Beschluss: Kenntnisnahme

Sachverhalt

 

Die SPD-Fraktion stellte in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 08.02.2024 folgende Anfrage:

 

Die Sommerferien in Schleswig-Holstein gehen bis zum 31.August 2024, 6. September 2025, 15. August 2026 und 14. August 2027.

Gemäß Sozialgesetzbuch (§ 24 Abs.3 SGB VIII) und Kindertagesförderungsgesetz Schleswig-Holstein (§ 5 Absatz 2 KitaG SH) haben Kinder ab dem 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in der Kita, wobei laut BMFSFJ und Sozialministerium SH Schuleintritt den Tag der Einschulung meint.

In den Betreuungsverträgen mit den Trägern der einzelnen Kita sind jeweils die Betreuungszeiten geregelt und die Betreuung der Kinder endet in vielen Betreuungsverträgen am 31.07. im Jahr des Schuleintritts. Daraus ergibt sich die besagte Augustlücke in der Abdeckung des Bildungs- und Betreuungsanspruchs zum Schuleintritt.

 

1.    Welche konkreten Maßnahmen für die Sicherstellung des Bildungs- und Betreuungsanspruchs für die Jahre 2024, 2025, 2026 und 2027 jeweils von 1. August bis zum Tag der Einschulung wurden bisher ergriffen?

 

Antwort:

 

Durch eine Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG SH) in 2023, müssen die Kindertagesstätten Kinder, die in der Krippe betreut werden und schon das dritte Lebensjahr erreicht haben, nicht mehr zwingend ab dem 01.08. des Folgejahres in die Kindergartengruppe übernehmen (§ 17 KiTaG SH). Ziel dieser Änderung ist, dass Kinder im Jahr ihres Schuleintritts bis zum tatsächlichen Schulbeginn in der Kita betreut werden können und die Träger von Kindertagesstätten (Kita-Träger) den Rechtsanspruch der Kinder damit vollumfänglich erfüllen können.

Als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben wir alle Norderstedter Kita-Träger ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie den Bedarfen der Eltern und Kinder bis zum ersten Schultag gesetzlich nachkommen müssen.

Als Kita-Träger haben wir den Eltern folgende Angebote gemacht:

Die Betreuung Ihres Kindes erfolgt in der städtischen Kita bis zum 31.07.2024 oder bis zum 16.08.2024 (anteiliger Elternbeitrag) oder bis zum 31.08.2024 (monatlicher Elternbeitrag). Eine Bedarfsabfrage dazu läuft aktuell.

 

In den nächsten Jahren wird dieses Angebot den jeweiligen Sommerferienzeiten angepasst.

 

2.    Übernimmt die BEB wie auch bisher die Betreuung der Kinder?

 

Antwort:

 

Die BEB bietet in den letzten zwei Sommerferienwochen (19. – 30.08.) sowie bis zum Einschulungstag (im Laufe der ersten Woche nach den Sommerferien) eine Betreuung für Einschulungskinder an. Ob dieses alternative Angebot weiterhin von den Eltern in Anspruch genommen wird, wenn auch die Kitas ein Angebot machen, wird 2024 getestet.

 

3.    Ist dies aus versicherungstechnischen Gründen weiterhin möglich.

 

Antwort:

 

Die Kinder werden von der BEB unfallversichert.