Sitzung: 17.10.2001 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
18.21 Uhr : Herr Garrelts
erscheint zur Sitzung
Frau Flohr, Platanenweg 17
Frau Flohr teilt mit, dass
sie eine Unterschriftenaktion zur Schulwegsicherung in der Heidbergstraße
gemacht hat. 420 interessierte Bürger haben sich daran beteiligt. Sie übergibt
an den Vorsitzenden die Unterschriftensammlung sowie einen Fragenkatalog zur
Schulwegsicherung.
Herr Nicolai teilt mit, dass
sich die Verwaltung dem Fragenkatalog annehmen und sie von dort eine Antwort
erhalten wird.
Der Fragenkatalog (mit
Bildern) wird Anlage 1 zum Protokoll.
Herr Zinder, Grüner Weg 15
Herr Zinder teilt mit, dass
er sich schon seit Jahren für Schulwegsicherungsmaßnahmen im Grünen Weg
eingesetzt hat, bisher jedoch noch nichts passiert ist. Seine Frage: Was kann
man als Eltern noch machen, damit schnell etwas passiert ?
Dr. Freter teilt hierzu mit,
dass zur Zeit eine Behandlung der Problematik im Ausschuss für Planung und
Verkehr stattfindet.
Herr Zinder teilt hierzu mit,
dass er in der Sitzung war und dort eine Bürgeranhörung vorgeschlagen wurde,
die jedoch dann vertagt wurde.
Herr Borchardt gibt bekannt,
dass die Bürgeranhörung nunmehr am 05.11.2001 stattfinden wird.
Herr Nicolai weist darauf
hin, dass diese Bürgeranhörung wichtig ist, da den Anliegern Kosten durch den
Ausbau entstehen.
Herr Rolff, Am Hallenbad
47
Er bittet um eine
Stellungnahme des Bauamtes über das Verfahren zur Umsetzung von Maßnahmen.
Frau Pohl-Kraneis teilt
hierzu mit, dass Maßnahmen, die in der Möglichkeit der Sachbearbeitung stehen,
zeitnah umgesetzt werden.
Maßnahmen, wie z.B.
Grundstückserwerb zum Bau eines Gehweges (Meyertwiete) oder die Änderung eines
B-Planes, sind aufgrund der Beteiligung mehrerer Fachämter und Ausschüsse
langwieriger.
Herr Schildei,
Friedrichsgaber Weg 47
Was wird bei konkretem
Verhalten der Eltern (z.B. Nichteinhaltung von Tempo 30, Parken im Halteverbot)
zur Zeit gemacht und was ist für die Zukunft geplant ?
Herr Pahl äußert sich
dahingehend, dass, sofern Einsatzfahrzeuge vorhanden sind, Streifen gefahren
werden und mit Eltern vor der Erteilung von Sanktionen ein Informationsgespräch
geführt wird.
Die Streifen konzentrieren
sich auf Gebiete mit starken kriminellen Handlungen.
Sind Maßnahmen zur
Schulwegsicherung angedacht, da aufgrund des neuen Flughafenzubringers der
Autoverkehr auf der Niendorfer Straße/Friedrichsgaber Weg stark zugenommen hat
?
Es ist vorgesehen den Bereich
Bäckerstieg/Alte Dorfstraße mit Tempo 30 zu versehen.
Aufgrund mehrerer Unfälle
gibt es einen konkreten Vorschlag im Bereich Friedrichsgaber Weg/Stettiner Str.
eine Lichtzeichenanlage zu installieren.
Vor der Schule Niendorfer
Str. besteht nicht die Möglichkeit eine Tempo 30 - Zone einzurichten, da nach
Vorgaben des Landes mit einem Sicherheitsgitter und einer Ampel ausreichende Schutzvorkehrungen
getroffen sind.
Frau Wenck, Zwickmoor 15
Die Eltern der GS Harkshörn
haben in Eigenregie einen Schulwegplan erstellt.
Auf wessen Initiative werden
Schulwegpläne erstellt und wer nimmt den Kontakt zur AG Schulwegsicherung auf ?
Müssen die Eltern an die AG herantreten oder meldet sich die AG, wenn ja in
welchem Turnus werden die Eltern/die Schule angesprochen.
Herr Borchardt teilt hierzu
mit, dass 1996 alle Grundschulen von der AG angeschrieben wurden. Die erhaltene
Antwort der GS Harkshörn erhielt einige Problematiken zur Schulwegsicherung,
die zum größten Teil behoben sind.
Die GS Harkshörn wird
voraussichtlich im 2. Halbjahr 2002 wieder Thema der AG sein, wenn die dortige
Erarbeitung eines Schulwegplanes ansteht
Herr Krohn, Lehmkuhlen 45
Was ist für den Bereich
Friedrichsgaber Weg/Oadby-and-Wigston-Str. an Schulwegsicherungsmaßnahmen
angedacht ?
Herr Nicolai äußert sich
dahingehend, dass sich dieser Bereich als schwierig gestaltet, da es sich hier
um einen Außenbereich ohne B-Plan handelt.
Es wird die Möglichkeit einer
Ampelumsetzung diskutiert.
Herr Borchardt weist darauf
hin, dass nach Anträgen auf eine Lichtzeichenanlage ein rechtskräftiger
Bescheid erteilt wird, gegen den das Recht des Widerspruchs besteht.
Auszug:106
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