Sitzung: 03.11.2022 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 3, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 22/0227
Beschluss:
Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 110 Norderstedt, 22.
Änderung "Stonsdorfer Weg / Tucheler Weg", Gebiet: südl.
Stonsdorfer Weg, westl. Tucheler Weg, östl. der Wohnbebauung Greifswalder Kehre
10a-10d, nördl. der Reihenhausbebauung Tucheler Weg 2a-2h Teil A – Planzeichnung (Anlage 2
dieser Vorlage) und Teil B – Text
(Anlage 3 dieser Vorlage) in der Fassung vom 18.10.2022 wird beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom 18.10.2022 (Anlage 4
dieser Vorlage) wird gebilligt.
Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 110 Norderstedt, 22.
Änderung "Stonsdorfer Weg / Tucheler Weg" und die Begründung
sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen.
Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und
die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet
einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein
zugänglich zu machen.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte
Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge
der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte
Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Der Bebauungsplan wird nach § 13 a BauGB im
beschleunigten Verfahren aufgestellt, daher wird von der Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Aufgrund des § 22 GO waren keine
Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach
§ 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15
davon
anwesend 14; Ja-Stimmen: 11; Nein-Stimmen: 3; Stimmenenthaltung: 0.
Abstimmung:
|
CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN |
FDP |
Die Linke |
AfD |
FW |
Sonstige |
Ja: |
3 |
3 |
2 |
- |
1 |
1 |
- |
1 |
|
Nein: |
- |
- |
- |
2 |
- |
- |
1 |
- |
|
Enthaltung: |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
|
Bei 11 Ja-, 3 Nein-Stimmen sowie 0 Enthaltungen
mehrheitlich beschlossen.