Sitzung: 20.09.2023 Umweltausschuss
Vorlage: M 23/0147
Herr Pelzel bittet die
Verwaltung, dem Umweltausschuss die neue Umgebungslärm-Richtlinie in einer der
kommenden Sitzungen vorzustellen.
Die
Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni
2002 (EU-Umgebungslärmrichtlinie) besitzt nach wie vor Gültigkeit.
Bezogen
auf den Absatz 12 der EU-Umgebungslärmrichtlinie hat sich der Anhang III durch
die Richtlinie der Kommission vom 4. März 2020 geändert. Anhang III beinhaltet
Methoden zur Bewertung der gesundheitsschädlichen Auswirkungen. Die Richtlinie
(EU) 2020/367 wird dieser Mitteilungsvorlage als Anhang beigefügt.
Anlagen:
Anlage 8 zu
TOP 23.7 Richtlinie 2020/367