Sitzung: 18.09.2023 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: B 23/0320
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt
für die Mitarbeitenden in den städtischen Kindertageseinrichtungen durch
Auslegung des TVöD´s für die Beschäftigten im Sozial-und Erziehungsdienst die
nachfolgende Änderung der Eingruppierung:
·
Die Beschäftigten
der Entgeltgruppe S3 des besonderen Tarifteil XXIV des TVöD´s – Beschäftigte im
Sozial-und Erziehungsdienst, welche die Eingruppierungsvoraussetzungen
erfüllen, werden in die Entgeltgruppe S4 eingruppiert.
·
Die Beschäftigten
der Entgeltgruppe S8a des besonderen Tarifteil XXIV des TVöD´s – Beschäftigte
im Sozial-und Erziehungsdienst, welche die Eingruppierungsvoraussetzungen
erfüllen, werden in die Entgeltgruppe S8b eingruppiert.
Die entsprechende Anpassung und
Umsetzung wird im nächsten Stellenplan erfolgen.
Die Regelung wird ebenfalls auf die Verträge zur Betriebskostenförderung der nichtstädtischen Kindertageseinrichtungen (gültig bis 31.12.2024) angewendet.
Abstimmung:
|
CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN-FW |
AfD |
FDP |
Sonstige |
Ja: |
5 |
3 |
3 |
2 |
1 |
1 |
|
Nein: |
|
|
|
|
|
|
|
Enthaltung: |
|
|
|
|
|
|
|
Befangen: |
|
|
|
|
|
|
|
Bei
15 Ja-Stimmen einstimmig als Empfehlung für die Stadtvertretung beschlossen.