Sachverhalt:

 

Dem Dezernat III liegt ein Antrag der Vorsitzenden des o.g. Kleingartenvereins auf Sanierung der östlichen Einzäunung der KG-Anlage an der Emanuel-Geibel-Straße vor. Begründung seitens des Vereins sind diverse Einbrüche durch eine in die Jahre gekommene Einfriedung.

Antwort der Verwaltung:

Die Einfriedung ist sanierungswürdig. Der ursprüngliche Herstellungs- bzw. der letzte Sanierungstermin dazu sind der Verwaltung nicht bekannt. Aufgrund des Alters der Materialien und der Bauweise (Maschen- und teils unzeitgemäßer Stacheldraht) kann aber davon ausgegangen werden, dass die Funktion nicht mehr in vollem Umfang gewährleistet ist.

Eine Sanierung der kompletten Westseite der Kleingartenanlage wurde seitens Fachbereich 602 Natur und Landschaft grundsätzlich in der Projektliste berücksichtigt. Eine Kostenschätzung wurde bereits erstellt und in die Anmeldung von Haushaltsmitteln 2024/25 aufgenommen. Eine Ausführung soll 2024 erfolgen. Die Maßnahme ist mit bekannten Sanierungsarbeiten vergleichbar und kann daher inkl. Planungs-, Baukosten und Preissteigerungen bis einschl. 2024 auf ca. 11.000 € inkl. MwSt. geschätzt werden.

Es wird davon ausgegangen, dass kein unmittelbarer Handlungsbedarf aufgrund z.B. von Unfallgefahren besteht und somit die Maßnahme regulär in den Haushalt 2024/2025 eingeworben werden kann.

Zusammen mit dieser Maßnahme soll die ebenfalls im Haushalt 2024/25 eingeworbene Sanierung der Wege erfolgen. Hierzu wurde der Ausschuss unter Mitteilungsvorlage M22/0477 bereits am 14.11.2022 informiert.