Sitzung: 28.11.2001 Ausschuss für Finanzen, Werke und Wirtschaft
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:7 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:4
Vorlage: B01/0567
Es
ergibt sich eine Aussprache über die Vorlage.
Im
Hinblick auf die dazu geführte Diskussion im Hauptausschuss erläutert der
Bürgermeister, dass der vereinbarte Verlustausgleich von 1.6 Mio. DM/jährlich
in den kommenden 4 Jahren nicht in voller Höhe geltend gemacht werde. Der
Ausgleichsbetrag reduziert sich um
500
TDM pro Jahr. Dieser Betrag resultiert aus nicht in Anspruch genommenen
Abschreibungsmitteln für den Gebäudeerhalt und Sanierungsarbeiten, die bei
einem vollkommen neu errichteten Gebäude wie den Mehrzwecksälen in den
kommenden 4 Jahren nach aller Voraussicht nicht anfallen werden. Die nicht in
Anspruch genommenen Beträge sollen in der Bilanz der MENO als Forderung gegen
die Stadt ausgewiesen, jedoch nicht geltend gemacht werden.
Der
Ausschuss stimmt über die ergänzte Beschlussfassung wie folgt ab:
Dem
Wirtschaftsplan und der Zusammenstellung in Anlehnung an § 5 Abs. 1 Nr. 6 EigVO
in Verbindung mit § 97 GO wird zugestimmt.
Danach
betragen
im
Erfolgsplan
die Erträgen 320.000 €
die Aufwendungen 1.138.000 €
der Jahresverlust 818.000 €
im Vermögensplan
die Einnahmen 2.011.000 €
die Ausgaben 2.011.000 €
Ferner werden festgesetzt:
der Gesamtbetrag der Kredite
für Investitionen auf 0
€
der Höchstbetrag der
Kassenkredite auf 200.000 €.
Der
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Werke empfiehlt dem Aufsichtrat, für die
kommenden vier Jahre auf die Geltendmachung von jährlich 500 TDM
Verlustausgleich zu verzichten und diesen Betrag als Forderung gegen die Stadt
Norderstedt auszuweisen. Im Bedarfsfall können die Forderungen, wie vertraglich
vereinbart, gegen die Stadt geltend gemacht werden.
Beschluss:
7
Ja- Stimmen bei 4 Enthaltungen (Herr
Andt bittet um ausdrückliche Aufnahme seiner Stimmenthaltung in das Protokoll).
Protokollauszug:
MENO, 106, 201