Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss räumt den Trägern der Kindertagesstätten einschließlich den städtischen Kindertagesstätten weiterhin die Möglichkeit ein, kurzfristig Stellen für sozialpädagogische Assistent*innen gemäß § 28 Abs. 2 KiTaG SH mit Erzieher*innen gemäß § 28 Abs. 1 KiTaG SH zu besetzen, wenn keine Bewerbungen von Menschen mit entsprechender Ausbildung trotz Ausschreibung vorliegen. Die „Fehlbesetzungen“ müssen im Rahmen der fortlaufenden Stellenbesetzungen mittel- und langfristig wieder korrigiert werden.

 

Mehraufwendungen sind durch das zur Verfügung stehende Budget der Kita-Träger bzw. des Fachbereichs Kindertagesbetreuung für Personalkosten zu decken.


Abstimmung:

 

Mit 15 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.