Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:34 NEIN-Stimmen:4 Enthaltungen:0

Beschluss:

 

a)       Entscheidung über Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 26.03.2001 bis 04.05.2001:

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangene Anregung des folgenden Trägers öffentlicher Belange wird:

berücksichtigt
Kreis Segeberg                        vom 25.04.2001

Hinsichtlich der Begründung wird auf die Ausführungen im Sachverhalt dieser Vorlage Bezug genommen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Träger öffentlicher Belange, der Anregungen vorgebracht hat, von diesem Ergebnis mit der Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

b)       Abschließender Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt den Flächennutzungsplan Norderstedt – 42. Änderung – abschließend.

Der Erläuterungsbericht wird in der Fassung vom September 2001, Anlage 3 dieser Vorlage, gebilligt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan Norderstedt – 42. Änderung – der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Nach erfolgter Genehmigung gemäß § 6 BauGB ist der Flächennutzungsplan Norderstedt – 42. Änderung – auf Dauer zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten und die Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter/innen von der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmung: Die Vorlage wurde mit 34 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

 

Protokollauszug: Amt 69