Beschluss:

 

a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen

 

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 4 zur Vorlage B 23/0267) werden

 

berücksichtigt

11.2, 12.6.1, 12.7.5

 

teilweise berücksichtigt

 

 

nicht berücksichtigt

12.6.2, 14.1

 

zur Kenntnis genommen

1.1, 2.1, 3.1, 3.2, 4.1, 5.1, 6.1, 7.1, 8.1, 9.1, 10.1, 10.2, 11.1, 12.1, 12.2, 12.3, 12.4, 12.5, 12.7.1, 12.7.2, 12.7.3, 12.7.4, 12.7.6, 12.7.7, 12.7.8, 12.7.9, 12.8, 12.9, 12.10, 12.11, 13.1, 15.1

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 5 zur Vorlage B 23/0267) werden

 

berücksichtigt

1.1, 1.4, 2.2.1,

 

teilweise berücksichtigt

1.3

 

nicht berücksichtigt

1.2, 2.2.2, 2.2.3, 2.3.1, 2.4.1, 2.4.3, 2.4.4, 2.4.5, 2.5, 2.6, 2.7, 2.8

 

zur Kenntnis genommen

1.5, 2.1, 2.3.2, 2.4.2, 2.9, 2.10

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage der Vorlage 23/0267 Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Beschluss

 

b)Satzungsbeschluss

Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 86 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan Nr. 342 Norderstedt "südl. Ochsenzoller Straße Abschnitt zwischen Krummer Weg und Tannenhofstraße", Gebiet: Südlich Ochsenzoller Straße, westlich Krummer Weg, nördlich Tannenhofstraße, nordöstlich Tannenstieg, bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 6 zur Vorlage 23/0267), in der zuletzt geänderten Fassung vom 11.04.2023, und dem Teil B - Text – (Anlage 7 zur Vorlage 23/0267), in der zuletzt geänderten Fassung vom 13.04.2023, als Satzung beschlossen.

Die Begründung in der zuletzt geänderten Fassung vom 01.08.2023 (Anlage 8 zur Vorlage 23/0267) wird gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.norderstedt.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Der Bebauungsplan wurde nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

 

 

 

 


Abstimmung: Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN-FW

AfD

FDP

Ja:

5

3

3

2

 

1

Nein:

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

1

 

Befangen:

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15

davon anwesend 15.; Ja-Stimmen:14; Nein-Stimmen:0; Stimmenenthaltung:1