Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Der Ausschuss für junge Menschen empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

 

Die Richtlinien der Stadt Norderstedt zur Förderung der Betreuung bei Tagesmüttern in der seit 01.08.1999 geltenden Fassung werden zum 31.12.2001 außer Kraft gesetzt.

 

Der Ausschuss für junge Menschen beschließt:

 

1.

Die Stadt bietet dem Verein Tagespflege Norderstedt e. V. den Abschluss eines neu auszuhandelnden Vertrages ab 01.01.2002 an. Zielsetzung dieses Anschlussvertrages:

 

 

1.

Bezuschussung der Kreisfälle ausschließlich nach Kreisrichtlinien; direkte verwaltungstechnische Abwicklung mit dem Kreis Segeberg als zuständiger Aufgabenträger.

 

 

2.

Bezuschussung der Fälle, die nicht den Kreisrichtlinien unterfallen, durch Pauschalbeträge im Rahmen der verfügbaren Mittel als freiwillige Leistung der Stadt; Fördersumme 56.000,00 € jährlich; Bearbeitungspauschale 7.500,00 € jährlich.

 

 

3.

Mindestkriterien für die Verteilung der Fördersumme:

 

 

 

-        Vorrang der Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen

 

 

-        ergänzende Betreuung nur in anerkannten Tagespflegestellen

 

 

-        1. Wohnsitz in Norderstedt

 

 

-        Wegfall der Förderung mit Ende der Grundschulzeit

 

 

-        Berufstätigkeit der Sorgeberechtigten

 

 

-        Förderung durch festzulegende Pauschalbeträge, gestaffelt nach dem zeitlichen Betreuungsumfang

 

 

-        kein Rechtsanspruch auf Förderung

 

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vertragsentwurf unter Berücksichtigung der in der Vorlage Nr. B 01/0068.1 genannten Aufzählung Nr. 1 – 9 zu entwickeln.

 

2.

Die Stadt teilt dem Kreis Segeberg mit, dass sie zum 01.01.2002 die Abwicklung der Tagespflege, soweit sich dies auf die Umsetzung der Richtlinien des Kreises Segeberg zur finanziellen Förderung von Kindern in Tagespflege (Stand: 01.01.2000) bezieht, nicht mehr wahrnehmen wird. Es ist Sache des Kreises als zuständiger Aufgabenträger, die Abwicklung seiner Aufgabe zu organisieren.

 

Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.

 

Als Anlage 1 wird die Berichtsvorlage M 01/0332 beigefügt.