Sitzung: 15.11.2001 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:9 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:1
Vorlage: B01/0569
Die
Tagesordnungspunkte 9 und 9.1 werden gemeinsam aufgerufen
Zu
diesem Tagesordnungspunkt sind Herr Bertermann und Herr Kowalzik von der EGNO
als Gäste anwesend.
Frau
Weule erläutert die Vorlage. Der Ausschuss diskutiert über die Vorlage. Frau
Weule und Herr Bertermann beantworten die Fragen des Ausschusses.
a)
Gemäß
§ 2 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss der Stadtvertretung vom 31.01.1978 für
den Bereich des B 157 Süd - Norderstedt - , Gebiet: “Ulzburger Straße/Rüsternweg”
aufgehoben.
Der Bereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke:
Gemarkung Garstedt, Flur 6
Flurstücke: 41/274, 41/282, 41/281,
41/275, 41/283, 41/333, 41/334, 41/338, 41/339,
41/335, 98/14,
98/15, 98/10, 98/17 tlw., 41/337 tlw., 41/332 tlw., 95/12,
41/273, 98/13 sowie
Gemarkung Garstedt, Flur 11
Flurstücke: 37/20, 37/23 tlw., 37/29
tlw., 37/30 tlw.,
34/20 tlw., 82/21 tlw.
b)
Das
Bebauungsplanverfahren zum B 157 Süd – Norderstedt – soll eingestellt werden.
Die Planungsziele - örtliche und überörtliche Einrichtungen für Verwaltung,
Wirtschaft und Dienstleistungsbetriebe - lassen sich in den Baugebieten 2 und
3 des B 157 Süd
- Norderstedt - nicht verwirklichen und sollen daher aufgegeben werden.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine
Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Sie
waren weder bei der Beratung, noch bei der Beschlussfassung anwesend:
Die
Vorlage wurde mit 9 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen
Beschlußkopie
an: 69 A