Beschluss: noch nicht festgelegt

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Zur Anfrage von Herrn Paschen aus der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau- und Verkehr vom 18.10.01 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

  1. Kann eine Hinweis-Beschilderung zum Glashütter Markt weiträumig vor dem Markt ausgeführt werden ?
    Antwort:
    Das abschließende Arbeitsergebnis der seit 1997 tätigen Projektgruppe "Innerstädtische Wegweisung" wurden zwischenzeitlich nicht nur ausgeschrieben, sondern befindet sich in der örtlichen Umsetzungsphase.
    Glashütte wird somit zukünftig auf über 30 amtlichen Wegweisern genannt.
    Der Glashütter Markt, ebenso die anderen Nahversorgungsbereiche, wie  Schmuggelstieg, Harksheider Markt, Immenhof, Moorbekpassage u.a. blieben nach dem Gleichheitsgrundsatz und wegen fehlendem starkem auswärtigem Zielverkehr unberücksichtigt.
    Zur Vermeidung von Überfrachtungen der Wegweiser war daher unter Berücksichtigung der StVO eine Abgrenzung vorzunehmen. Unkundige Zielverkehre können trotz allem nach dem bestehendem Wegweisungssystem "Straßennamenschilder" den Innenbereich von Glashütte finden und damit den Markt erreichen.

Mit einer Beschilderung aller Einkaufs-Nah-Bereiche ist zur Zeit ohnehin der Arbeitskreis Dienstleistung und Handel beim Verein Norderstedt-Marketing beschäftigt. Dieser Arbeitskreis wird durch die Verwaltung unterstützt und die Ergebnisse werden zu gegebenen Zeit dem Ausschuss vorgestellt.

  1. Können zusätzliche Parkplätze am Glashütter Markt durch die Stadt geschaffen werden?
    Antwort: Der Ausschuss für Planung, Bau- und Verkehr hat einen Grundsatz-beschluss gefasst, durch eine B-Planänderung auf einer Teilfläche der Grünanlage östlich der Marktstellplätze die Voraussetzungen zur Errichtung von ca. 20 Park-plätzen zu schaffen. Wann dies realisiert werden kann lässt sich zur Zeit noch nicht sagen.
    Im übrigen besteht derzeit kein akutes Problem hinsichtlich des ruhenden Verkehrs. Über die vorgenannte Fläche hinaus verfügt die Stadt Norderstedt über keine Flächen auf denen, in vertretbarem Maße, Parkplätze geschaffen werden könnten. Insbesondere steht die städtische Fläche zwischen Segeberger Chaussee und Mittelstraße (neben Mitsubishi) dafür nicht zur Verfügung.

  2. Sind die Rettungswege während des Wochenmarktes am Mittwoch in der Mittelstraße gewährleistet ?
    Antwort:   Die Rettungswege sind am 24.10.2001 vom Ordnungsamt gemeinsam mit der Feuerwehr überprüft worden. Die festgestellten Beeinträchtigungen sind den Händlern vor Ort aufgezeigt worden. Die Marktaufsicht wird künftig dafür Sorge tragen, dass die aufgezeigten notwendigen Rettungswege zukünftig freigehalten werden.

  3. Kann der Wochenmarkt von der Mittelstraße auf den Vorplatz des Glashütter Marktes verlegt werden ?
    Antwort: Nein, abgesehen davon, dass im Bebauungsplan dort Baurechte bestehen und für diese auch eine Baugenehmigung vorliegt, erscheint die Fläche unter Berücksichtigung der Freihaltung der erforderlichen Zugangs- und Rettungswege zu klein.

  4. Wie können die Verkehrsanbindungen zum Glashütter Markt verbessert werden, weiträumig und speziell über die Mittelstraße ?
    Antwort: Aufgrund der räumlichen Situation des Siedlungsquartiers zeichnet sich zur Zeit definitiv keine andere Möglichkeit einer weiträumig anderen Verkehrsanbindung des Glashütter Marktes ab. Aufgrund der derzeitigen Beschlusslage zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 211-Teil West, ist möglicherweise zukünftig einmal eine Anbindung über eine neu zu schaffende Verbindung zur Poppenbütteler Straße hin gegeben. Die von der Verwaltung empfohlenen Zuwegung zur Segeberger Chaussee über den Grünzug, ist derzeit nicht mehrheitsfähig.
    An der Situation der Mittelstraße selbst lassen sind keine Veränderungen zur Verbesserung der Zufahrt vornehmen, wenn diese nicht zu Lasten der “Verkehrsberuhigung" gehen sollen. Letztere soll dabei in jedem Fall die höhere Priorität genießen.
     
  5. Wie könnte die heutige Abfallentsorgung verbessert werden ?

Antwort: Aufgrund der nur begrenzt verfügbaren öffentlichen Flächen, bleibt die Aufstellung der Abfallbehälter ein Problem das langfristig nur im Rahmen einer Bebauung der östlich an den Markt angrenzenden Flächen befriedigt gelöst werden könnte. Kurz/Mittelfristig könnte diesem Problem in Verbindung mit der unter Zif.2 genannten Maßnahmen zur Errichtung zusätzlicher Parkplatzflächen Rechnung getragen werden.

  1. Welche Imagepflege durch Verschönerung des Glashütter Marktes ist durchführbar ? Internationale Gäste und Gäste des Hotels "Norderstedter Hof" sehen das Elend am Glashütter Markt.
    Antwort: Sicherlich entspricht der Glashütter Markt nicht dem heutigen Architekturzeitgeist ist aber Ausdruck der baulichen Entwicklung seiner zeitlichen Epoche, und ist auf der Grundlage eines seinerzeit von den zuständigen politischen Gremien beschlossenen Bebauungsplanes entstanden.
    Den Glashütter Markt und seine Situation pauschal als “Elend” zu bezeichnen ohne konkrete Hinweise was verändert werden sollte, erscheint fragwürdig.
    Es kann nicht nachvollzogen werden, was unter Verschönerung zu verstehen ist da die Urteile darüber sicherlich weit auseinander gehen würden. Der Bebauungsplan enthält keine dahingehenden gestalterischen Festsetzungen. Dies ließe sich allenfalls über den Erlass einer Gestaltungssatzung regeln. Im übrigen wird von der Verwaltung im Rahmen der Bauberatung versucht dahingehend Einfluss zu nehmen.
    Da es sich ausschließlich um private Bauflächen und Gebäude handelt, sind deren Veränderungen grundsätzlich erst einmal nur in das Betreiben der Eigentümer gestellt.