Beschluss:

 

Die nachfolgende 3. Nachtragshaushaltssatzung 2023 wird beschlossen:

3. Nachtragshaushaltssatzung

der Stadt Norderstedt für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom xx.xx.xxxx folgende 3. Nachtragshaushaltssatzung 2023 erlassen:

§ 1

Mit dem 3. Nachtragshaushalt werden

im Haushaltsjahr 2023

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge

 

 

 

gegenüber

bisher

nunmehr

festgesetzt auf

 

EUR

EUR

EUR

EUR

1. im Ergebnisplan der

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Erträge

11.916.400

 

384.234.600

396.151.000

Gesamtbetrag der Aufwendungen

12.897.500

 

381.861.400

394.758.900

Jahresüberschuss

 

981.100

2.373.200

1.392.100

 

im Haushaltsjahr 2023

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge

 

 

 

gegenüber

bisher

nunmehr

festgesetzt auf

 

EUR

EUR

EUR

EUR

2. im Finanzplan der

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

11.347.400

 

361.688.200

373.035.600

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

10.661.900

 

358.022.800

368.684.700

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

24.673.200

74.525.300

49.852.100

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

38.376.400

108.551.300

70.174.900

§ 2

 

Es werden mit dem 3. Nachtragshaushaltsplan festgesetzt:

Im Haushaltsjahr 2023

 

von bisher

auf

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

53.500.000 EUR

34.000.000 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

52.831.900 EUR

32.603.500 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite

40.000.000 EUR

40.000.000 EUR

 

§ 6

Bewirtschaftungsregelungen

7. Die Aufwendungen und dazugehörigen Auszahlungen werden bei den folgenden Produktkonten gem.

     § 23 Abs. 1 Ziffer 3 GemHVO-Doppik für übertragbar erklärt:

111030.544130/744130

Schadensfall MeNo/Tribühne

 

111060.531819/731819

Zuschüsse an übrige Bereiche Härtefallfond Energie

 

511100.559902/759902

Sonstige Finanzaufwendungen Erst. Städtebauförderungsmittel

 

561000.531800/731800

Zuschüsse an übrige Bereiche

bis zu einer Höhe von 75.000 €

 

 

 


Abstimmung:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN-FW

AfD

FDP

Sonstige

Ja:

15

13

10

5

5

4

 

Nein:

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

Befangen:

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei 52 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.