Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

1.       Wann wird mit einer wie beschlossenen Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Vermüllung Sperrmüllsammelstellen begonnen?
Am 18.06.2001 wurde eine neue Pressemitteilung zum Thema Sperrmüll herausgegeben.

Die Sperrmüllentsorgung läuft zunächst bis zum 26.6.2001. Danach wird in den Bezirken Strauchwerk erfasst. Rechtzeitig vor der nächsten Sperrmüllerfassungs-Periode, die am 31.7.2001 beginnt, startet eine neue Aufklärungskampagne mit einem neuen Flyer zum Sperrmüll. Für den mehrgeschossigen Wohnungsbau wird ein spezielles Beratungs-konzept entwickelt.

2.       Wann wird die  beschlossene Sperrmüllannahme Friedrich-Ebert-Straße eingerichtet?

Die Einrichtung einer Sperrmüllannahme ist nur im Zusammenhang mit dem Bauprojekt “Recycling- und Abfallzentrum mit integriertem Sondermüll/Umweltlabor.” realisierbar. Hier muss die Entscheidung zur HU-Bau abgewartet werden (s. auch Vorlage B 01/0227)

3.       Wann wird die Express-Sperrmüllabfuhr angeboten?

Die Einrichtung einer Express-Sperrmüllabfuhr ist zum 1.1.2002 geplant.
In diesem Jahr sind wegen der veröffentlichten Sperrmüll- und Strauchgutsammeltermine bei der Müllabfuhr keine Kapazitäten frei. Auch ist die Gebührensatzung über die Abfallwirtschaft entsprechend zu ändern.

4.      Wie erklärt sich die Summe von 210.234,38 DM für 1999 (Vorlage B 01(0128)?
Wie hoch waren die Kosten für 2000?

Die Kosten für die ordnungsgemäße Entsorgung unerlaubter Abfallablagerungen betrugen im Jahr 1999 210.234,38 DM. Die Summe setzt sich zusammen aus
              Personalkosten    165.242,16 DM
              Fahrzeugkosten                 19.702,93 DM
              Entsorgungskosten     25.289,29 DM
              SUMME                   210.234,38 DM


Für das Jahr 2000 setzten sich die bisher ohne Entsorgungskosten ermittelten Beträge
wie folgt zusammen :
             Kostenstelle 63001  (Beseitigung illegaler Ablagerungen am Straßenrand):
              Personalkosten   95.522,37 DM

                   Fahrzeugkosten      19.737,40 DM

                   SUMME                             115.259,77 DM

 

                     Kostenstelle 7203  (Reinigung der Containerstellplätze):

                   Personalkosten                   102.079,15 DM

                         Fahrzeugkosten      38.796,12 DM

                   SUMME                             140.875,27 DM

5.       Beziehen sich diese Kosten allein auf die Reinigung der Sperrmüllsammelstellen?

Die Kostenstelle 63001 (Beseitigung illegaler Abfallablagerungen) bezieht sich nicht ausschließlich auf die Beseitigung nicht ordnungsgemäßer Ablagerungen an Sperrmüllstellen, sondern auf alle illegalen Abfallentsorgungen, also einschließlich Müll­beutel, Kühl­schrank o.ä. im Knick. Eine getrennte Auswertung nach Ablagerungen anlässlich der Sperrmüllsammlung oder aus “sonstigen Anlässen” ist zurzeit nicht möglich.
[Die Reinigung der Containerstellplätze (Kostenstelle 7203) erfolgt unabhängig von der Sperrmüllsammlung.]

6.       Wenn nicht - warum wird es so in der Vorlage dargestellt?

In der Vorlage heißt es “ Allein 1999 betrugen die Kosten für die ordnungsgemäße Entsorgung unerlaubter Abfallablagerungen 210.234,38 DM (Personal- und Sachkosten).”
Es ist dort keine Aussage gemacht worden, dass diese unerlaubten Abfallablagerungen ausschließlich auf das jetzige Sperrmüll-Sammelsystem  zurück zu führen sind.

7.       Wo wurden diese Kosten im Haushalt dargestellt?

Es erfolgt keine gesonderte Buchung nach Kostenstellen im Haushalt. Die Personal­kosten für die Beseitigung der illegalen Abfallablagerungen (63001) sind also mit in Unterabschnitt 630 gebucht. Soweit es sich um Mitarbeiter/innen mit Zuordnung im Stellenplan unter 6300 handelt, ist ihr Anteil unter 6300.41500 / .43500 / .44500 mit enthalten. Soweit es sich um Mitarbeiter/innen anderer Zuordnung handelt, ist ihr Anteil unter 6300.679500 mit enthalten.
Für die Reinigung der Containerstellplätze (7203) gilt dies entsprechend:  Bei Mit­arbeiter/innen mit Zuordnung im Stellenplan unter 7200 ist der Personalkosten-Anteil in 7200.41500 / .43500 / .44500 enthalten, bei Mitarbeiter/innen mit anderer Zu­ord­nung ist der Personalkosten-Anteil in 7200.679500 enthalten.
Fahrzeugkosten werden bislang nicht umgebucht. Mithin sind die Kosten in den Haus­halts­stellen mit enthalten, aus denen diese unterhalten werden, d.h. Fahrzeuge des Wege­baus aus 6300.55000, Fahrzeuge der Abfallentsorgung aus 7200.55000.