Sitzung: 18.10.2001 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:0
Vorlage: B01/0482
Herr
Deutenbach erläutert die Planung und beantwortet die Fragen der
Ausschussmitglieder.
Der
Ausschuss wünscht einvernehmlich, dass folgende Änderungen berücksichtigt
werden:
Die
südliche Baugrenze im Baugebiet 4 ist durchgängig parallel zum
Gewässerschutzstreifen festzusetzen, wie im südwestlichen Bereich bereits
erfolgt.
Die
GRZ im Baugebiet 4 wird von 0,25 auf 0,3 festgesetzt.
Die
Verwaltung erklärt, dass sich die Verdachtsgründe für mögliche Altlasten im
Gebiet nicht bestätigt haben.
Die
Begründung wird entsprechend geändert.
Der
von der Verwaltung überarbeitete Entwurf zur Neuaufstellung des B 193 –
Norderstedt – für das Gebiet: Stichstraße zwischen Ossenmoorgraben und Glashütter
Damm Haus Nr. 32-58/ gegenüber Einmündung Immenhorst, bestehend aus dem Teil A
– Planzeichnung – und dem Teil B – Text –, wird mit den v.g. Änderungen
gebilligt.
Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 1 zur Vorlage Nr. B 01/0482
(Stand: 18.10.2001) gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 193 – Norderstedt – (Neuaufstellung) sowie die Begründung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die betroffenen Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen
Auslegung zu benachrichtigen.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB ist die Auslegung auf zwei Wochen zu verkürzen.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen
Änderungen des Bebauungsplanentwurfs ergeben, die die Grundzüge der Planung
nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine Beteiligung gemäß § 3 Abs.
3 BauGB durchzuführen.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Die
Vorlage wurde in o.a. geänderter Form mit 10 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme und 0
Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.
Beschlusskopie
an 69 A