Herr Pelzel bittet die Verwaltung, dem Umweltausschuss die neue Umgebungslärm-Richtlinie in einer der kommenden Sitzungen vorzustellen.

 

Die Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 (EU-Umgebungslärmrichtlinie) besitzt nach wie vor Gültigkeit.

 

Bezogen auf den Absatz 12 der EU-Umgebungslärmrichtlinie hat sich der Anhang III durch die Richtlinie der Kommission vom 4. März 2020 geändert. Anhang III beinhaltet Methoden zur Bewertung der gesundheitsschädlichen Auswirkungen. Die Richtlinie (EU) 2020/367 wird dieser Mitteilungsvorlage als Anhang beigefügt.

 

Anlagen:

 

Anlage 8 zu TOP 23.7 Richtlinie 2020/367