Sitzung: 15.11.2001 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B01/0473.3
a)
Auf
die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB
wird verzichtet.
b)
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Planzeichnung, Text und die Begründung des
aufzuhebenden Bebauungsplanes Nr. 8 – Harksheide – öffentlich auszulegen.
Die Begründung für das Aufhebungsverfahren (Stand: 24.09.01) in der Fassung der
Anlage 1 zur Vorlage B 01/0473.3 wird gebilligt. Die betroffenen Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 4 BauGB zur Aufhebung des B-Plan-Verfahrens
zu beteiligen und von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der
Beschlussfassung anwesend: ...
Die
Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen
Beschlußkopie
an: 69 A