Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

a)       Auf die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB wird verzichtet.

b)       Die Verwaltung wird beauftragt, die Planzeichnung, Text und die Begründung des aufzuhebenden Bebauungsplanes Nr. 8 – Harksheide – öffentlich auszulegen.

Die Begründung für das Aufhebungsverfahren (Stand: 24.09.01) in der Fassung der Anlage 1 zur Vorlage B 01/0473.3 wird gebilligt. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 BauGB zur Aufhebung des B-Plan-Verfahrens zu beteiligen und von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend: ...

 

Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen

 

Beschlußkopie an:          69 A