Sitzung: 07.09.2023 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: B 23/0265
Beschluss:
a) Entscheidung über die Behandlung der
Stellungnahmen
Entscheidung über die Behandlung der
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Absatz 2 BauGB.
Die vor, während oder nach der öffentlichen
Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage
3 zur Vorlage 23/0265) werden
berücksichtigt
5.2, 9.1, 9.2, 13.2, 14.6.1, 14.7.3, 14.7.4,
14.7.5, 14.8, 15.2
teilweise berücksichtigt
1
nicht berücksichtigt
-
zur Kenntnis genommen
2, 3, 4, 5.1, 6, 7, 8, 10, 11, 12, 13.1,
14.1, 14.2, 14.3, 14.4, 14.5, 14.6.2, 14.7.1, 14.7.2, 14.7.6, 14.9, 14.10,
14.11, 14.12, 14.13, 14.14, 14.15, 14.16, 15.1, 16
Hinsichtlich der Begründung über die
Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage
beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen,
die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
Entscheidung über die Behandlung der
Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3
Absatz 2 BauGB.
Die vor, während oder nach der öffentlichen
Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der
laufenden Nummer der Anlage 5 zur
Vorlage 23/0265) werden
berücksichtigt
-
teilweise berücksichtigt
-
nicht berücksichtigt
1.2, 1.4, 1.5
zur Kenntnis genommen
1.1, 1.3, 1.6
Hinsichtlich der Begründung über die
Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf die Ausführungen zur Sach-
und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen,
die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
b) Abschließender Beschluss
1.
Auf
Grund des § 5 BauGB wird der Bauleitplan 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Norderstedt (FNP 2020),
"Nördlich Friedrich-Ebert-Straße", Gebiet: nördlich
Friedrich-Ebert-Straße, westlich Friedrichsgaber Weg, südlich Styhagen in der zuletzt
geänderten Fassung vom 02.02.2023 (Anlage 6 zu dieser Vorlage 23/0265)
beschlossen.
Die Begründung in
der Fassung vom 04.08.2023 (Anlage 7
zur dieser Vorlage 23/0265) wird
gebilligt.
2.
Die
Oberbürgermeisterin wird beauftragt, den Bauleitplan 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Norderstedt (FNP 2020),
"Nördlich Friedrich-Ebert-Straße“ zur Genehmigung bei der höheren
Verwaltungsbehörde vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt
Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben,
dass die rechtswirksame Änderung des Flächennutzungsplans und die
zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.norderstedt.de eingestellt sind und über den Digitalen
Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich sind.
3.
Die Stadtvertretung beschließt, dass der
Flächennutzungsplan in der Fassung, die er durch die Änderung oder Ergänzung
erfahren hat, neu bekannt zu machen ist. Dafür ist eine Planzeichnung zu
erstellen, in die alle bisherigen Änderungen und Ergänzungen des
Flächennutzungsplans einzuarbeiten sind. Dem Ministerium für Inneres, ländliche
Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises
Segeberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.
Abstimmung: Entscheidung über die Behandlung der
Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung
und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
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CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN-FW |
AfD |
FDP |
Ja: |
5 |
3 |
3 |
2 |
1 |
1 |
Nein: |
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Enthaltung: |
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Befangen: |
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Abstimmungsergebnis:
Die
gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung:
15
davon anwesend 15; Ja-Stimmen: 15; Nein-Stimmen: 0; Stimmenenthaltung:0