Beschluss:

 

1)    Die Gebühren für die Leistungen der Abfallwirtschaft in der Stadt Norderstedt werden ab dem 1. Januar 2024 gemäß Anlage 1 zur Beschlussvorlage B 23/0464/1 festgesetzt.

 

2)  Die 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Norderstedt wird in der Fassung der Anlage 2 zur Beschlussvorlage B 23/0464/1 beschlossen.

 

3)    Die 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Annahme von Abfällen auf dem Wertstoffhof Friedrich-Ebert-Straße 76 in Norderstedt (Wertstoffhofgebührensatzung) wird in der Fassung der Anlage 3 zur Beschlussvorlage B 23/0464/1 beschlossen.

 

Trotz dieser Anhebungen bietet die Stadt Norderstedt weiterhin ein sehr umfangreiches Servicepaket rund um die Abfallsammlung, -verwertung und -beseitigung mit vielen nicht gesondert gebührenpflichtigen Leistungen zu (im Vergleich zu anderen entsorgungspflichtigen Körperschaften) sehr günstigen Gebühren an.

 


Abstimmung:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN-FW

AfD

FDP

Sonstige

Ja:

16

13

10

5

5

4

 

Nein:

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

Befangen:

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei 53 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.