rede ist wird nicht! von der Stadt Norderstedt
betreut oder befindet sich in ihrer Verantwortung. Das Angebot einer
gemeinsamen Bestattung von Mensch und Tier könnte in einem Sondergrabfeld
aufgenommen werden, wenn dies entsprechend in der Satzung ermöglicht wird. Seit
dem Jahr 2015 wurden durch die Deutsche Friedhofsgesellschaft mbH in Braubach
und Essen die ersten Grabfelder für die Asche von Mensch und Tier eröffnet.
Laut Auskunft des Geschäftsführers der Deutsche Friedhofsgesellschaft mbH ist
das Medieninteresse jedoch größer als die bisherige Nachfrage. Pläne für
weitere Grabstätten dieser Art bestehen laut der Verbraucherinitiative Bestattungskultur
Aeternitas in Hamburg, Pinneberg (Schleswig-Holstein), Forst (Brandenburg),
Aschersleben (Sachsen-Anhalt) und Viersen (Nordrhein-Westfalen). Anbei ein Link
zur aktuellen Liste der Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas https://www.aeternitas.de/inhalt/bestatten_beisetzen/themen/mensch_tier_bestattung/beispiele
12. Ist für die Neugestaltungen eine Beteiligung der Norderstedter
Bürger*innen vorgesehen?
Die Beteiligung der Norderstedter Bürger*innen in bestimmten Abschnitten des
Planungsprozesses ist sinnvoll. Hierzu müssten jedoch konkrete Planungsanlässe
in einem erheblichen Umfang anstehen, dies ist zurzeit
nicht der Fall. In diesem Zusammenhang ist eine Umfrage (schriftlich) zu
Anregungen und Ideen auf unseren Friedhöfen durchaus eine sinnvolle Ergänzung,
insbesondere mit dem Blick auf die aktuell vorhandenen Gegebenheiten vor Ort.
Hierfür wären entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen.
Der
Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 16.2.2022 beschlossen, die Anfrage der
WIN (Anlage 4 zu TOP 17.12 in der Sitzung des Umweltausschusses am 20.10.2021) in diesen Prüfauftrag zu
integrieren.
Die Anfrage
der WIN vom 20.10.2021 lautet wie folgt:
„Die WiN Fraktion
bittet die Verwaltung um Erstellung einer Zeit-, Kosten- und Planungsanalyse
zur baulichen und energetischen Sanierung und Erneuerung der maroden
Trauerhallen auf den städtischen Friedhöfen. Bei der Erstellung der Kosten für
den Teil der energetischen Sanierung ist eine jeweilige Bezuschussung aus
Landes- und Bundesmitteln aufzuführen. Insbesondere sollte mit der Analyse der
politische Entscheidungsprozess angestoßen werden, damit die Trauerhallen in
einen neuen optischen und energetischen Zustand umgebaut werden können. Damit
sollen die Trauerhallen in einen konkurrenzfähigen Zustand versetzt werden.“
Antwort der
Verwaltung:
Unter
Bezugnahme auf die Aussagen des Punktes 6) dieser Antwort können die
Grobplanung und die Kostenschätzung (unter Berücksichtigung von
Baupreissteigerungen –siehe Datenreihe 2020-) für die von der Verwaltung
vorgeschlagenen ausgeglichenen Variante der Tabelle in der Anlage 1 zur Vorlage entnommen werden.
Ergänzend
schlägt die Verwaltung einen Nutzerworkshop
vor, der die Nutzerbedarfe ermitteln und so die möglichen Planungsszenarien
weiter konkretisieren soll.
Hierzu
werden die Nutzer (Geistliche, Bestatter und Politik als Vertreter*innen der
Bürger*innen) nach Erwartungen und Bedarfen gefragt, die anschließend von der
Politik abgewogen und gewichtet werden. Auf Grundlage dieser Abwägung und
Gewichtung erstellt die Verwaltung im Anschluss ein Nutzerkonzept aus dem ein
entsprechendes Sanierungskonzept (mit Zeit- und Kostenplan) erstellt wird,
dessen Umsetzung die Politik beschließt.
Für
die Umsetzung dieses Workshops werden entsprechende Finanzierungsmittel
benötigt.
Anlage geht als Anlage 6 zu Protokoll
Kostenaufstellung
2020 und 2022 zur Sanierung/Neubau der Friedhofsgebäude