Sitzung: 20.06.2001 Ausschuss für Umweltschutz
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M01/0300
Mit
Beginn der Kabelverlegungen für “wilhelm.tel” wurde mit den Stadtwerken eine
Vereinbarung zum Schutz von Bäumen bei Aufgrabungen im Bereich von Bäumen
getroffen (s.Anlage – Vorgaben zum Baumschutz).
Diese
Vorgaben sollen sicherstellen, dass die notwendigen Aufgrabungen Baumschonend
unter Beachtung geltender Schutzvorschriften durchgeführt werden. Einer
besonderen Bedeutung kommt hierbei der Abschnitt 4.1 der Vorgaben zu. Die dort
geregelte baubegleitende Fachaufsicht durch ein unabhängiges
Sachverständigenbüro ist notwendig, da z. B. bei Streitfällen bei entstandenen
Schäden rechtlich nicht anfechtbare Gutachten vorliegen müssen oder bei
späteren Folgeschäden ein rechtssicherer Beweis vorliegt, dass die Aufgrabungen
baumverträglich durchgeführt wurden.
Mit
den getroffenen Vereinbarungen handeln die Stadtwerke eigenverantwortlich. Die
baubegleitende Fachaufsicht wird lt. Auskunft der Stadtwerke durch das
Sachverständigenbüro Engelbrecht / Beierbach aus Norderstedt ausgeübt. Zu den
in der Anfrage konkret aufgeführten Aufgrabungen können nur die Stadtwerke bzw.
der Gutachter Stellung beziehen.