Sitzung: 28.06.2001 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B01/0269
Die
Tagesordnungspunkte 3 bis 6 werden gemeinsam aufgerufen.
Herr
Lange stellt folgende Anträge:
Die
Beschlussvorlagen Nr. B 01/0263 und B 01/0269 sollen vor Beschlussfassung um
folgenden Text ergänzt werden:
“-
Planungsziel ist die Sicherstellung einer Schienenanbindung des Flughafens
durch den Neubau einer Bahntrasse aus Richtung Hasloh und einem Bahnhof im LDZ”
Die
Beschlussvorlage Nr. B 01/0269 soll vor Beschlussfassung unter “Planungsziele
sind” hinter dem dritten Spiegelstrich wie folgt geädert werden:
“-
Der Bestand der verbleibenden § 15 a –Flächen soll erhalten bleiben.”
Frau
Strommer stellt folgenden Antrag:
Die
Beschlussvorlagen B 01/0264 und B 01/0270 sollen vor Beschlussfassung um
folgenden Text ergänzt werden:
Bei
der Veranstaltung zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung soll gem. Punkt 13 der
Anlage 2 zur Vorlage B 01/0264 bzw. der Anlage 1 zur Vorlage B 01/0270 zur
Vorinformation ein geeignetes Faltblatt, das über die Planungsziele informiert,
ausliegen.
Der
Ausschuss stimmt den Anträgen einvernehmlich zu.
Der
Ausschuss wünscht, dass von der Verwaltung eine Plakatierung gem. Punkt 11 der
Anlage 2 zur Vorlage B 01/0264 bzw. der Anlage 1 zur Vorlage B 01/0270
durchgeführt wird.
Es
ist dem Ausschuss bekannt, dass das Aufstellen der Schilder bis zum 02.07.2001
nicht erfolgen kann.
Die
Plakatierung soll daher lediglich als Zusatzinformation und nicht als
Instrument zur öffentlichen Bekanntmachung dienen.
Beschluss:
Gemäß
§§ 2 ff. BauGB wird für den Bereich Ohewiesen, Niendorfer Straße, zwischen
Ohechaussee und Flughafen Fuhlsbüttel der Bebauungsplan Nr. 245 – Norderstedt –
aufgestellt.
Planungsziele
sind:
-
Sicherung
von gewerblichen Bauflächen für ein Logistik- und Distributionszentrum
-
Sicherung
von Flächen für ein Zollamt
- Sicherstellung einer Schienenanbindung des Flughafens durch
den Neubau einer Bahntrasse aus Richtung Hasloh und einem Bahnhof im LDZ
-
Sicherung
schützenswerter Biotope bzw.
Landschaftsräume
-
Der
Bestand der verbleibenden § 15 a –Flächen soll erhalten bleiben.
-
Sicherung
der erschließungstechnischen Voraussetzungen für die gewerblichen
Bauflächen
-
Sicherung
der erforderlichen öffentlichen Verkehrsflächen für den Ausbau des
Kreuzungspunktes Ohechaussee/Niendorfer Straße
-
Sicherung
eines Teilstücks einer innerörtlichen Wegeverbindung Garstedter Feldmark/
Tarpenbekniederung
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der
Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Die
Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen
Beschlusskopie
an 69