Sitzung: 23.10.2001 Gemeindewahlausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Die
anwesenden Mitglieder des Gemeindewahlausschusses werden von der Vorsitzenden
zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die
Ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere
über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten, gem. § 85 GKWO
verpflichtet.