Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:37 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Beschluss:

 

Es wird folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2001 beschlossen:

 

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Stadt Norderstedt für das Haushaltsjahr 2001

 

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 11.12.2001 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

erhöht um

Vermindert um

Und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans

Einschließlich der Nachträge

 

 

 

Gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

 

DM

DM

DM

DM

 

 

 

 

 

1. im Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

    die Einnahmen

 

2.431.900

279.009.500

276.577.600

    die Ausgaben

 

2.431.900

279.009.500

276.577.600

 

 

 

 

 

2. im Vermögenshaushalt

 

 

 

 

     die Einnahmen

1.154.400

 

49.914.000

51.068.400

     die Ausgaben

1.154.400

 

49.914.000

51.068.400

 

§ 2

Es wird neu festgesetzt:

 

1.        Der Höchstbetrag der

      Verpflichtungsermächtigungen

von bisher    8.756.000 DM

 auf    8.091.000 DM

2.        Der Höchstbetrag der 

      Kassenkredite

von bisher  10.000.000 DM

 auf  15.000.000 DM

 

Norderstedt, den

 

 

Grote

Bürgermeister

 

 

Abstimmung: Die Vorlage wurde mit 37 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.

 

Protokollauszug: Amt 20