Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss

 

Verfassungsfeindliche oder verfassungswidrige Organisationen, sowie alle als extremistisch eingestuften Organisationen, die im Verfassungsschutzbericht des Landes Schleswig-Holstein oder des Bundes aufgelistet werden, sollen für städtische Räumlichkeiten keine Nutzungsmöglichkeiten erhalten. Der Hauptausschuss empfiehlt daher der Stadtvertretung zu beschließen, dass für alle städtischen Räumlichkeiten, welche an Vereine, Verbände, Parteien oder anderen Organisationen vermietet oder auf andere Art zur Verfügung gestellt werden, die Satzungen, Nutzungsordnungen und Hausordnungen angepasst werden.

Zusätzlich zu den geltenden Regelungen ist eine verpflichtende Regelung zu erarbeiten und durch die Stadtvertretung beschließen zu lassen, die sinngemäß den Nutzern folgende Verpflichtung auferlegt:

 

·         Der Veranstalter bekennt sich schriftlich dazu, dass die Veranstaltung keinen extremistischen, rassistischen, antisemitischen, nationalistischen, sonstigen menschenverachtenden oder antidemokratischen Inhalt hat.

Es darf weder in Wort noch Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht werden noch dürfen Symbole, die im Geiste verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden.

 

·         Die Stadt behält sich vor, einen Sicherheitsdienst auszuwählen und zu beauftragen. Der tatsächliche Aufwand kann dem Nutzer in Rechnung gestellt werden.

 

Die gleichen Regelungen sind auch für die zukünftige Nutzung des Bildungshauses sowie für die städtischen Gesellschaften zu erarbeiten und zu beschließen.


Abstimmung:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN-FW

AfD

FDP

Sonstige

Ja:

5

3

3

2

 

1

 

Nein:

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

1

 

 

Befangen:

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei 14 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung einstimmig als Empfehlung für die Stadtvertretung beschlossen.