Beschluss: Kenntnisnahme

In der Sitzung am 16.06.2022 fragte Herr Wiersbitzki folgendes an:

 

- Wer hat angeordnet og. Arbeiten auszuführen?

- Ist es geprüft worden, dass diese Maßnahme rechtlich möglich ist?

- Warum wurde nach den Asphaltierungsarbeiten der bisher vorhandene Schutzstreifen für   

  die Fahrradfahrer nicht wieder aufgebracht?

- Wie hoch sind die Kosten für die Aufbringung und der eventuelle notwendige Rückbau.

 

 

Antwort der Verwaltung:

 

Die Arbeiten wurden durch das Betriebsamt beauftragt, die Entscheidung zur Ausführung der Arbeiten wurde im Rathaus getroffen. Die Markierung wurde auf den bereits vorhandenen baulich hergestellten Radweg aus den 80iger Jahren, inklusive der Bushaltebucht, in dem Straßenabschnitt aufgebracht. Der Schutzstreifen auf der Fahrbahndecke wurde bereits durch die dort fahrenden Kraftfahrzeuge abgenutzt und entsprechend nach der Deckensanierung nicht erneut aufgebracht. Die Kosten für die Aufbringung der Markierungen betrugen ca. 25.000 €, netto. Ein Rückbau ist aktuell nicht vorgesehen.