Sitzung: 16.07.2001 Hauptausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Herr
Grote gibt folgenden Bericht:
Der
Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 06.11.2000 beschlossen:
“Zur
Vorbereitung einer möglichen Entscheidung der Stadtvertretung über eine
Änderung der Gesellschaftsform der Stadtwerke Norderstedt wird der
Bürgermeister beauftragt, einen Bericht gem. § 102 der Gemeindeordnung zu
erstellen.”
In
der Sitzung am 19.02.2001 wurde im Hauptausschuss ein erster Zwischenbericht
abgegeben mit dem Ergebnis, dass die kommunalrechtlichen Teilaspekte, zumindest
für die möglichen Rechtsformen GmbH und AG, unproblematisch erscheinen (siehe
Anlage 1).
Im
Kommentar Bracker/Dehn zu § 102 Absatz 1 Gemeindeordnung wird darüber
ausdrücklich festgehalten, dass ein Vorrang eines Eigenbetriebes oder des
Regiebetriebes gegenüber den genannten Rechtsformen nicht besteht.
Für
die Prüfung der weiteren Gesichtspunkte wurde ein Auftrag für ein Gutachten an
die Deutsche Gesellschaft für Managementberatung (DGM) erteilt; das
entsprechende Gutachten
liegt
nun vor.
Die
wesentlichen Ergebnisse sind in der als Anlage 2 beigefügten Präsentation
dargestellt; diese werden von Vertretern der DGM in der Sitzung erläutert.
Die
Ergebnisse des Gutachtens wurden mit der Werkleitung der Stadtwerke erörtert;
die hierin enthaltenen Vorschläge werden von der Werkleitung unterstützt.
Zusammengefasst
kommt das Gutachten zu folgendem Ergebnis:
Die
Umwandlung der Stadtwerke von einem Eigenbetrieb in eine Eigengesellschaft ist
ein sinnvoller Schritt um die Wettbewerbsfähigkeit der Stadtwerke Norderstedt
zu stärken, die dauerhafte Versorgung der Norderstedter Bürgerinnen und Bürger
zu sichern und gleichzeitig einen
wichtigen finanziellen Deckungsbeitrag für den städtischen Haushalt
sicherzustellen.
Durch
die Umwandlung ergeben sich für die Stadtwerke noch bessere
Handlungsmöglich-keiten durch schnellere Entscheidungsprozesse und den Wegfall
öffentlich-rechtlicher Bindungen, insbesondere im Vergaberecht.
Als
Rechtsform sind sowohl die GmbH als auch die AG empfehlenswert.
Ein
wesentlicher Vorteil beider Rechtsformen ist die Möglichkeit, strategische Partner-schaften
einzugehen.
In
der Folge der Deregulierung der Stromversorgung haben sich im Markt mit E.ON,
RWE, HEW/BEWAG und EnBw vier Großkonzerne herausgebildet, die sich wiederum mit
Hilfe der von ihnen mehrheitlich beherrschten Regionalversorger regionale
Marktanteile gesichert haben. In Schleswig-Holstein ist dies die zum
E.ON-Konzern gehörende SCHLESWAG. Die Stadtwerke Norderstedt haben im Rahmen
ihres Zusammenschlusses mit 35 weiteren schleswig-holsteinischen
Energieversorgern zur EEG zusammen mit SCHLESWAG Vertriebskonzepte zur
Versorgung von Bündelkunden sowie Marketing-Maßnahmen wie die BonusCard
Schleswig-Holstein entwickelt und umgesetzt. Auch hier stellt sich vor dem
Hintergrund der langfristig angelegten Zusammenarbeit die Frage einer gesellschafts-rechtlichen
Verzahnung mit dem Marktpartner SCHLESWAG. Diese könnte im Wege des Austausches
von Gesellschaftsanteilen erfolgen, ohne dass, damit ein Zu- oder Abfluss von
Liquidität verbunden sein müsste. Eine solche Vernetzung mit Marktpartner könnte
den Erfolg externer Mitbewerber im gemeinsam bedienten regionalen Markt
erheblich erschweren und könnte klare strategische Vorteile für die Stadtwerke
zu Folge haben.
Ein
besonderer Vorteil der Rechtsform einer AG ist in diesem Zusammenhang die
zusätzliche mögliche Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an “ihren
Stadtwerken”:
Die
Stadtwerke Norderstedt präsentieren sich für ihre Kunden als lokaler
Servicepartner in allen Versorgungssparten (Strom, Wärme, Wasser,
Telekommunikation, ÖPNV) und im Freizeitbereich (ARRIBA). Die auf lokale
Präsenz und umfassende Versorgungspartnerschaft begründete Kundenbindung sollte
aus strategischer Sicht verstärkt und dauerhaft gesichert werden, indem Kunden
auch an ihren Stadtwerke beteiligt werden können und in ihrer Rolle als
Anteilseigner die Geschicke ihres Versorgungsunternehmens in gewissem Umfang
mit bestimmen können. Die Stadtwerke können über diese Bürgerbeteiligung auch
in Zeiten anonymisierter Liberalisierung der Versorgungsbranchen Strom, Gas und
Telekommunikation als Bestandteil des kommunalen Lebens eine hohe
Kundenidentifizierung und damit Unter-stützung der Bürgerinnen und Bürger
erreichen.
Die
beschriebenen strategischen Optionen setzen Flexibilität bei der Ausgabe von
Gesellschaftsanteilen voraus. Dies trifft insbesondere bei der Frage der
Bürgerbeteiligung zu.
Für
diese Option - die verbunden ist mit einer relativ hohen Anzahl von
Gesellschaftern - eignet sich die Beteiligung an einer GmbH nicht. Die formalen
Anforderungen sind im Rahmen einer GmbH hierfür zu schwerfällig.
Soll
eine Bürgerbeteiligung oder strategische Vernetzung mit Marktpartnern möglich
werden, sollte dies bei der Entscheidung über die künftige Rechtsform der
Stadtwerke ausschlaggebend für eine AG werden.
Nach
der Sommerpause sollte eine intensive Erörterung der dauerhaften
Zukunftssicherung und der strategischen Ausrichtung unserer Stadtwerke
erfolgen.
Herr
Haneberg von der DGM und Herr Prof. Gotthold von der Kanzlei Becker, Büttner,
Held erläutern das Gutachten.
Frau
Plaschnick bittet die Unterlagen auch dem Ausschuss für Finanzen, Werke und
Wirtschaft zu Verfügung zu stellen.
Die
Fragen des Ausschusses werden von Herrn Grote beantwortet.
Herr
Schlichtkrull bittet um Beantwortung folgender Fragen:
1.
Wie
steht die Geschäftsleitung der Stadtwerke zu dem Gutachten. Das Meinungsbild
der Stadtwerke soll deutlich werden.
2.
Welche
Erfahrungen wurden bisher in Bezug auf Umwandlungen der Rechtsform gesammelt.
(vorher - nachher)
3.
Welche
Vor- und Nachteile haben strategische Partnerschaften bei GmbH und AG.
4.
Wirtschaftliche
Bewertung der Modelle.
Frau
Hahn bittet Herrn Grote um seine Einschätzung zur Änderung des
Kommunalverfassungsrechts in Bezug auf das Gemeindewirtschaftsrecht. Herr Grote
antwortet direkt hierzu.
Herr
Paustenbach fragt, ob es Bespiele für die "Kundenbindung" bei anderen
Gemeinden gibt.
Herr
Gotthold beantwortet die gestellten Fragen.
Herr
Paustenbach fragt nach dem Wegfall öffentlich-rechtlicher Bindungen bei
Öffentlichem Dienst- und Besoldungsrecht. Frau Becker erläutert, dass dies nur
für Beamte gilt.
Für
Angestellte und Arbeiter können Überleitungsverträge geschlossen werden.
Herr
Lange bittet, die Auswirkungen auf die Mitarbeiter/innen bei Gründung einer
Eigengesellschaft zu prüfen.
Frau
Hahn bittet, die Überleitungsverträge der nächsten Vorlage beizufügen.
Sitzungspause:
20:20 Uhr - 20:25 Uhr
Herr
Berg und Herr Hagemann verlassen die Sitzung um 20:22 Uhr. Herr Nicolai nimmt
als Vertreter für Herrn Berg an der Sitzung teil.
Protokollauszug:
Amt 20, Abt. 106, Amt 81