Sitzung: 20.06.2001 Ausschuss für Umweltschutz
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M01/0317
1. Wann wird mit einer wie
beschlossenen Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Vermüllung Sperrmüllsammelstellen
begonnen?
Am
18.06.2001 wurde eine neue Pressemitteilung zum Thema Sperrmüll herausgegeben.
Die Sperrmüllentsorgung läuft zunächst bis zum 26.6.2001. Danach wird in den
Bezirken Strauchwerk erfasst. Rechtzeitig vor der nächsten Sperrmüllerfassungs-Periode,
die am 31.7.2001 beginnt, startet eine neue Aufklärungskampagne mit einem neuen
Flyer zum Sperrmüll. Für den mehrgeschossigen Wohnungsbau wird ein spezielles
Beratungs-konzept entwickelt.
2. Wann wird die beschlossene Sperrmüllannahme
Friedrich-Ebert-Straße eingerichtet?
Die
Einrichtung einer Sperrmüllannahme ist nur im Zusammenhang mit dem Bauprojekt
“Recycling- und Abfallzentrum mit integriertem Sondermüll/Umweltlabor.”
realisierbar. Hier muss die Entscheidung zur HU-Bau abgewartet werden (s. auch
Vorlage B 01/0227)
3. Wann wird die
Express-Sperrmüllabfuhr angeboten?
Die
Einrichtung einer Express-Sperrmüllabfuhr ist zum 1.1.2002 geplant.
In diesem Jahr sind wegen der veröffentlichten Sperrmüll- und
Strauchgutsammeltermine bei der Müllabfuhr keine Kapazitäten frei. Auch ist die
Gebührensatzung über die Abfallwirtschaft entsprechend zu ändern.
4.
Wie erklärt sich die Summe von 210.234,38 DM für 1999 (Vorlage B
01(0128)?
Wie hoch waren die Kosten für 2000?
Die Kosten
für die ordnungsgemäße Entsorgung unerlaubter Abfallablagerungen betrugen im
Jahr 1999 210.234,38 DM. Die Summe setzt sich zusammen aus
Personalkosten
165.242,16 DM
Fahrzeugkosten
19.702,93 DM
Entsorgungskosten 25.289,29 DM
SUMME 210.234,38 DM
Für das Jahr 2000 setzten sich die bisher ohne Entsorgungskosten
ermittelten Beträge
wie folgt zusammen :
Kostenstelle 63001 (Beseitigung illegaler Ablagerungen am
Straßenrand):
Personalkosten 95.522,37 DM
Fahrzeugkosten
19.737,40 DM
SUMME 115.259,77
DM
Kostenstelle 7203 (Reinigung der Containerstellplätze):
Personalkosten 102.079,15 DM
Fahrzeugkosten 38.796,12 DM
SUMME 140.875,27 DM
5.
Beziehen sich diese Kosten allein auf die Reinigung der
Sperrmüllsammelstellen?
Die
Kostenstelle 63001 (Beseitigung illegaler Abfallablagerungen) bezieht sich
nicht ausschließlich auf die Beseitigung nicht ordnungsgemäßer Ablagerungen an
Sperrmüllstellen, sondern auf alle illegalen Abfallentsorgungen, also
einschließlich Müllbeutel, Kühlschrank o.ä. im Knick. Eine getrennte
Auswertung nach Ablagerungen anlässlich der Sperrmüllsammlung oder aus
“sonstigen Anlässen” ist zurzeit nicht möglich.
[Die Reinigung der Containerstellplätze (Kostenstelle 7203) erfolgt unabhängig
von der Sperrmüllsammlung.]
6. Wenn nicht - warum wird es
so in der Vorlage dargestellt?
In der
Vorlage heißt es “ Allein 1999 betrugen die Kosten für die
ordnungsgemäße Entsorgung unerlaubter Abfallablagerungen 210.234,38 DM
(Personal- und Sachkosten).”
Es ist dort keine Aussage gemacht worden, dass diese unerlaubten
Abfallablagerungen ausschließlich auf das jetzige Sperrmüll-Sammelsystem zurück zu führen sind.
7. Wo wurden diese Kosten im
Haushalt dargestellt?
Es erfolgt
keine gesonderte Buchung nach Kostenstellen im Haushalt. Die Personalkosten
für die Beseitigung der illegalen Abfallablagerungen (63001) sind also mit in
Unterabschnitt 630 gebucht. Soweit es sich um Mitarbeiter/innen mit Zuordnung
im Stellenplan unter 6300 handelt, ist ihr Anteil unter 6300.41500 / .43500 /
.44500 mit enthalten. Soweit es sich um Mitarbeiter/innen anderer Zuordnung
handelt, ist ihr Anteil unter 6300.679500 mit enthalten.
Für die Reinigung der Containerstellplätze (7203) gilt dies entsprechend: Bei Mitarbeiter/innen mit Zuordnung im
Stellenplan unter 7200 ist der Personalkosten-Anteil in 7200.41500 / .43500 /
.44500 enthalten, bei Mitarbeiter/innen mit anderer Zuordnung ist der
Personalkosten-Anteil in 7200.679500 enthalten.
Fahrzeugkosten werden bislang nicht umgebucht. Mithin sind die Kosten in den
Haushaltsstellen mit enthalten, aus denen diese unterhalten werden, d.h.
Fahrzeuge des Wegebaus aus 6300.55000, Fahrzeuge der Abfallentsorgung aus
7200.55000.