Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

In der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr am 18.10.2001

(65. Sitzung;VIII) wurde unter Punkt 2 von Frau Hahn folgender Antrag gestellt:

 

Die Verwaltung soll im geänderten Haushaltsentwurf darstellen, wie sich die Ausweitung des Winterdienstes auf die Radwege im Haushalt 2002 niederschlagen würde.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Verwaltungsentwurf Amt 70, Fachbereich 702 würde sich wie folgt verändern:

 

·         Im Vermögenshaushalt werden bei der Haushaltsstelle 5800.93500 einmalig

400.000,-- DM Investitionskosten zusätzlich für die Bereitstellung von vier Winterdienstfahrzeugen (durch Umrüstung auch im Sommer nutzbar) benötigt.

(Anmerkung: Die Leistungen des Gehweg- und auch des Radwegewinterdienstes werden zurzeit nicht im Budget Straßenreinigung veranschlagt und sind derzeit nicht über eine ev. einzuführende Straßenreinigungsgebühr refinanzierbar! Um eine Refinanzierung zu ermöglichen, empfiehlt es sich, die Straßenreinigungssatzung diesbezüglich zu ändern und gleichzeitig eine korrespondierende Gebührensatzung zu erlassen.)

 

·         Im Verwaltungshaushalt werden bei verschiedenen Haushaltsstellen des Fachbereiches 702 über 180.000,-- DM benötigt (Anmerkung: Die Leistungen des Gehweg- und auch des Radwegewinterdienstes werden zurzeit nicht im Budget Straßenreinigung veranschlagt und sind derzeit nicht über eine ev. einzuführende Straßenreinigungsgebühr refinanzierbar! Um eine Refinanzierung zu ermöglichen, empfiehlt es sich, die Straßenreinigungssatzung diesbezüglich zu ändern und gleichzeitig eine korrespondierende Gebührensatzung zu erlassen.)

 

 

Erläuterung:

 

Das Betriebsamt geht bei seinen Berechnungen zur Mittelbereitstellung von folgenden Faktoren aus:

 

1)       Nutzungsdauer: der Fahrzeuge inklusive Schneeschild und Streuer acht Jahre.

 

2)       Reinigungsstrecke: insgesamt ca. 140 km (einschl. beidseitig zu bearbeitender Straßen), Leistung pro Stunde ca. 9 km (bei einer Breite von 1,20 m), Einsatzdauer maximal 4 Std (z.B. von 3.00 Uhr bis 7.00 Uhr). Daraus ergibt sich eine Einsatzleistung je Fahrzeug von 36 km/Einsatz.

 

3)       Fahrzeugbedarf: bei 140 km-Strecke vier Fahrzeuge. Diese Fahrzeuge stehen im Bestand des Betriebsamtes z. Zt. nicht zur Verfügung.

 

4)       Fahrzeugbesatzung: jeweils ein Fahrer wechselweise(14tägig) in der Rufbereitschaft, so dass insgesamt acht Mitarbeiter mit der Ausführung wöchentlich wechselnd betraut werden.

 

5)       Rufbereitschaftskosten: für 17 Wochen, pro Person entstehen bei einer 18-Std.-Bereitschaft Kosten in Höhe von durchschnittlich 450,-- DM je Woche x 17 Wochen = 7.650,-- DM pro Person x 4 Personen = 30.600,-- DM.

 

6)       Streumittelbedarf: je qm ca. 100 g pro Einsatz. Streufläche 168.000 qm. Gesamtmenge Streumaterial je Einsatz 16,8 t, bei durchschnittlich 20 Einsätzen und Kosten von durchschnittlich 26,10 DM je Tonne entstehen Gesamtkosten für Streumittel in Höhe von 8.800,-- DM.

 

7)       Personalkosten: mit dem bisherigen Personalbestand lässt sich diese zusätzliche Aufgabe nicht erledigen, so dass 8 Mitarbeiter saisonal für diese Zeit einzustellen wären. Bei einer Saisonbeschäftigung über 17 Wochen entstehen Personalkosten von rd. 142.000,-- DM.

 

Eine Fremdvergabe würde nur bei einer einzigen Haushaltsstelle kalkuliert werden, diese Haushaltsstelle wäre dann dem Amt 69, Team 694, zuzuordnen. Die Kosten für eine Fremdvergabe werden vom Betriebsamt nicht ermittelt.