Sitzung: 21.09.2023 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 23/0283
Beschluss:
a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung über
die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die vor, während
oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit
der laufenden Nummer der Anlage 3 zur Vorlage B 23/0283) werden
berücksichtigt
3., 9.1, 11.61, 11.62, 11.63, 11.65, 11.67
teilweise berücksichtigt
......................
nicht berücksichtigt
11.64, 11.66
zur Kenntnis genommen
1., 2., 4., 5., 6., 7., 8., 9., 10., 11.1, 11.2, 11.3, 11.4, 11.5, 11.7,
11.8, 11.9, 11.10, 11.11, 12., 13.
Hinsichtlich der
Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und
Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben
haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Stellungnahmen
Privater sind im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
nicht eingegangen.
b)
Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 86 der Landesbauordnung von
Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan
Nr. 329 Norderstedt "südlich Harckesheyde /beidseitig
Falkenbergstraße", Gebiet: südlich Harckesheyde, westlich
Industriestammgleis, nördlich Moorweg, Siedlung am Moorweg, Siedlung an der
Kleekoppel und östlich Harckesheyde 96/96a bestehend aus dem Teil A -
Planzeichnung – (Anlage 4 zur Vorlage B23/0283) und dem Teil B - Text – (Anlage 5 zur Vorlage B 23/0283) in
der zuletzt geänderten Fassung vom 08.08.2023, als Satzung beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom08.08.2023 (Anlage 6 zur Vorlage B 23/0283)
wird gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach §
10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo
der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der
Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige
Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse
www.norderstedt.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes
Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Abstimmung über a) Entscheidung über die Behandlung der
Stellungnahmen und b) den Satzungsbeschluss:
Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung
und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
|
CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN-FW |
AfD |
FDP |
Ja: |
4 |
3 |
3 |
2 |
- |
1 |
Nein: |
- |
- |
- |
- |
1 |
- |
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen.
Die gesetzliche Anzahl der
Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15
davon anwesend 14.; Ja-Stimmen: 13; Nein-Stimmen: 1; Stimmenenthaltung: 0.