Sachverhalt:
In der Sitzung des Ausschuss für Schule
und Sport am 7. Februar 2024 wurden durch den Kinder- und Jugendbeirat zu Top 6
„Investitionskostensteigerung Schulzentrum-Süd/Campus Glashütte; hier:
Präsentation Gegenüberstellung Kosten für Neubau und Grundsanierung durch das
Amt 68“ folgende Fragen an die Verwaltung als Anlage zu Protokoll gegeben:
1. Hätte es aus rechtlicher Sicht schon
längst angefangen werden sollen?
2. Kommen bei der Auflösung des
Vertrages nochmal Kosten hinzu? + neue Planungskosten?
3. Wäre es möglich, die umliegenden
Gemeinden bspw. Tangstedt, Itzehoe, Nahe etc. nach einer Beteiligung an den
Kosten zu fragen, da Kinder dieser Gemeinde auf Norderstedter Schulen,
insbesondere auf das Schulzentrum Süd, aufgrund der guten Busanbindung gehen
(Tangstedt zbs. besitzt nur eine Grundschule)?
4. Inwiefern hätten Kostensteigerungen
verhindert werden können, wenn die getroffene Entscheidung für den Neubau nicht
immer überdacht worden wäre?
5. Ist es möglich den neuartigen Beton
Geopolymer zu verwenden dadurch würde man CO² sparen?
Die Verwaltung beantwortet die Fragen,
wie folgt:
1.
Der Bauplanungsprozess wurde auf Grundlage
des Beschlusses vom 21.11.2018 eingeleitet und
die einzelnen Bauphasen entsprechend der rechtlichen Vorgaben abgearbeitet.
2.
Ja, siehe Präsentation vom 7. Februar 2024.
3.
Für die Beschulung von
auswärtigen Schüler*innen am Schulzentrum-Süd sind die Wohnsitzgemeinden wie
z.B. Tangstedt, Kayhude, Nahe und Itzstedt nach Schulgesetz zur Zahlung von
Schulkostenbeiträgen an die Stadt Norderstedt verpflichtet. Diese
Schulkostenbeiträge beinhalten auch Investitionskosten.
4.
Die Einberechnung einer marktüblichen
Kostensteigerung ist fester Bestandteil der Gesamtkostenübersicht. Diese ist
abhängig von der zum Erhebungszeitpunkt bestehenden Wirtschafts-/Marktlage und
kann hinsichtlich der unbekannten inflationären Entwicklung nur bedingt
betitelt werden. Eine maßgebliche und nicht eingepreiste Kostensteigerung,
losgelöst von diesen Faktoren, kann seit dem Grundsatzbeschluss nicht
festgestellt werden.
5.
Die Anregung wird mitgenommen
und von den für den Neubau verantwortlichen Fachplanern näher untersucht. Eine
Rückmeldung hierzu erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. (Beantwortung durch
EGNO am 12.02.2024)