Sitzung: 06.09.2001 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:1
Vorlage: B01/0350
Die
Tagesordnungspunkte 3 und 4 werden gemeinsam aufgerufen:
Zu
diesem Tagesordnungspunkt sind Frau Baumgart, vom Büro Baumgart Pahl-Weber,
Herr Dähn, vom Büro Waack und Dähn und Herr Kowalzik, von der EGNO als Gast
anwesend.
Frau
Pfeiler legt die Auffassung ihrer Partei dar.
Frau
Homann-Hansen und Frau Baumgart beantworten die Fragen des Ausschusses.
a)
Entscheidung über die Anregungen:
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung (26.03.2001 bis
04.05.2001) sowie der eingeschränkten Beteiligung (08.06.2001 bis 19.06.2001)
eingegangenen Anregungen folgender Träger öffentlicher Belange/Privatpersonen
und Unternehmen werden
berücksichtigt:
Zu Punkt 1:
Kreis Segeberg vom
25.04.2001
Zu Punkt 2:
Kreis Segeberg vom
19.06.2001
teilweise berücksichtigt:
Zu Punkt 7:
Wohnungsbaugesellschaft Plambeck, vom
08.05.2001
Ochsenzoller Straße 147
nicht berücksichtigt:
Zu Punkt 3:
Norbert Pawelzik, vom
02.04.2001
Norderstraße 27a
Zu Punkt 4:
Lothar Schickert, vom
25.04.2001
Norderstraße 27c
Zu Punkt 5:
Ralf und Wiebke Oswald, vom
03.05.2001
Norderstraße 9c
Zu Punkt 6:
O. Rodamer, vom
03.05.2001
Norderstraße 9b,
in Vertretung der Interessengemeinschaft
Norderstraße/Rathausallee (Liste mit 43 Unterschriften).
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf
die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben,
sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Satzungsbeschluss:
Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der LBO Schleswig-Holstein
beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 159 (Neufassung),
1. Änderung und Ergänzung, Gebiet: “Zwischen Norderstraße und
Rathausallee”, bestehend aus dem Teil A – Plan-zeichnung – und dem Teil B
– Text –, in der Fassung vom September 2001 als Satzung.
Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 11 zur Vorlage Nr. B 01/0350,
Stand: September 2001, gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10
Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben,
wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf Grund
des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der
Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung, noch bei der
Abstimmung anwesend:
Die
Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen
Beschlußkopie
an: 69
10