Sitzung: 11.12.2001 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:37 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B01/0569
Beschluss:
a)
Gemäß
§ 2 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss der Stadtvertretung vom 31.01.1978 für
den Bereich des B 157 Süd - Norderstedt - , Gebiet: “Ulzburger
Straße/Rüsternweg” aufgehoben.
Der Bereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke:
Gemarkung Garstedt, Flur 6
Flurstücke: 41/274, 41/282, 41/281,
41/275, 41/283, 41/333, 41/334, 41/338, 41/339,
41/335, 98/14,
98/15, 98/10, 98/17 tlw., 41/337 tlw., 41/332 tlw., 95/12,
41/273, 98/13 sowie
Gemarkung Garstedt, Flur 11
Flurstücke: 37/20, 37/23 tlw., 37/29
tlw., 37/30 tlw.,
34/20 tlw., 82/21 tlw.
b)
Das
Bebauungsplanverfahren zum B 157 Süd – Norderstedt – soll eingestellt werden.
Die Planungsziele - örtliche und überörtliche Einrichtungen für Verwaltung,
Wirtschaft und Dienstleistungsbetriebe - lassen sich in den Baugebieten 2 und
3 des B 157 Süd
- Norderstedt - nicht verwirklichen und sollen daher aufgegeben werden.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter/innen von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 37 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.
Protokollauszug:
Amt 69