Sitzung: 26.09.2023 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 54
Vorlage: B 23/0265
Beschluss:
a)
Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB.
Die vor,
während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden
benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3 zur Vorlage 23/0265) werden
berücksichtigt
5.2, 9.1,
9.2, 13.2, 14.6.1, 14.7.3, 14.7.4, 14.7.5, 14.8, 15.2
teilweise
berücksichtigt
1
nicht
berücksichtigt
-
zur
Kenntnis genommen
2, 3, 4,
5.1, 6, 7, 8, 10, 11, 12, 13.1, 14.1, 14.2, 14.3, 14.4, 14.5, 14.6.2, 14.7.1,
14.7.2, 14.7.6, 14.9, 14.10, 14.11, 14.12, 14.13, 14.14, 14.15, 14.16, 15.1, 16
Hinsichtlich
der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und
Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von
dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB.
Die vor,
während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 5 zur Vorlage 23/0265) werden
berücksichtigt
-
teilweise
berücksichtigt
-
nicht
berücksichtigt
1.2, 1.4, 1.5
zur
Kenntnis genommen
1.1, 1.3,
1.6
Hinsichtlich
der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf
die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage
dieser Vorlage Bezug genommen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von
dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Abschließender Beschluss
1. Auf
Grund des § 5 BauGB wird der Bauleitplan 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Norderstedt (FNP 2020),
"Nördlich Friedrich-Ebert-Straße", Gebiet: nördlich
Friedrich-Ebert-Straße, westlich Friedrichsgaber Weg, südlich Styhagen in der
zuletzt geänderten Fassung vom 02.02.2023 (Anlage 6 zu dieser Vorlage 23/0265)
beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom 04.08.2023
(Anlage 7 zur dieser Vorlage 23/0265)
wird gebilligt.
2. Die
Oberbürgermeisterin wird beauftragt, den Bauleitplan 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Norderstedt (FNP 2020),
"Nördlich Friedrich-Ebert-Straße“ zur Genehmigung bei der höheren
Verwaltungsbehörde vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt
Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben,
dass die rechtswirksame Änderung des Flächennutzungsplans und die
zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.norderstedt.de
eingestellt sind und über den Digitalen Atlas Nord des Landes
Schleswig-Holstein zugänglich sind.
3. Die
Stadtvertretung beschließt, dass der Flächennutzungsplan in der Fassung, die er
durch die Änderung oder Ergänzung erfahren hat, neu bekannt zu machen ist.
Dafür ist eine Planzeichnung zu erstellen, in die alle bisherigen Änderungen
und Ergänzungen des Flächennutzungsplans einzuarbeiten sind. Dem Ministerium
für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein und
dem Landrat des Kreises Segeberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.
Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter*innen
von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
|
CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN-FW |
AfD |
FDP |
Sonstige |
Ja: |
16 |
12 |
10 |
6 |
5 |
4 |
1 |
Nein: |
|
|
|
|
|
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Enthaltung: |
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Befangen: |
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Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreter*innen:
57;
davon anwesend: 54; Ja-Stimmen:
54; Nein-Stimmen: 0; Stimmenenthaltung: 0.