Sachverhalt:

 

Das Betriebsamt hat sich mit den sehr umfangreichen, detaillierten und sehr konkreten Fragen ausführlich beschäftigt und beantwortet im Folgenden die Themen numerisch analog der Antragstellung.

 

1.    Umwandlung der entstehenden Überhang- und Rückzugsflächen durch Baumpflanzungen zu einem jungen Friedwald.
Zur Kenntnis: Die Begrifflichkeit „Friedwald“ ist belegt und die Verwendung rechtlich nicht zulässig, da es sich um eine geschützte Wortmarke der FriedWald GmbH handelt.

Die Stadt Norderstedt hat bereits vor über 6 Jahren mit der Einrichtung des sogenannten „Birkenwäldchens“ auf dem Friedhof Glashütte das Angebot einer Baumbestattung ermöglicht. Ungeachtet dessen ist die Pflanzung von Bäumen auf den Friedhöfen ein sinnvoller Vorschlag: Innerhalb der ausgewiesenen Kernbereiche ist die Pflanzung von Bäumen sowie Solitärsträuchern als Bestandteil landschaftlich gestalteter Grabanlagen sinnvoll. In den Überhang- und Rückzugsflächen werden weitere Pflanzmaßnahmen zur Förderung der Flora und Fauna erfolgen.

 

2.    Eine grobe Kostenübersicht für den Neubau der einzelnen Friedhofskapellen. Erstellung einer Vergleichstabelle der geschätzten Kosten für alle Kapellen auf den drei städtischen Friedhöfen mit einem Vergleich der Kosten von Sanierung und Neubau der Objekte.
Diese Frage bedarf der Konkretisierung, da in dem vorgestellten Konzept zur baulichen und energetischen Sanierung der Friedhofsgebäude lediglich bei einem Friedhof (Friedrichsgabe) ein Neubau als Bestandteil des Konzeptes aufgeführt war. Die Verwaltung geht aktuell nicht davon aus, dass alle Friedhofsgebäude neu gebaut werden müssen und hat folglich auch keine Kostenschätzungen für einen Neubau auf den Friedhöfen Glashütte und Harksheide ermittelt. Sollten diese Punkte weiterhin in dieser Form konkretisiert werden, so bedarf es weiterer Aufwendungen für beide Friedhöfe zur Erarbeitung /Entwurf entsprechender Neubaukonzepte (Planung inkl. Kostenschätzung). Eine Gesamtübersicht der Sanierungskosten wird zur Vermeidung von Wiederholungen am Ende der Mitteilungsvorlage dargestellt (Beantwortung der Anfrage der WIN).

3.    Eine Öffnung der Kapellen nach einer möglichen Sanierung oder einem Neubau für anderweitige Nutzungen, wie z.B. Musikschulen oder kulturelle Veranstaltungen?
Die Durchführung der oben genannten Veranstaltungen war von Anfang an geplant und mitgedacht. Somit besteht diese Option ausdrücklich. Wenn die Akustik für kleinere Konzerte geeignet ist, kann sogar eine vollständige Konzertreihe in einer Trauerhalle oder Kapelle durchführt werden. Exemplarisch sei hier das Beispiel Freiburg i.B. angeführt :https://www.continuo-konzerte.de/veranstaltungsort/. Selbstverständlich könnten auch Lesungen durchgeführt werden, idealerweise mit Bezug zum Themenkomplex Sterben, Tod, Bestattung, Trauer, Friedhof als letzte Ruhestätte wie auch als Ort der Lebenden und manchmal auch der Liebenden. Hier wird es darum gehen Norderstedter Initiativen zu finden, die diesen Ort adäquat nutzen.

4.    Ein Kolumbarien-Bau als Außenanlage an überdachten Mauern, betrieben entweder durch die Stadt selbst oder durch private Unternehmer.
Auf den Friedhöfen Glashütte, Harksheide und Friedrichsgabe werden bereits seit Jahren Urnenstelen im Freien angeboten. Die Akzeptanz der Urnenstelen ist im Vergleich zu den hochwertigen Gemeinschaftsanlagen eher verhalten. Der Betrieb einer Urnenwandanlage durch einen privatwirtschaftlichen Betreiber wäre rechtlich möglich, jedoch nicht empfehlenswert, da die Laufzeit eines solchen PPP-Vertrags doch zu lang wäre. Bislang ist deutschlandweit kein Unternehmen bekannt, das ein so hohes unternehmerischen Risiko auf sich nimmt.

5.    Alle geeigneten Flächen sollten als Blühflächen mit dem Schwerpunkt Biodiversität ausgerichtet werden.
Welche Konzepte sind vom Amt für Natur und Landschaft in Zusammenarbeit mit dem Betriebsamt unter besonderer Berücksichtigung der Biodiversität auf Norderstedter Friedhöfen geplant?
Hierzu ist festzustellen, dass für die Herstellung von Blühflächen größere zusammenhängende Flächen notwendig sind. Diese Flächen stehen in der benötigten Größenordnung nicht zur Verfügung, da sie sich erst im Zuge der Umsetzung der Friedhofsentwicklungsplanung in den kommenden Jahren ergeben werden. Es ist jedoch durchaus denkbar, Blühstreifen in den Bestand einzustreuen. Deren ökologische Funktion ist jedoch „übersichtlich“, es wird eher ein Zeichen der positiven Identifikation mit diesem Thema gesetzt. Für die Unterhaltung und Pflege der naturnahen Anlage im Bereich der Friedhöfe zeichnet sich das Betriebsamt verantwortlich.

Wie wollen die Verantwortlichen den Kostenrahmen von ca. 4 Millionen Euro deutlich vermindern, damit die Sanierung oder Neubauten von Politik und Bevölkerung akzeptiert wird?
Aspekte der Nachhaltigkeit müssen bei der Sanierung der Kapellen im Vordergrund stehen. Sind z.B. Photovoltaikanlagen, Gründächer und begrünte Fassaden u.v.m. für die Sanierung der städtischen Kapellen eingeplant?

Eine nachhaltige Sanierung sollte neben den technischen auch rechtliche, ökologische, ökonomische und soziale Aspekte berücksichtigen. Die Gewichtung der einzelnen Aspekte einer Sanierung obliegt dabei der Politik. Die Verwaltung unterbreitet in diesem Zusammenhang Vorschläge, die den verantwortlichen Entscheidungsträgern in den entsprechenden politischen Gremien eine Hilfestellung bei der Entscheidungsfindung liefern sollen.

Grundsätzlich geht eine Kostenreduzierung zumeist mit einer Qualitätsreduzierung der einzelnen o.g. Aspekte einher. Daher ist eine Beantwortung der gestellten Frage aus Sicht der Verwaltung nicht möglich ohne dabei eine Gewichtung der zugrundeliegenden Aspekte vorzunehmen und dem Abwägungsprozess der politischen Entscheidungsträger vorzugreifen. Das vorgestellte Sanierungskonzept stellt eine -aus Sicht der Verwaltung- ausgewogene Berücksichtigung aller genannten Aspekte dar, ohne einzelne Aspekte übermäßig zu gewichten.

Eine Schwerpunktbildung (sollte sie gewünscht sein) muss durch einen politischen Diskurs der verantwortlichen Entscheidungsträger geschehen.

Zu den einzelnen Aspekten

Die rechtlichen Aspekte sind oftmals regulative Vorgaben, die sich nicht bzw. nur in sehr geringem Maße beeinflussen lassen. Dazu gehören beispielsweise Vorgaben, die der Sicherheit dienen (wie z.B. die Notwendigkeit von brandschutztechnischen Anlagen). Diese Vorgaben sind zu erfüllen.

Die ökologischen Aspekte bieten eine Bandbreite an Ausführungsmöglichkeiten. Auch hier gibt es einen normativen Mindeststandard, der erfüllt werden muss. Dieser ist Bestandteil des vorgestellten Sanierungskonzeptes. Darüber hinaus sind Ausführungen vorstellbar, die eine CO2 neutrale Energieversorgung (z.B. durch erhöhte Wärmedämmung kombiniert mit Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen) ermöglichen. Hierbei spielen wiederrum die technischen und ökonomischen Aspekte eine Rolle. Photovoltaikanlagen stellen besondere Anforderungen an die Statik eines Gebäudes, das hierfür möglichweise zuvor ertüchtigt werden muss. Auch die Art der Beheizung spielt eine Rolle, da Wärmepumpen i.d.R. am effizientesten arbeiten, wenn sie mit Flächenheizungen kombiniert werden. Der Betrieb einer solchen Wärmeerzeugungsanlage muss aufgrund der Betriebsart einer Kapelle nicht die ökonomisch beste Lösung darstellen. Eine ökologische Gewichtung kann folglich zu Mehrkosten führen, die durch die Politik mitgetragen werden müssen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung ist politisch auch abzuwägen, in wie weit derzeit fossile Energieträger noch zeitgemäß sind.

Auch die ökonomischen Aspekte bieten Spielräume. Eine starke Gewichtung der ökonomischen Aspekte bei einer Sanierung (nur Ausführung unbedingt notwendiger Maßnahmen: Bsp. notwendige Dachabdichtung, Erneuerung der fossilen Heizungsanlage und Innenanstrich) muss nicht zum besten Ergebnis für den Bürger bzw. die Stadt führen. Die Friedhofskapellen sind nach Meinung der Verwaltung ein Rückzugsort, ein Ort des Abschieds, ein Ort der Erinnerung und der Trauer. Daher sollten nach Meinung der Verwaltung die Ausgestaltung der Kapellen angemessen, zumindest aber zeit- und anlassgemäß erfolgen, um den Trauernden und den Besuchern einen würdigen Rahmen bieten zu können. Auch die Nutzung der Kapellen für weitere Zwecke, wie bspw. themenbezogene Lesungen oder klassische Konzerte erfordern möglicherweise Sanierungselemente (bspw. Licht- und Tontechnik), die einer rein ökonomischen Gewichtung widersprechen.

Die sozialen Aspekte einer öffentlichen Einrichtung, wie einer Friedhofskapelle, sind mindestens ebenso vielfältig. Neben den bereits erwähnten weiteren Nutzungen (und damit einer aktiven Öffnung des Ortes für die Bevölkerung und der sichtbaren, offensiven Auseinandersetzung der Stadt mit dem Themenkomplex Tod und Trauer als Teil des Lebens) sind hier auch alternative Bestattungsformen und Trauerfeiern zu berücksichtigen, die eine gewisse Flexibilität der Räumlichkeiten erfordern. Nicht zuletzt stellt sich bei den sozialen Aspekten auch die Frage nach der Bezahlbarkeit, der Teilhabemöglichkeit an allen angebotenen Bestattungsformen. Als gebührenfinanzierte Einrichtung sind die Sanierungskosten auf die Friedhofsgebühren umzulegen. Hier kann jedoch auch eine steuerfinanzierte Sanierung in Frage kommen, um die Bestattungsgebühren nicht zu belasten und eine sozioökonomische Ausgeglichenheit sicherzustellen.

Die vorgestellte Sanierungsvariante stellt nach Meinung der Verwaltung eine ausgeglichene Gewichtung aller o.g. Aspekte dar. Einsparmöglichkeiten sind nach Einschätzung der Verwaltung nur in Verbindung mit einer aktiven, politischen Gewichtung der genannten Aspekte möglich. Die Verwaltung wird gerne Sanierungsvarianten, die auf einer solchen politische Gewichtung/ Abwägung basieren, erarbeiten.

Welche Bestattungsformen der Zukunft sind derzeit im Gespräch?
Im Kapitel 2.6 der Friedhofsentwicklungsplanung für die Stadt Norderstedt vom
11.08.2021 sind die bestehenden Bestattungsformen wie auch die Empfehlungen für die Zukunft aufgeführt.  Nachfolgend wird die Gesamtübersicht bereitgestellt, alle weiteren Informationen sind dem Gutachten zu entnehmen.

 

 

 

Bisher befinden sich anonyme Sarg- und Urnengräber nur auf den Friedhöfen Friedrichsgabe und Glashütte (Folie 28/48). Werden diese Gräber auch in Harksheide möglich sein?
Nein, das ist nicht vorgesehen. Es handelt sich schließlich um anonyme Bestattungsformen, bei denen die Trauernden eben nicht wissen sollen, wo der Verstorbene ruht. Diese Bestattungsform ist für die Bewältigung der Trauer von Hinterbliebenen nicht hilfreich, weshalb eher über den Verzicht auf diese Grabart nachgedacht werden kann als über eine Ausweitung auf dem Friedhof Harksheide.

Sind moslemische Bestattungen, Kinder- und Sternenkindergräber weiterhin nur auf dem Friedhof Friedrichsgabe (Folie 28/48) vorgesehen?
Ja, auch dies soll so bleiben. Für die Anlage eines weiteren derartigen Grabfelds auf den Friedhöfen Harksheide oder Glashütte besteht kein Bedarf, zudem stehen hierfür auch keine geeigneten Flächen zur Verfügung.

8.    Werden Baumpflanzungen auf allen drei städtischen Friedhöfen möglich sein in Annäherung an einen Friedwald oder Ruheforst?
Welche Baumarten könnten gepflanzt werden, und wie können die Bäume durch die Belastungen der Urnen geschützt werden?
Grundsätzlich sollte auf den städtischen Friedhöfen keine Nachahmung der Konzepte FriedWald GmbH bzw. RuheForst GmbH angestrebt werden, sondern die Standortvorteile der städtischen Friedhöfe hervorgehoben werden. Hier seien beispielhaft genannt: Wohnortnähe, barrierefreie Begehbarkeit, Toiletten, Möglichkeit zur Ablage von Grabschmuck, würdige Namensnennung etc.. Nachahmenswert ist hingegen die vorbildliche Öffentlichkeitsarbeit dieser gewerblichen Anbieter. Hierfür wäre jedoch ein höheres Budget für Öffentlichkeitsarbeit notwendig. Was die Baumartenauswahl angeht so gibt es bisher bei allen im Bundesgebiet tätigen Friedhofsträgern keine Einschränkungen durch die Beisetzung von Urnen. Sicherlich ist in diesem Prüfauftrag damit die zum Teil kontrovers diskutierte Belastung durch Schwermetalle o. ä. in der Asche der Verstorbenen gemeint, aus den Erfahrungen auf den Norderstedter Friedhöfen die hierzu vorliegen sind aber keine Auswirkungen für die umliegenden Bäume nachweisbar und auch nicht erkennbar. Viel stärker wirkt in diesem Fall der Klimawandel, der insbesondere durch starke Trockenheit und sehr starke Stürme dem Baumbestand sehr zusetzt. Bevorzugt werden weiterhin heimische Arten, hier insbesondere Eichen und andere langlebige Gehölze.

9.    Werden Hochbeete o.ä. auf den Freiflächen der städtischen Friedhöfen stehen, um das Konzept der Essbaren Stadt auf allen öffentlichen Flächen umzusetzen?
Die Streichung der Mittel für die essbare Stadt im Zuge der Haushaltsberatungen 2022/23 stellt für die Verwaltung einen klaren politischen Willen dar. Daher wird dieses Konzept derzeit an keiner Stelle im Haus weiterverfolgt.

10.  Inwieweit werden Rückzugsorte wie Insektenhotels oder Klotzbeuten sowie Wasserstellen oder kleine Teiche als Lebensquelle für Insekten, Vögel und Kleinstgetier zur Verfügung stehen?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit zur Anlage von Kleinstbiotopen und Brutstätten für die Fauna, jedoch ist zu beachten, dass diese Leistungen nicht über Friedhofsgebühren refinanzierbar sind. In diesem Sinne wird empfohlen, die öffentlichen Leistungen und Funktionen der Friedhöfe Norderstedt zu analysieren und zu Gewichten. In diesem Rahmen könnten entsprechende Maßnahmen in die Bewertung einfließen und dann auch über den öffentlichen Haushalt finanziert werden.

11.  Bisher werden Haustiere nicht in der Präsentation vom 18.08.2021 genannt. Im Tangstedter Forst gibt es einen Tierfriedhof, für den die Stadt Norderstedt verantwortlich ist. Werden Bestattungen zusammen mit Haustieren als geliebte Familienmitglieder auch auf den drei städtischen Friedhöfen zukünftig möglich sein?
Der Tierfriedhof in Tangstedt von dem hier die Rede ist wird nicht! von der Stadt Norderstedt betreut oder befindet sich in ihrer Verantwortung. Das Angebot einer gemeinsamen Bestattung von Mensch und Tier könnte in einem Sondergrabfeld aufgenommen werden, wenn dies entsprechend in der Satzung ermöglicht wird. Seit dem Jahr 2015 wurden durch die Deutsche Friedhofsgesellschaft mbH in Braubach und Essen die ersten Grabfelder für die Asche von Mensch und Tier eröffnet. Laut Auskunft des Geschäftsführers der Deutsche Friedhofsgesellschaft mbH ist das Medieninteresse jedoch größer als die bisherige Nachfrage. Pläne für weitere Grabstätten dieser Art bestehen laut der Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas in Hamburg, Pinneberg (Schleswig-Holstein), Forst (Brandenburg), Aschersleben (Sachsen-Anhalt) und Viersen (Nordrhein-Westfalen). Anbei ein Link zur aktuellen Liste der Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas
https://www.aeternitas.de/inhalt/bestatten_beisetzen/themen/mensch_tier_bestattung/beispiele

 

12.  Ist für die Neugestaltungen eine Beteiligung der Norderstedter Bürger*innen vorgesehen?
Die Beteiligung der Norderstedter Bürger*innen in bestimmten Abschnitten des Planungsprozesses ist sinnvoll. Hierzu müssten jedoch konkrete Planungsanlässe in
einem erheblichen Umfang anstehen, dies ist zurzeit nicht der Fall. In diesem Zusammenhang ist eine Umfrage (schriftlich) zu Anregungen und Ideen auf unseren Friedhöfen durchaus eine sinnvolle Ergänzung, insbesondere mit dem Blick auf die aktuell vorhandenen Gegebenheiten vor Ort. Hierfür wären entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen.

 

Der Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 16.2.2022 beschlossen, die Anfrage der WIN (Anlage 4 zu TOP 17.12 in der Sitzung des Umweltausschusses am 20.10.2021) in diesen Prüfauftrag zu integrieren.

Die Anfrage der WIN vom 20.10.2021 lautet wie folgt:

„Die WiN Fraktion bittet die Verwaltung um Erstellung einer Zeit-, Kosten- und Planungsanalyse zur baulichen und energetischen Sanierung und Erneuerung der maroden Trauerhallen auf den städtischen Friedhöfen. Bei der Erstellung der Kosten für den Teil der energetischen Sanierung ist eine jeweilige Bezuschussung aus Landes- und Bundesmitteln aufzuführen. Insbesondere sollte mit der Analyse der politische Entscheidungsprozess angestoßen werden, damit die Trauerhallen in einen neuen optischen und energetischen Zustand umgebaut werden können. Damit sollen die Trauerhallen in einen konkurrenzfähigen Zustand versetzt werden.“

Antwort der Verwaltung:

Unter Bezugnahme auf die Aussagen des Punktes 6) dieser Antwort können die Grobplanung und die Kostenschätzung (unter Berücksichtigung von Baupreissteigerungen –siehe Datenreihe 2020-) für die von der Verwaltung vorgeschlagenen ausgeglichenen Variante der Tabelle in der Anlage 1 zur Vorlage entnommen werden.

 

 

Ergänzend schlägt die Verwaltung einen Nutzerworkshop vor, der die Nutzerbedarfe ermitteln und so die möglichen Planungsszenarien weiter konkretisieren soll.

 

Hierzu werden die Nutzer (Geistliche, Bestatter und Politik als Vertreter*innen der Bürger*innen) nach Erwartungen und Bedarfen gefragt, die anschließend von der Politik abgewogen und gewichtet werden. Auf Grundlage dieser Abwägung und Gewichtung erstellt die Verwaltung im Anschluss ein Nutzerkonzept aus dem ein entsprechendes Sanierungskonzept (mit Zeit- und Kostenplan) erstellt wird, dessen Umsetzung die Politik beschließt.

 

Für die Umsetzung dieses Workshops werden entsprechende Finanzierungsmittel benötigt.

 

 

 

Anlage geht als Anlage 6 zu Protokoll

Kostenaufstellung 2020 und 2022 zur Sanierung/Neubau der Friedhofsgebäude