Sitzung: 17.05.2001 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M01/0240
Herr
Seevaldt gibt für das Amt 69 den folgenden Bericht:
In
der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr am 03.05.2001 bat Frau
Paschen um einen Sachstandsbericht der Verwaltung.
In
der Sitzung des Ausschusses am 05.10.2000 hatte die Verwaltung unter dem Top 4
in der Vorlage B 00/0320 einen ausführlichen Sachstandsbericht zur Problematik
der Lärmschutz-wand gegeben. In der Vorlage und während der Ausschussitzung
hatte das Team Natur und Landschaft dargelegt, dass eine Komplettsanierung der
Lärmschutzwand unumgänglich ist und Kosten in Höhe von DM 750.000,00 (=383.500
EURO) anfallen würden. Der Ausschuss sprach sich einstimmig für die
Vorschlagvariante B (System Lüft) aus (s. Anlage).
Mit
diesen Mitteln wäre die Komplettsanierung der Lärmschutzwand möglich. Von einer
Teilsanierung in mehreren Abschnitten rät das Team 695 ab, da sich die Schäden
über die Gesamtlänge der Lärmschutzwand verteilen. Eine Prognose, ob einzelne
Abschnitte der Weidenwand noch einen überschaubaren Zeitraum schadlos bleiben,
kann nicht gegeben werden, da zwischenzeitlich auch unvorhergesehene Brüche in
der Bewässerungsleitung zu beträchtlichen Schäden führen.
An
erkennbaren Gefährdungsstellen wurden jetzt noch von außen zusätzliche Stützen
eingebracht, damit es nicht im Laufe dieses Jahres zu größeren Zusammenbrüchen
der Vegeta-tionswand kommt. Der lt. B-Plan erforderliche Lärmschutz kann nicht
mehr sicher gewährleistet werden.
Entsprechend
dem Auftrag wurden die statischen Grundlagen überprüft. Die Herstellerfirma
Lüft hat keine Bedenken, ihr Wandsystem auf dem vorhandenen Erdwall aufzubauen.
Der lt. B-Plan bis 3 m über Straßenniveau vorzuhaltende Lärmschutz wird dabei
eingehalten.
Im
Zuge der beim Innenministerium im I. Quartal 2001 stattgefundenen Gespräche zur
vorgesehenen Aufhebung der Entwicklungsverordnung für Norderstedt-Mitte wurde
seitens der Stadt und der Entwicklungsgesellschaft eine Übernahme der Kosten
für die Maßnahme durch das Treuhandvermögen angestrebt.
Lt.
Auskunft der Entwicklungsgesellschaft werden für die Finanzierung einer
neuen Lärm-schutzwand keine Städtebauförderungsmittel
bereitgestellt. Die Maßnahme ist nicht im Investitionsprogramm 2002 enthalten.
Eine
Beschlussvorlage der Verwaltung zum weiteren Vorgehen soll dem Ausschuss für
Planung, Bau und Verkehr voraussichtlich im Juni 2001 zur Beratung vorgelegt
werden.