Sitzung: 27.06.2001 Ausschuss für Finanzen, Werke und Wirtschaft
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Herr
Gengelbach beantwortet die Anfrage von Herrn Leiteritz.
Anfrage
Herr Leiteritz :
“Im
Abendblatt (Ende Mai) wurde ausführlich der Präsident der Handwerkskammer
zitiert in Fragen der Auftragsvergaben der öffentlichen Hand. Im Bereich des
Bauhaupt- und Nebengewerbes beklagt er hauptsächlich, dass viele Firmen aus den
neuen Bundesländern insbesondere durch den Lohnkostenbereich Angebote
westdeutscher Firmen wesentlich (bis 40%) unterbieten. Mir sind in den letzten
Monaten einige Tiefbaufirmen in Norderstedt aufgefallen, die aus den neuen
Bundesländern kommen und für wilhelm.tel arbeiten.
Frage:
wie
wird die Einhaltung der tariflichen Bestimmungren kontrolliert? (Nach dem Ort
der auszuführenden Arbeiten?)
Antwort:
Die
Unternehmer und Subunternehmer, die bei der Vergabe von Tiefbauarbeiten durch
die Stadtwerke (nicht durch wilhelm.tel) beauftragt werden, werden auf die
Einhaltung der tariflichen Bestimmungen vertraglich verpflichtet.
Protokollauszug: Stadtwerke, 14