Sitzung: 20.09.2001 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B01/0437
Beschluss:
Mit
den zwischen 1996 und 1999 durchgeführten Baumaßnahmen gilt die
Johann-Hinrich-Wichern-Straße zwischen den beiden Einmündungen in die Straße
Harckesheyde (ohne die Stichstraße in Höhe der Haus Nr. 46) mit den
Ausbaumerkmalen der Vorlage Nr. B 01/0437 für die Sitzung des Ausschuss für
Planung, Bau und Verkehr am 20.09.2001 im Sinne von § 9 Abs. 2 der Satzung der
Stadt Norderstedt über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 10.04.2000
als erstmalig und endgültig hergestellt.
Für
die Baumaßnahme sind von den Grundstückseigentümern, deren Beitragspflichten
noch nicht durch Ablösevertrag abgegolten sind, Erschließungsbeiträge zu
erheben.
Die
Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen
Beschlußkopie
an: 69B