Sitzung: 16.02.2023 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: B 23/0005
Beschluss:
Der Entwurf des Bauleitplanes, 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Norderstedt (FNP 2020), "Nördlich Friedrich-Ebert-Straße",
Gebiet: nördlich Friedrich-Ebert-Straße, westlich Friedrichsgaber Weg,
südlich Styhagen Teil A –
Planzeichnung in der Fassung vom 02.02.2023 (Anlage 2 zur Vorlage 23/0005) wird
beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom 02.02.2023
(Anlage 3 zur Vorlage 23/0005)
wird gebilligt.
Der Entwurf des Bauleitplanes, 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Norderstedt (FNP 2020), "Nördlich Friedrich-Ebert-Straße",
die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen sind gemäß §
3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen:
Mensch:
Aussagen
- zur Lärmaktionsplanung 2018-2023 inkl. strategischer Lärmkartierung
zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm
·
zum
grundsätzlichem Konfliktpotenzial bezüglich erwarteter Immissionen
·
zum
immissionsschutzrechtlichen Schutzanspruch der Wohnnutzungen
·
zu
den Verkehrs- und Gewerbelärmimmissionen bzw. -emissionen
·
zu
auf dem Gelände genehmigten Abfallentsorgungsanlagen mit Gefahrstoffcontainern
Tiere und Pflanzen: Aussagen
·
zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der
Ziele des Artenschutzes flächenhaft für das Stadtgebiet
·
zu den naturräumlichen Gegebenheiten, der Vegetation, der Fauna, dem
Landschaftsbild und den vorhandenen Nutzungen
·
zum Amphibienbestand mit Erdkröten (Bufo
bufo)
·
zu den Auswirkungen des Vorhabens auf Natur und Landschaft
·
zur artenschutzrechtlichen Konfliktanalyse und zur Wirkung des Vorhabens
auf potenziell vorkommende Fledermäuse, Brut- bzw. Rastvögel und Erdkröten
Boden und Wasser:
Aussagen
·
zu Grundwasserständen
·
zur Oberflächenentwässerung im Plangebiet
·
zu den Belangen des Bodenschutzes
·
zum
Vorhandensein von Altstandorten und Verdachtsflächen
·
zum
Ergebnis der Untersuchung des Bodens und des Grundwassers
Luft: Aussagen
·
zur
Luftqualitätsgüte
·
zu
Geruchsimmissionen
Klima:
Aussagen
·
zu
den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten
Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet
Landschaft:
Aussagen
- zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung
der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das
Stadtgebiet
·
zu
den Belangen von Natur und Landschaft
Kultur- und Sachgüter:
Aussagen
- zur Lage
des Plangebiets in einem archäologischen Interessensgebiet
Darüber hinaus liegen
umweltbezogene Informationen in Form des Umweltberichtes
zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt aus. Dieser stellt die
voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der Flächennutzungsplanung dar.
Die
beschriebenen umweltrelevanten Informationen finden sich in folgenden Gutachten
und Stellungnahmen wieder:
· Flächennutzungsplan der
Stadt Norderstedt 2020, Neufassung vom
14.09.2021
· Analyse der
klimaökologischen Funktionen für die Stadt Norderstedt Stand: Januar
2014
· Umweltbericht zum
Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt Stand: 12/2007
· Lärmaktionsplan 2018-2023
inkl. strategischer Lärmkartierung zum Stand: 05/2020
Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm
· Landschaftsplan 2020 der
Stadt Norderstedt inkl. Umweltbericht Stand: 12/2007
· Stichtagsmessungen
Grundwassergleichenpläne (Isohypsenpläne) Stand: 2012-
2022
· Abschätzung der aktuellen
und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt Stand: 2007
· Quantitative
Bestandserfassung ausgewählter Brutvogelarten Stand: 2000
· Flächennutzungsplan-Monitoring
mit Basisaufnahmen zu verschiedenen Indikatoren aus der Fauna und Flora 2010 bis 2015
·
Synthesebericht zum Flächennutzungsplan-Monitoring 2016
·
Flächennutzungsplan-Monitoring mit Folgeuntersuchungen für die
Indikatoren der Fauna und Flora 2017 bis 2022
·
Orientierende Untersuchung von Altlastenstandorten im Rahmen der
Bauleitplanung in Norderstedt | B-Plan 349 Bauhof Norderstedt Nördlich
Friedrich-Ebert-Straße 22848 Norderstedt, Hanseatische Umwelt-Kontor GmbH, Stand: 14.12.2022
·
Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zur 17. Änd. des
Flächennutzungsplans der Stadt Norderstedt, Landschaftsplanung Jacob |
Fichtner, Stand: 13.01.2023
·
Amphibienbestandserfassung und Artenschutzuntersuchung für ein
Kleingewässer am Bauhof der Stadt Norderstedt, Dipl.-Biol. Karsten Lutz,
Hamburg – im Auftrag von Landschaftsplanung JACOB | FICHTNER PartGmbH,
Norderstedt, Stand: 10.01.2023
·
Lärmtechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 335 Norderstedt,
Ingenieurbüro Bergann Anhaus, Stand: 31.08.2020
·
Lärmtechnische Untersuchung zur Errichtung eines Recyclinghofes auf dem
Gelände des Betriebshof Norderstedt, Ingenieurbüro Bergann Anhaus, Stand: 20.05.2020
·
Immissionsprognose – Ausbreitungsberechnung nach TA-Luft zur Ermittlung
der Immissionssituation im Umfeld des Betriebshofes der Stadt Norderstedt –
Untersuchte Parameter: Geruch, Oflasense GmbH, Stand: 08.02.2019
·
Stellungnahme des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein, vom 01.07.2022
·
Stellungnahme des Kreises Segeberg, Der Landrat - Fachdienst
Kreisplanung, SG Abwasser, vom 18.08.2022
·
Stellungnahme des Kreises Segeberg, Der Landrat - Fachdienst
Kreisplanung, SG Bodenschutz, vom 18.08.2022
·
Stellungnahme des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche
Räume – Technischer Umweltschutz, vom 21.07.2022
·
Stellungnahme des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche
Räume – Technischer Umweltschutz, Abfallwirtschaft, vom 21.07.2022
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB
auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas
Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte
Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge
der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte
Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22
GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
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CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN |
FDP |
Die Linke |
AfD |
FW |
Ja: |
3 |
4 |
2 |
2 |
1 |
1 |
1 |
1 |
Nein: |
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Enthaltung: |
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Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach
§ 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15
davon
anwesend 15; Ja-Stimmen: 15; Nein-Stimmen: 0; Stimmenenthaltung: 0