Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:37 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Beschluss:

 

a)       Gemäß § 2 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss der Stadtvertretung vom 31.01.1978 für den Bereich des B 157 Süd - Norderstedt - , Gebiet: “Ulzburger Straße/Rüsternweg” aufgehoben.

Der Bereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke:
Gemarkung Garstedt, Flur 6
Flurstücke:  41/274, 41/282, 41/281, 41/275, 41/283, 41/333, 41/334, 41/338, 41/339,
                    41/335, 98/14, 98/15, 98/10, 98/17 tlw., 41/337 tlw., 41/332 tlw., 95/12,
                    41/273, 98/13 sowie
Gemarkung Garstedt, Flur 11
Flurstücke:  37/20, 37/23 tlw., 37/29 tlw., 37/30 tlw.,
                         34/20 tlw., 82/21 tlw.

b)       Das Bebauungsplanverfahren zum B 157 Süd – Norderstedt – soll eingestellt werden.

Die Planungsziele - örtliche und überörtliche Einrichtungen für Verwaltung, Wirtschaft und Dienstleistungs­betriebe - lassen sich in den Baugebieten 2 und 3 des B 157 Süd
- Norderstedt - nicht verwirklichen und sollen daher aufgegeben werden.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter/innen von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmung: Die Vorlage wurde mit 37 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.

 

Protokollauszug: Amt 69