Sitzung: 19.02.2024 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: A 24/0056
Beschluss
Verfassungsfeindliche oder
verfassungswidrige Organisationen, sowie alle als extremistisch eingestuften
Organisationen, die im Verfassungsschutzbericht des Landes Schleswig-Holstein
oder des Bundes aufgelistet werden, sollen für städtische Räumlichkeiten keine
Nutzungsmöglichkeiten erhalten. Der Hauptausschuss empfiehlt daher der
Stadtvertretung zu beschließen, dass für alle städtischen Räumlichkeiten,
welche an Vereine, Verbände, Parteien oder anderen Organisationen vermietet
oder auf andere Art zur Verfügung gestellt werden, die Satzungen,
Nutzungsordnungen und Hausordnungen angepasst werden.
Zusätzlich zu den geltenden
Regelungen ist eine verpflichtende Regelung zu erarbeiten und durch die
Stadtvertretung beschließen zu lassen, die sinngemäß den Nutzern folgende
Verpflichtung auferlegt:
·
Der Veranstalter
bekennt sich schriftlich dazu, dass die Veranstaltung keinen extremistischen,
rassistischen, antisemitischen, nationalistischen, sonstigen menschenverachtenden
oder antidemokratischen Inhalt hat.
Es
darf weder in Wort noch Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich
gemacht werden noch dürfen Symbole, die im Geiste verfassungsfeindlicher oder
verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet
oder verbreitet werden.
·
Die Stadt behält
sich vor, einen Sicherheitsdienst auszuwählen und zu beauftragen. Der
tatsächliche Aufwand kann dem Nutzer in Rechnung gestellt werden.
Die
gleichen Regelungen sind auch für die zukünftige Nutzung des Bildungshauses
sowie für die städtischen Gesellschaften zu erarbeiten und zu beschließen.
Abstimmung:
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CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN-FW |
AfD |
FDP |
Sonstige |
Ja: |
5 |
3 |
3 |
2 |
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1 |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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1 |
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Befangen: |
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Bei
14 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung einstimmig als Empfehlung für die
Stadtvertretung beschlossen.