Sitzung: 15.11.2001 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M01/0562
In
der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr am 18.10.2001
(65.
Sitzung;VIII) wurde unter Punkt 2 von Frau Hahn folgender Antrag gestellt:
Die
Verwaltung soll im geänderten Haushaltsentwurf darstellen, wie sich die
Ausweitung des Winterdienstes auf die Radwege im Haushalt 2002 niederschlagen
würde.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Der
Verwaltungsentwurf Amt 70, Fachbereich 702 würde sich wie folgt verändern:
·
Im
Vermögenshaushalt werden bei der Haushaltsstelle 5800.93500 einmalig
400.000,-- DM Investitionskosten zusätzlich für die
Bereitstellung von vier Winterdienstfahrzeugen (durch Umrüstung auch im Sommer
nutzbar) benötigt.
(Anmerkung: Die Leistungen des Gehweg- und auch des
Radwegewinterdienstes werden zurzeit nicht im Budget Straßenreinigung
veranschlagt und sind derzeit nicht über eine ev. einzuführende
Straßenreinigungsgebühr refinanzierbar! Um eine Refinanzierung zu ermöglichen,
empfiehlt es sich, die Straßenreinigungssatzung diesbezüglich zu ändern und
gleichzeitig eine korrespondierende Gebührensatzung zu erlassen.)
·
Im
Verwaltungshaushalt werden bei verschiedenen Haushaltsstellen des
Fachbereiches 702 über 180.000,-- DM benötigt (Anmerkung: Die Leistungen
des Gehweg- und auch des Radwegewinterdienstes werden zurzeit nicht im Budget
Straßenreinigung veranschlagt und sind derzeit nicht über eine
ev. einzuführende Straßenreinigungsgebühr refinanzierbar! Um eine
Refinanzierung zu ermöglichen, empfiehlt es sich, die Straßenreinigungssatzung
diesbezüglich zu ändern und gleichzeitig eine korrespondierende Gebührensatzung
zu erlassen.)
Erläuterung:
Das
Betriebsamt geht bei seinen Berechnungen zur Mittelbereitstellung von folgenden
Faktoren aus:
1)
Nutzungsdauer: der Fahrzeuge inklusive Schneeschild und Streuer acht Jahre.
2)
Reinigungsstrecke: insgesamt ca. 140 km (einschl. beidseitig zu
bearbeitender Straßen), Leistung pro Stunde ca. 9 km (bei einer Breite von 1,20
m), Einsatzdauer maximal 4 Std (z.B. von 3.00 Uhr bis 7.00 Uhr). Daraus
ergibt sich eine Einsatzleistung je Fahrzeug von 36 km/Einsatz.
3)
Fahrzeugbedarf: bei 140 km-Strecke vier Fahrzeuge. Diese Fahrzeuge stehen im Bestand
des Betriebsamtes z. Zt. nicht zur Verfügung.
4)
Fahrzeugbesatzung: jeweils ein Fahrer wechselweise(14tägig) in der
Rufbereitschaft, so dass insgesamt acht Mitarbeiter mit der Ausführung
wöchentlich wechselnd betraut werden.
5)
Rufbereitschaftskosten: für 17 Wochen, pro Person entstehen bei einer
18-Std.-Bereitschaft Kosten in Höhe von durchschnittlich 450,-- DM je Woche x
17 Wochen = 7.650,-- DM pro Person x 4 Personen = 30.600,-- DM.
6)
Streumittelbedarf: je qm ca. 100 g pro Einsatz. Streufläche 168.000
qm. Gesamtmenge Streumaterial je Einsatz 16,8 t, bei durchschnittlich 20
Einsätzen und Kosten von durchschnittlich 26,10 DM je Tonne entstehen
Gesamtkosten für Streumittel in Höhe von 8.800,-- DM.
7)
Personalkosten: mit dem bisherigen Personalbestand lässt sich diese zusätzliche
Aufgabe nicht erledigen, so dass 8 Mitarbeiter saisonal für diese
Zeit einzustellen wären. Bei einer Saisonbeschäftigung über 17 Wochen entstehen
Personalkosten von rd. 142.000,-- DM.
Eine
Fremdvergabe würde nur bei einer einzigen Haushaltsstelle kalkuliert werden,
diese Haushaltsstelle wäre dann dem Amt 69, Team 694, zuzuordnen. Die Kosten
für eine Fremdvergabe werden vom Betriebsamt nicht ermittelt.