Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:7 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:4

Es ergibt sich eine Aussprache über die Vorlage.

 

Im Hinblick auf die dazu geführte Diskussion im Hauptausschuss erläutert der Bürgermeister, dass der vereinbarte Verlustausgleich von 1.6 Mio. DM/jährlich in den kommenden 4 Jahren nicht in voller Höhe geltend gemacht werde. Der Ausgleichsbetrag reduziert sich um

500 TDM pro Jahr. Dieser Betrag resultiert aus nicht in Anspruch genommenen Abschreibungsmitteln für den Gebäudeerhalt und Sanierungsarbeiten, die bei einem vollkommen neu errichteten Gebäude wie den Mehrzwecksälen in den kommenden 4 Jahren nach aller Voraussicht nicht anfallen werden. Die nicht in Anspruch genommenen Beträge sollen in der Bilanz der MENO als Forderung gegen die Stadt ausgewiesen, jedoch nicht geltend gemacht werden.

 

Der Ausschuss stimmt über die ergänzte Beschlussfassung wie folgt ab:

 

Dem Wirtschaftsplan und der Zusammenstellung in Anlehnung an § 5 Abs. 1 Nr. 6 EigVO in Verbindung mit § 97 GO wird zugestimmt.

 

Danach betragen

im Erfolgsplan

die Erträgen 320.000 €

die Aufwendungen            1.138.000 €

der Jahresverlust              818.000 €

 

im Vermögensplan

die Einnahmen            2.011.000 €

die Ausgaben           2.011.000 €

 

Ferner werden festgesetzt:

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen auf                         0 €

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf              200.000 €.

 

 

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Werke empfiehlt dem Aufsichtrat, für die kommenden vier Jahre auf die Geltendmachung von jährlich 500 TDM Verlustausgleich zu verzichten und diesen Betrag als Forderung gegen die Stadt Norderstedt auszuweisen. Im Bedarfsfall können die Forderungen, wie vertraglich vereinbart, gegen die Stadt geltend gemacht werden.

 

Beschluss:

7 Ja- Stimmen bei 4 Enthaltungen  (Herr Andt bittet um ausdrückliche Aufnahme seiner Stimmenthaltung in das Protokoll).

 

 

Protokollauszug: MENO, 106, 201