Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt für die Mitarbeitenden in den städtischen Kindertageseinrichtungen durch Auslegung des TVöD´s für die Beschäftigten im Sozial-und Erziehungsdienst die nachfolgende Änderung der Eingruppierung:

 

·         Die Beschäftigten der Entgeltgruppe S3 des besonderen Tarifteil XXIV des TVöD´s – Beschäftigte im Sozial-und Erziehungsdienst, welche die Eingruppierungsvoraussetzungen erfüllen, werden in die Entgeltgruppe S4 eingruppiert.

 

·         Die Beschäftigten der Entgeltgruppe S8a des besonderen Tarifteil XXIV des TVöD´s – Beschäftigte im Sozial-und Erziehungsdienst, welche die Eingruppierungsvoraussetzungen erfüllen, werden in die Entgeltgruppe S8b eingruppiert.

 

Die entsprechende Anpassung und Umsetzung wird im nächsten Stellenplan erfolgen.

 

Die Regelung wird ebenfalls auf die Verträge zur Betriebskostenförderung der nichtstädtischen Kindertageseinrichtungen (gültig bis 31.12.2024) angewendet.

 

 

 

 


Abstimmung:

 

Mit 13 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen.