Beschluss:

a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB.

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3 zur Vorlage 23/0265) werden

 

berücksichtigt

 

5.2, 9.1, 9.2, 13.2, 14.6.1, 14.7.3, 14.7.4, 14.7.5, 14.8, 15.2

 

teilweise berücksichtigt

 

1

 

nicht berücksichtigt

 

-

 

zur Kenntnis genommen

 

2, 3, 4, 5.1, 6, 7, 8, 10, 11, 12, 13.1, 14.1, 14.2, 14.3, 14.4, 14.5, 14.6.2, 14.7.1, 14.7.2, 14.7.6, 14.9, 14.10, 14.11, 14.12, 14.13, 14.14, 14.15, 14.16, 15.1, 16

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB.

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 5 zur Vorlage 23/0265) werden

 

berücksichtigt

 

-

 

teilweise berücksichtigt

 

-

 

nicht berücksichtigt

 

1.2, 1.4, 1.5

 

zur Kenntnis genommen

 

1.1, 1.3, 1.6

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.


 

b)    Abschließender Beschluss

 

1.      Auf Grund des § 5 BauGB wird der Bauleitplan 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Norderstedt (FNP 2020), "Nördlich Friedrich-Ebert-Straße", Gebiet: nördlich Friedrich-Ebert-Straße, westlich Friedrichsgaber Weg, südlich Styhagen in der zuletzt geänderten Fassung vom 02.02.2023 (Anlage 6 zu dieser Vorlage 23/0265) beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 04.08.2023 (Anlage 7 zur dieser Vorlage 23/0265) wird gebilligt.

 

2.      Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, den Bauleitplan 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Norderstedt (FNP 2020), "Nördlich Friedrich-Ebert-Straße“ zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die rechtswirksame Änderung des Flächennutzungsplans und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.norderstedt.de eingestellt sind und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich sind.

 

3.      Die Stadtvertretung beschließt, dass der Flächennutzungsplan in der Fassung, die er durch die Änderung oder Ergänzung erfahren hat, neu bekannt zu machen ist. Dafür ist eine Planzeichnung zu erstellen, in die alle bisherigen Änderungen und Ergänzungen des Flächennutzungsplans einzuarbeiten sind. Dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

 


Abstimmung: Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN-FW

AfD

FDP

Ja:

5

3

3

2

1

1

Nein:

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

Befangen:

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15

 

davon anwesend 15; Ja-Stimmen: 15; Nein-Stimmen: 0; Stimmenenthaltung:0