Sitzung: 14.09.2023 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: B 23/0320
Beschluss:
Die
Stadtvertretung beschließt für die Mitarbeitenden in den städtischen
Kindertageseinrichtungen durch Auslegung des TVöD´s für die Beschäftigten im
Sozial-und Erziehungsdienst die nachfolgende Änderung der Eingruppierung:
·
Die Beschäftigten
der Entgeltgruppe S3 des besonderen Tarifteil XXIV des TVöD´s – Beschäftigte im
Sozial-und Erziehungsdienst, welche die Eingruppierungsvoraussetzungen
erfüllen, werden in die Entgeltgruppe S4 eingruppiert.
·
Die Beschäftigten
der Entgeltgruppe S8a des besonderen Tarifteil XXIV des TVöD´s – Beschäftigte
im Sozial-und Erziehungsdienst, welche die Eingruppierungsvoraussetzungen
erfüllen, werden in die Entgeltgruppe S8b eingruppiert.
Die
entsprechende Anpassung und Umsetzung wird im nächsten Stellenplan erfolgen.
Die Regelung wird ebenfalls auf die Verträge zur Betriebskostenförderung der nichtstädtischen Kindertageseinrichtungen (gültig bis 31.12.2024) angewendet.
Abstimmung:
Mit
13 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen.